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Mit den Rechtsvorschriften wurden ursprünglich geänderte restriktive Maßnahmen (Sanktionen) als Reaktion auf die militärische Unterstützung Russlands für den Angriffskrieg gegen die Ukraine durch Iran eingeführt.
Angesichts der Unterstützung für bewaffnete Gruppen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch den Iran sowie seiner Angriffe mit Drohnen / unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) und Flugkörpern auf Israel änderte die Europäische Union (EU) im Mai 2024 die Verordnung und den Beschluss, um den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften zu erweitern und weitere Sanktionen gegen das Land einzuführen.
Die Sanktionen sehen vor:
Die Rechtsvorschriften verbieten den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr, direkt oder indirekt, von Gütern und Technologien, die dazu beitragen könnten, Iran zur Herstellung von unbemannten Luftfahrzeugen zu befähigen, einschließlich:
Hiervon ausgenommen sind technische oder finanzielle Hilfen, die für nicht-militärische Zwecke und für nicht-militärische Endnutzer bestimmt sind, einschließlich:
Personen (und ihren Verbündeten), die das iranische UAV- oder Flugkörper-Programm unterstützen oder daran beteiligt sind, müssen die EU-Mitgliedstaaten die Einreise in oder die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet verweigern, wie in den Anhängen des Gesetzes aufgeführt.
Es gibt folgende Ausnahmen:
Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten ihren eigenen Bürgern nicht die Einreise verweigern.
Einfrieren von Vermögensgegenständen:
Mit dem Gesetz werden alle Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen eingefroren, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle der in den Anhängen des Gesetzes aufgeführten Personen (und ihren Verbündeten) oder Einrichtungen befinden, die für iranische UAV- oder Flugkörper-Programme oder damit verbundene Technologien verantwortlich sind, es unterstützen oder der anderweitig daran beteiligt sind. Für die in diesen Anhängen aufgeführten Personen oder Organisationen dürfen keine Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Die Mitgliedstaaten können unter bestimmten Voraussetzungen die Freigabe eingefrorener Mittel genehmigen, wenn diese verwendet werden:
Personen und Organisationen müssen den Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission unverzüglich alle Informationen übermitteln, die zur Einhaltung der Verordnung erforderlich sind, einschließlich Informationen über Konten und die eingefrorenen Beträge.
Die zusätzlichen Sanktionen folgen auf die vom Rat im Dezember 2022 geäußerte Besorgnis über Berichte, wonach iranische unbemannte Luftfahrzeuge, die von Russland eingesetzt werden, mit Komponenten internationalen Ursprungs, auch aus der EU, hergestellt wurden.
Beschluss (GASP) 2023/1532 des Rates vom über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran (ABl. L 186 vom , S. 20-27).
Nachfolgende Änderungen des Beschlusses (GASP) 2023/1532 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) 2023/1529 des Rates vom über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran (ABl. L 186 vom , S. 1-15).
Siehe konsolidierte Fassung.
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