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Er richtet die Koordinierungsgruppe „Energiearmut und schutzbedürftige Verbraucher“ ein als zentrale Plattform für die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) für den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren hinsichtlich Energiearmut, die Koordinierung der EU-Gesetzgebung und zur Förderung bei der Konzeption von Programmen und politischen Initiativen in den Bereichen:
Der Zugang zu Energiedienstleistungen ist eine wesentliche Voraussetzung für soziale Inklusion. Nach der europäischen Säule sozialer Rechte von 2017 hat jede Person das Recht auf Zugang zu essenziellen Dienstleistungen, zu denen auch die Energieversorgung zählt.
Zur Bewältigung des Problems der Energiearmut und der Betroffenen, darunter schutzbedürftige Verbraucher und finanziell schwache Haushalte, wird die Koordinierungsgruppe:
Mitgliedschaft, externe Sachverständige und Beobachter
Jeder Mitgliedstaat benennt höchstens zwei ständige Vertreter und zwei Stellvertreter. Die Kommission kann:
Die Teilnehmer der Koordinierungsgruppe und Untergruppen erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Kommission erstattet.
Er ist am 1. Mai 2022 in Kraft getreten.
Die Energiearmut wird auch bewältigt durch:
Weiterführende Informationen:
Anmerkung: Standarddefinitionen von Energiearmut und schutzbedürftigen Verbrauchern werden derzeit noch erarbeitet. Die Mitgliedstaaten legen daher je nach nationalem und lokalem Kontext noch ihre eigenen Kriterien fest.
Beschluss (EU) 2022/589 der Kommission vom 6. April 2022 über die Zusammensetzung und die operativen Bestimmungen für die Einrichtung der Koordinierungsgruppe „Energiearmut und schutzbedürftige Verbraucher“ der Kommission (ABl. L 112 vom 11.4.2022, S. 67-72).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Aktionsplan zur Säule sozialer Rechte (COM(2021) 102 final vom 4.3.2021).
Empfehlung (EU) 2020/1563 der Kommission vom 14. Oktober 2020 zu Energiearmut (ABl. L 357 vom 27.10.2020, S. 35-41).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Der europäische Grüne Deal (COM(2019) 640 final vom 11.12.2019).
Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 125-199).
Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 94-136).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2009/73/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 01.06.2022