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DCI - das Finanzierungsinstrument der EU für die Entwicklungszusammenarbeit für den Zeitraum 2014-2020
Durch ihr Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit beabsichtigt die Europäische Union (EU), die Armut in Entwicklungsländern zu mindern, eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung zu fördern sowie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung zu stärken.
RECHTSAKT
Verordnung (EU) Nr. 233/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit für den Zeitraum 2014-2020.
ZUSAMMENFASSUNG
Gemäß den in ihrer Agenda für den Wandel dargelegten Maßnahmen bemüht sich die EU, ihre Finanzmittel für die Entwicklungszusammenarbeit auf Bereiche zu konzentrieren, in denen sie die größte Wirkung erzielen. Die Länder mit dem größten Entwicklungsbedarf erhalten dabei Priorität: am wenigsten entwickelte Länder hinsichtlich ihres niedrigen Bruttonationaleinkommens und ihres schwachen Humankapitals, Länder in Krisen- oder Nachkrisensituationen sowie fragile und anfällige Länder. Die EU verfolgt in Bezug auf die Bedürfnisse, Kapazitäten und Leistungen der Partnerländer einen differenzierten Ansatz.
Das Finanzierungsinstrument der EU für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) umfasst:
Geografische Programme: Diese fördern bilaterale und regionale Kooperationsprogramme in Bereichen wie Grundversorgung (Gesundheit und Bildung), Beschäftigung, Infrastruktur, Menschenrechte, Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung und nachhaltige Entwicklung. In den Wirkungsbereich dieser Programme fallen Entwicklungsländer in Asien, Zentralasien, im Nahen und Mittleren Osten, in Lateinamerika sowie in Südafrika.
Afrikaweites Programm: Zusätzlich zu den vorher genannten Programmen unterstützt das DCI die strategische Partnerschaft zwischen Afrika und der Union mithilfe eines neuen afrikaweiten Programms. Dieses Programm ergänzt andere in Afrika zur Anwendung kommende Finanzinstrumente wie den Europäischen Entwicklungsfonds und das Europäische Nachbarschaftsinstrument. Maßnahmen im Rahmen dieses Programms besitzen regionsübergreifenden, kontinentalen oder globalen Charakter.
Haushalt
Mit einem Budget von mehr als 19,6 Mrd.EUR (Marktpreise) für den Zeitraum 2014-2020 wird das DCI für alle Entwicklungsländer eingesetzt.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EG) Nr. 233/2014 |
1.1.2014 |
- |
ABl. L 77 vom 15.3.2014 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel (KOM(2011) 637 endg. vom 13.10.2011).
Letzte Aktualisierung: 18.06.2014