This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen
Das Übereinkommen legt unterschiedliche Grade der Regelung für verschiedene Tier- und Pflanzenarten fest. Diese sind in den Anhängen gelistet.
Das Übereinkommen ist mit der EU als Vertragspartei am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (ABl. L 75 vom , S. 4-15)
Beschluss (EU) 2015/451 des Rates vom über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) (ABl. L 75 vom , S. 1-3)
Letzte Aktualisierung