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Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espooer Übereinkommen) und das Protokoll über die strategische Umweltprüfung (SUP-Protokoll)

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espooer Übereinkommen)

Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

WAS IST DER ZWECK DES ESPOOER ÜBEREINKOMMENS UND DES PROTOKOLLS?

  • Mit dem Übereinkommen soll sichergestellt werden, dass die Vertragsparteien die Umweltauswirkungen bestimmter Projekte frühzeitig bei der Planung prüfen und sich gegenseitig über die im Übereinkommen aufgeführten Projekte, die voraussichtlich eine erhebliche nachteilige grenzüberschreitende Auswirkung haben, unterrichten und beraten.
  • Das SUP-Protokoll zielt darauf ab, eine nachhaltige Entwicklung zu fördern, indem die Umweltauswirkungen frühzeitig im Entscheidungsverfahren der Vertragsparteien ermittelt werden und sichergestellt wird, dass die Umweltaspekte in dieses Verfahren einbezogen werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espooer Übereinkommen)

In das Übereinkommen wurde Grundsatz 19 der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung aufgenommen.

  • Es gilt für die in Anhang I aufgeführten Projekte (z. B. Ölraffinerien, Flughäfen, Wärme- und Wasserkraftwerke und Windparks, Straßen, Eisenbahnen, Pipelines großen Durchmessers für den Transport von Öl, Gas oder Chemikalien).
  • In Übereinstimmung mit dem Vorsorgeprinzip und dem Grundsatz der Vorbeugung wird gefordert, dass die nachteiligen Umweltauswirkungen bereits bei der Planung von Projekten vorausgesehen und berücksichtigt werden, um erhebliche, nachteilige grenzüberschreitende Umweltauswirkungen zu verhindern/abzuschwächen und zu überwachen.
  • Es verpflichtet den Staat, in dem das Projekt geplant ist (Ursprungspartei), die Umweltauswirkungen auf andere Staaten (betroffene Parteien) zu prüfen.
  • Die Ursprungspartei muss die betroffene Partei über das Projekt informieren, das voraussichtlich erhebliche, nachteilige grenzüberschreitende Umweltauswirkungen hat.
  • Die betroffene Partei muss den Eingang der Benachrichtigung bestätigen und angeben, ob sie am Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung mitwirken will.
  • Die Ursprungspartei muss eine Dokumentation zur Umweltverträglichkeitsprüfung erstellen und sie den Behörden und der Öffentlichkeit der betroffenen Partei(en) zwecks Stellungnahme vorlegen.
  • Die betroffenen Parteien sollten sich beraten, z. B. über Alternativen und Maßnahmen zur Abschwächung.
  • Die Ursprungspartei muss unter Berücksichtigung der Dokumentation zur Umweltverträglichkeitsprüfung, der übermittelten Stellungnahmen und des Ergebnisses der Beratungen eine Entscheidung über die geplanten Projekte treffen.
  • Die endgültige Entscheidung über das geplante Projekt wird der betroffenen Partei zusammen mit den für die Entscheidung maßgebenden Gründen und Überlegungen übermittelt.
  • Die betroffenen Parteien sollten festlegen, ob und in welchem Umfang eine Beurteilung nach Projektdurchführung vorgenommen werden soll.

Protokoll über die strategische Umweltprüfung (SUP) (Kiewer Protokoll)

Das SUP-Protokoll bildet den internationalen Rechtsrahmen für die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und einer transparenten Planung in der Umweltpolitik.

Das Protokoll schreibt vor, dass für bestimmte Pläne und/oder Programme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, eine strategische Umweltprüfung durchgeführt werden muss. Es sieht eine nicht verpflichtende Bewertung von Politiken und Rechtsvorschriften vor.

  • Es befasst sich mit Plänen und Programmen, die von öffentlichen Behörden auf nationaler und lokaler Ebene in verschiedenen Bereichen ausgearbeitet werden.
  • Die Vertragsparteien dieses Protokolls müssen zunächst feststellen, ob ein Plan/Programm in den Anwendungsbereich des Protokolls fällt.
  • Die Vertragsparteien sollten einen Umweltbericht erstellen, der die im Protokoll aufgeführten Informationen enthält.
  • Bevor eine Entscheidung getroffen wird, müssen die Behörden (Umwelt, Gesundheit) und die betroffene Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, zum Entwurf des Plans/Programms und zum Umweltbericht Stellung zu nehmen.
  • Bei der Annahme des Plans/Programms müssen die Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit sowie die Schlussfolgerungen des Umweltberichts und die Abhilfemaßnahmen berücksichtigt werden. Die Behörden und die Öffentlichkeit sollten Zugang zu dem angenommenen Dokument erhalten und darüber informiert werden, wie ihre Stellungnahmen berücksichtigt wurden.
  • Die Vertragsparteien des Protokolls sind für die Überwachung der wesentlichen Auswirkungen des angenommenen Plans/Programms verantwortlich.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

HINTERGRUND

Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden zur Anwendung des Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung für umfangreiche grenzüberschreitende Projekte veröffentlicht.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (ABl. C 104 vom , S. 7-19).

Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (ABl. L 308 vom , S. 35-49).

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