This document is an excerpt from the EUR-Lex website
In das Übereinkommen wurde Grundsatz 19 der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung aufgenommen.
Das SUP-Protokoll bildet den internationalen Rechtsrahmen für die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und einer transparenten Planung in der Umweltpolitik.
Das Protokoll schreibt vor, dass für bestimmte Pläne und/oder Programme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, eine strategische Umweltprüfung durchgeführt werden muss. Es sieht eine nicht verpflichtende Bewertung von Politiken und Rechtsvorschriften vor.
Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden zur Anwendung des Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung für umfangreiche grenzüberschreitende Projekte veröffentlicht.
Weiterführende Informationen:
Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (ABl. C 104 vom , S. 7-19).
Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (ABl. L 308 vom , S. 35-49).
Letzte Aktualisierung