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Sie legt die EU-Vorschriften für die Festsetzung von Preisen, Abgaben, Beihilfen, Erstattungen und Quoten für verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse fest.
Die Verordnung stützt sich auf Artikel 43 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), was bedeutet, dass es sich um eine vom Rat angenommene Verordnung handelt. [Leser sollten beachten, dass dies im Gegensatz zu Maßnahmen nach Artikel 43 Absatz 2 AEUV steht, die im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden (siehe das Urteil des Gerichtshofs vom , Bundesrepublik Deutschland gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, Rechtssache C-113/14).]
Die Verordnung legt die Bedingungen fest für:
Die Europäische Kommission nutzt Durchführungsrechtsakte, um
Der Ausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte unterstützt die Kommission bei der Umsetzung der Verordnung.
Sie ist am in Kraft getreten.
Die gemeinsame Marktorganisation ist ein Regelwerk, das den Markt für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der EU regelt. Ihr Ziel ist es, den Landwirten durch die Gewährung sektorspezifischer Unterstützung ein Sicherheitsnetz zu bieten.
Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates vom mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (ABl. L 346 vom , S. 12-19)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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