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Politikprogramm 2030 für die digitale Dekade

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss (EU) 2022/2481 über die Aufstellung des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

Mit dem Beschluss wird das Politikprogramm 2030 für die digitale Dekade zur Förderung von Innovation und Investitionen in der Europäischen Union (EU) durch folgende Maßnahmen aufgestellt:

WICHTIGE ECKPUNKTE

Allgemeine Ziele

Das Europäische Parlament, der Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten an folgenden Zielen zusammenarbeiten:

  • Förderung einer inklusiven, transparenten und offenen digitalen Umgebung, die auf den Menschen ausgerichtet und auf Grundrechten beruht, in der die Grundsätze, Rechte und Werte der Union durch sichere und interoperable digitale Technik und digitale Dienste gestärkt werden, die für alle überall in der EU zugänglich sind;
  • Stärkung der Resilienz, Überwindung der digitalen Kluft, Erreichung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses, Entwicklung digitaler Kompetenzen in den Mitgliedstaaten und Förderung hochleistungsfähiger digitaler Kapazitäten in der allgemeinen und beruflichen Bildung;
  • sichere und zugängliche digitale und Dateninfrastrukturen, die große Datenmengen effizient speichern und verarbeiten können, sodass sie weitere technologische Entwicklungen ermöglichen, die Industrie und Wirtschaft in der EU unterstützen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups und das Funktionieren der digitalen Innovationszentren fördern;
  • Einführung und Nutzung digitaler Fähigkeiten, die die geografische digitale Kluft verringern und Zugang zu digitalen Technologien und Daten unter offenen, barrierefreien und fairen Bedingungen gewähren;
  • ein umfassendes und nachhaltiges Ökosystem interoperabler digitaler Infrastrukturen, in dem Hochleistungsrechnen, Edge-Computing, Quanteninformatik, künstliche Intelligenz, Datenmanagement und Netzkonnektivität zusammenwirken;
  • ein digitales Regelungsumfeld in der EU, um Unternehmen, insbesondere KMU, zu unterstützen, sich am Wettbewerb in den globalen Wertschöpfungsketten zu beteiligen;
  • digitale Teilhabe am demokratischen Leben für alle, in der öffentliche Dienstleistungen, Gesundheits- und Pflegedienste in einem vertrauenswürdigen und sicheren Online-Umfeld zugänglich sind, insbesondere für benachteiligte Gruppen;
  • digitale Infrastrukturen und Technologien einschließlich ihrer Lieferketten nachhaltiger, resilienter und energie- und ressourceneffizienter gestalten, um ihre negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten;
  • Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen.

Digitalziele

Zu den digitalen Zielen, die in der EU bis 2030 erreicht werden sollen, gehören:

  • mindestens 80 % aller Personen im Alter von 16-74 Jahren verfügen zumindest über grundlegende digitale Kompetenzen;
  • in der EU sind mindestens 20 Mio. Fachkräfte im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) beschäftigt, wobei der Zugang von Frauen zu diesem Bereich gefördert und die Zahl der IKT-Absolventen erhöht wird;
  • alle festen Standorte verfügen über eine Gigabit-Netzanbindung und alle besiedelten Gebiete sind mit Hochgeschwindigkeitsnetzen mit mindestens 5G entsprechender Leistung versorgt;
  • die Halbleiterproduktion in der EU macht gemäß den EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die ökologische Nachhaltigkeit wertmäßig mindestens 20 % der weltweiten Produktion aus;
  • bis 2025 hat die EU ihren ersten Quantencomputer, damit die EU bis 2030 eine Spitzenposition bei den Quantenkapazitäten erreichen kann;
  • mindestens 75 % der EU-Unternehmen haben Cloud-Computing-Dienste, Massendatenverarbeitung (Big Data) oder künstliche Intelligenz eingeführt;
  • mindestens 90 % der KMU erreichen zumindest eine grundlegende digitale Intensität;
  • 100 % Online-Bereitstellung digitaler öffentlicher Dienste und 100 % Zugang für EU-Bürger zu ihren elektronischen Gesundheitsdaten und zur Sicherung der EU-weit anerkannten elektronischen Identifizierung.

Kommission und Mitgliedstaaten

  • Die Kommission legt in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die auf EU-Ebene geplanten Pfade zur Erreichung der einzelnen Digitalziele fest.
  • Jeder Mitgliedstaat legt der Kommission einen nationalen Fahrplan vor, in dem er die Maßnahmen, Strategien und Aktionen nennt, die er im Zeitraum bis 2030 einzuführen beabsichtigt, um zur Verwirklichung der europäischen Digitalziele und Ziele beizutragen.
  • Die Kommission überwacht die Fortschritte hinsichtlich der allgemeinen Ziele und der Digitalziele und legt dem Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über den Stand der digitalen Dekade vor, in dem erhebliche Lücken und Mängel identifiziert und Maßnahmen, Strategien und Aktionen in Bereichen empfohlen werden, in denen die Fortschritte unzureichend waren.
  • Bei unzureichenden Fortschritten müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um konkrete Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln zu ermitteln.
  • Um zur Erreichung der allgemeinen Ziele und der Digitalziele beizutragen, können die Mitgliedstaaten Mehrländerprojekte einrichten. Diese sollten in koordinierter Weise und in enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Gegebenenfalls können die Konsortien für europäische Digitalinfrastrukturen als Durchführungsmechanismen für Mehrländerprojekte genutzt werden. Die Kommission unterstützt die Durchführung von Mehrländerprojekten, indem sie, sofern angemessen, Dienste und Ressourcen bereitstellt.
  • Die Kommission und die Mitgliedstaaten hören private und öffentliche Interessenträger an, um Informationen zu sammeln und Strategien, Maßnahmen und Aktionen zur Umsetzung dieses Beschlusses zu entwickeln.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss (EU) 2022/2481 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Aufstellung des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade (ABl. L 323 vom , S. 4-26).

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