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Artikel 150 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sieht die Einsetzung eines Beschäftigungsausschusses durch den Rat vor, der die im Rat „Beschäftigung und Soziales“ (EPSCO) zusammenkommenden EU-Minister für Beschäftigung und Soziales berät.
Der Ausschuss leistet Unterstützung bei der Koordinierung der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitiken der Länder der Europäischen Union Er spielt eine Schlüsselrolle bei der Beratung zu den im Europäischen Semester behandelten Beschäftigungsaspekten.
Zu den Hauptaufgaben des Ausschusses gehören:
Auch gibt der Ausschuss auf Ersuchen des Rates oder der Kommission oder in Eigeninitiative Stellungnahmen ab.
Er setzt sich aus zwei Vertretern pro EU-Land und zwei Vertretern der Kommission zusammen. Im Zuge der Erfüllung seiner Aufgaben hört er die Sozialpartner auf europäischer Ebene an.