This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Im September 2020 kündigte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, an, dass die Kommission Vorschläge bezüglich der europäischen digitalen Identität vorlegen werde, die allen Bürgern und Unternehmen der Europäischen Union (EU) zur Verfügung stehen würde. EU-Bürger, Einwohner und Unternehmen würden digitale Geldbörsen (E-Wallets) erhalten, die in der Lage wären, ihre nationale digitale Identität mit dem Nachweis anderer persönlicher Daten (z. B. Führerscheine, Berufsqualifikationen oder Bankkonten) zu verknüpfen. Diese Geldbörsen könnten von Behörden oder privaten Einrichtungen bereitgestellt werden, sofern sie von einem EU-Mitgliedstaat anerkannt werden.
Die digitale Identität würde es den Benutzern ermöglichen, online auf Dienste zuzugreifen, ohne private Identifizierungsmethoden verwenden zu müssen oder personenbezogene Daten unnötigerweise weiterzugeben, und ihnen somit die volle Kontrolle über die von ihnen geteilten Daten geben. Sie könnten ihre Identität nachweisen und elektronische Dokumente aus ihren digitalen Geldbörsen mit einem Klick auf ihrem Smartphone oder einem ähnlichen Gerät teilen.
Mehrere Mitgliedstaaten haben bereits nationale digitale Identitäten entwickelt. Im Juni 2021 veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung). Wenn diese Änderung angenommen wird, würde es den Geldbörsen der europäischen digitalen Identität ermöglicht, auf diesen nationalen Systemen aufzubauen und diese Systeme interoperabel zu machen.