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Die Verordnung (EG) Nr. 723/2009 hat zum Ziel, den Aufbau und den Betrieb von Forschungsinfrastrukturen von europäischem Interesse zwischen mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und assoziierten Ländern1 zu fördern, indem ein neues Rechtsinstrument im EU-Recht eingerichtet wird: das Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC).
Der ERIC-Rechtsrahmen kann für neue oder bestehende, an einem einzigen Standort angesiedelte oder verteilte Forschungsinfrastrukturen verwendet werden.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Ein ERIC ist eine juristische Person, die durch eine Entscheidung der Europäischen Kommission gegründet wird. Ein ERIC besitzt eine in allen Mitgliedstaaten anerkannte Rechtspersönlichkeit sowie eine uneingeschränkte Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Die grundlegende interne Struktur eines ERIC ist flexibel und wird in seiner Satzung von seinen Mitgliedern festgelegt.
Seine Mitglieder (Mitgliedstaaten und unter bestimmten Bedingungen auch assoziierte Länder, andere Nicht-EU-Länder und zwischenstaatliche Organisationen) verhandeln und vereinbaren gemäß der Verordnung den Inhalt der Satzung des ERIC und seiner Anhänge.
Die Haftung der Mitglieder des ERIC kann auf ihre jeweiligen Beiträge beschränkt werden.
Ein ERIC wird vom Gastland für den Zweck der Anwendung der Richtlinie 2006/112/EG über die Mehrwertsteuer und der Richtlinie 2020/262 über die Verbrauchsteuer als internationale Einrichtung oder Organisation anerkannt. Ein ERIC kann daher unter bestimmten Einschränkungen und Bedingungen bei seinen Einkäufen in allen Mitgliedstaaten Steuer- und Abgabebefreiungen in Anspruch nehmen.
Ein ERIC qualifiziert sich als internationale Organisation für den Zweck der Anwendung der EU-Vorschriften über öffentliche Aufträge. Ein ERIC kann seine eigenen Beschaffungsvorschriften erlassen.
Die Tätigkeiten des ERIC verfolgen grundsätzlich keinen Gewinnzweck. Allerdings kann ein ERIC begrenzte wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, solange diese eng mit der Hauptaufgabe verbunden sind und nicht das Hauptziel der Forschungsinfrastruktur behindern.
Das ERIC muss seinen satzungsmäßigen Sitz im Hoheitsgebiet eines seiner Mitglieder haben, das ein Mitgliedstaat oder ein assoziiertes Land innerhalb des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation sein muss. Der Name muss die Abkürzung „ERIC“ enthalten.
Zur Gründung eines ERIC ist eine Mindestanzahl von Mitgliedern erforderlich. Die Zusammensetzung besteht aus mindestens einem Mitgliedstaat und zwei weiteren Ländern, die entweder Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind. Andere Mitglieder können später gemäß den in der Satzung festgelegten Bedingungen und im Einklang mit den Anforderungen in der ERIC-Verordnung beitreten.
Für die Gründung eines ERIC müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
die Forschungsinfrastruktur ist notwendig für die Durchführung europäischer Forschungsaktivitäten;
die Forschungsinfrastruktur stellt eine erhebliche Verbesserung auf den einschlägigen wissenschaftlichen und technologischen Gebieten auf europäischer und internationaler Ebene dar;
europäische Forscher erhalten effektiven Zugang;
die Forschungsinfrastruktur trägt zur Mobilität der Forscher und des Wissens im Europäischen Forschungsraum bei;
die Forschungsinfrastruktur trägt zur Verbreitung und Nutzbarmachung der Ergebnisse der Tätigkeiten der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration bei.
Anträge auf Gründung eines ERIC werden der Kommission zur Prüfung vorgelegt. Sie müssen Folgendes enthalten:
ein Ersuchen zur Gründung des ERIC;
einen Satzungsentwurf (der zumindest Folgendes enthält: Liste der Mitglieder, Sitz, Name des ERIC, Rechte und Pflichten der Mitglieder, Organe des ERIC mit ihren Zuständigkeiten sowie die Art und Weise, in der sie gebildet werden und Entscheidungen treffen, Dauer des ERIC, grundsätzliche Regeln, Arbeitssprache, Verweise auf die Durchführungsbestimmungen der Satzung);
eine technische und wissenschaftliche Beschreibung;
eine Erklärung des Gastlandes, der zufolge das ERIC als internationale Einrichtung im Sinne der Richtlinien über die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuer anerkannt wird.
Die Gründung eines ERIC erfolgt in zwei Schritten.
Schritt 1: Überprüfung der Einhaltung der in der ERIC-Verordnung festgelegten Anforderungen. Die Kommission muss den Antrag mithilfe unabhängiger Sachverständiger prüfen und dem Antragsteller Feedback geben.
Schritt 2: ein an die Kommission gerichtetes formelles Ersuchen zur Gründung des ERIC, unterzeichnet von allen Antragstellern. Auf der Grundlage dieses Ersuchens holt die Kommission die Stellungnahme des Ausschusses für die Durchführung der ERIC-Verordnung ein und bereitet ihre Entscheidung vor, die dann den Antragstellern übermittelt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird.
Die Verordnung (EU) Nr. 723/2009 wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1261/2013 geändert, um die Beteiligung assoziierter Länder zu vereinfachen, sodass sich deren Beiträge uneingeschränkt in den Mitgliedskriterien und Stimmrechten niederschlagen können.
Im Gegensatz zu einer gemeinsamen Technologieinitiative, die als gemeinsames Unternehmen gegründet wird, bei der die EU systematisch Mitglied ist, ist die EU nicht notwendigerweise Mitglied eines ERIC.
Liste der ERICs:
ACTRIS ERIC – Die Forschungsinfrastruktur für Aerosole, Wolken und Spurengase
AnaEE-ERIC – Analysen und Versuche im Zusammenhang mit Ökosystemen
BBMRI-ERIC – Forschungsinfrastruktur im Bereich der Biobanken und biomolekularen Ressourcen
ERIC CERIC – Konsortium für eine mitteleuropäische Forschungsinfrastruktur
ERIC CESSDA – Konsortium „European Social Science Data Archives“
CLARIN ERIC – Gemeinsame Infrastruktur für Sprachressourcen und -technologien
DARIAH ERIC – Digitale Forschungsinfrastruktur für Kultur- und Geisteswissenschaften
ERIC EATRIS – Europäische Infrastruktur für fortgeschrittene translationale Forschung im Bereich der Medizin
ERIC ECCSEL – Europäisches Laboratorium für die Abscheidung und Lagerung von Kohlendioxid
ERIC ECRIN – Europäisches Infrastrukturnetz für klinische Forschung
ELI ERIC – Forschungsinfrastruktur für extremes Licht
ERIC EMBRC – Europäisches Zentrum für biologische Meeresressourcen
ERIC EMSO – Europäische multidisziplinäre Beobachtungsstelle für Meeresboden und Wassersäule
ERIC EPOS – Europäisches System zur Beobachtung der Festen Erde
EHRI-ERIC – Europäische Forschungsinfrastruktur für den Holocaust
E-RIHS ERIC – Europäische Forschungsinfrastruktur für Kulturerbeforschung
DANUBIUS-ERIC – Internationales Zentrum für fortgeschrittene Studien über Fluss-Meer-Systeme.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Diese Verordnung war eine der strategischen Initiativen im Sinne des Grünbuchs über den europäischen Forschungsraum vom . Diese Initiative trug zur Umsetzung des Themenbereichs „Forschungsinfrastrukturen“ des siebten Rahmenprogramms (2007-2013) und des achten Rahmenprogramms, Horizont 2020 (2014-2020), bei, die durch das neunte mehrjährige Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, Horizont Europa (2021-2027), ersetzt wurden.
Die Gründung eines ERIC bringt Vorteile für die Entwicklung des Europäischen Forschungsraums, da sie Engpässe, wie Fragmentierung und Regionalisierung, in den Vorschriften für die Einrichtung, Finanzierung und den Betrieb dieser Klasse von Forschungsinfrastrukturen beseitigt.
Assoziiertes Land: Ein Nicht-EU-Land, das mit der EU ein internationales Übereinkommen geschlossen hat, auf dessen Grundlage es einen finanziellen Beitrag zu allen oder einigen EU-Programmen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration leistet.
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EG) Nr. 723/2009 des Rates vom über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für ein Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC) (ABl. L 206 vom , S. 1–8).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 723/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1238 der Kommission vom zur Gründung des Konsortiums für eine europäische Forschungsinfrastruktur Internationales Zentrum für fortgeschrittene Studien über Fluss-Meer-Systeme (DANUBIUS-ERIC) (ABl. L, 2025/1238, ).
Durchführungsbeschluss (EU) 2025/709 der Kommission vom zur Gründung der europäischen Forschungsinfrastruktur für Kulturerbeforschung (E-RIHS ERIC) (ABl. L, 2025/709, ).
Durchführungsbeschluss (EU) 2025/194 der Kommission vom zur Gründung der europäischen Forschungsinfrastruktur für den Holocaust (EHRI-ERIC) (ABl. L, 2025/194, ).
Durchführungsbeschluss (EU) 2025/7 der Kommission vom zur Gründung des ERIC für das Cherenkov Telescope Array Observatory (CTAO ERIC) (ABl. L, 2025/7, ).
Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2881 der Kommission vom zur Gründung des Konsortiums für die europäische Forschungsinfrastruktur Low Frequency Array (LOFAR ERIC) (ABl. L, 2023/2881, ).
Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2865 der Kommission vom zur Gründung des Konsortiums für eine europäische Forschungsinfrastruktur INFRAFRONTIER (INFRAFRONTIER ERIC) (ABl. L, 2023/2865, ).
Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Dritter Bericht der Kommission über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 723/2009 des Rates vom über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für ein Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC) (COM(2023) 488 final vom ).
Durchführungsbeschluss (EU) 2023/900 der Kommission vom zur Gründung der Forschungsinfrastruktur für Aerosole, Wolken und Spurengase (ACTRIS ERIC) (ABl. L 115 vom , S. 15-19).
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2297 der Kommission vom zur Gründung der europäischen Solarforschungsinfrastruktur für konzentrierte Solarenergie (EU-SOLARIS ERIC) (ABl. L 304 vom , S. 78–84).
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/289 der Kommission vom zur Gründung des ERIC für Analysen und Versuche im Zusammenhang mit Ökosystemen (AnaEE-ERIC) (ABl. L 43, , S. 73–78).
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1204 der Kommission vom zur Gründung des Konsortiums für eine europäische Forschungsinfrastruktur — Forschungsinfrastruktur für mikrobielle Ressourcen (MIRRI-ERIC) (ABl. L 186 vom , S. 14-20).
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/960 der Kommission vom zur Gründung der europäischen Forschungsinfrastruktur für extremes Licht — Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur „The Extreme Light Infrastructure — Extreme Light Infrastructure European Research Infrastructure Consortium (ELI ERIC)“ (ABl. L 212 vom , S. 3-6).
Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates vom zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (Neufassung) (ABl. L 58 vom , S. 4-42).
Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1854 der Kommission vom zur Gründung der europäischen Forschungsinfrastruktur für Bildgebungstechnologien in Biologie und Biomedizin — Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur Euro-BioImaging (ERIC Euro-BioImaging) (ABl. L 285 vom , S. 9-13).
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1732 der Kommission vom zur Gründung des Europäischen Systems zur Beobachtung der Festen Erde als Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (EPOS ERIC) (ABl. L 288 vom , S. 10-14).
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Zweiter Bericht der Kommission über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 723/2009 des Rates vom über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für ein Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC) (COM(2018) 523 final vom ).
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/499 der Kommission vom über die Gründung der Europäischen Infrastruktur offener Screening-Plattformen für chemische Biologie als Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (EU-OPENSCREEN ERIC) (ABl. L 82 vom , S. 8–12).
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/272 der Kommission vom über die Gründung des Europäischen Zentrums für biologische Meeresressourcen – Konsortium für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (EMBRC-ERIC) (ABl. L 51 vom , S. 17–22).
Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1213 der Kommission vom über die Einrichtung der Infrastruktur „Integrierte Strukturbiologie“ als Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (Instruct-ERIC) (ABl. L 173 vom , S. 47–52).
Durchführungsbeschluss (EU) 2017/996 der Kommission vom über die Gründung eines europäischen Laboratoriums für die Abscheidung und Lagerung von Kohlendioxid als Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ECCSEL ERIC) (ABl. L 149 vom , S. 91–97).
Durchführungsbeschluss (EU) 2017/995 der Kommission vom zur Errichtung des Konsortiums der europäischen Archive für Sozialwissenschaftliche Daten – European Research Infrastructure Consortium (CESSDA ERIC) (ABl. L 149 vom , S. 85–90).
Durchführungsbeschluss (EU) 2017/499 der Kommission vom über die Gründung einer europäischen Infrastruktur für e-Wissenschaft und Technik im Forschungsbereich Biodiversität und Ökosysteme als Konsortium für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (LifeWatch ERIC) (ABl. L 76 vom , S. 35–39).
Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1757 der Kommission vom zur Gründung der Europäischen Multidisziplinären Beobachtungsstelle für Meeresboden und Wassersäule als Konsortium für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (EMSO ERIC) (ABl. L 268 vom , S. 113-117).
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2097 der Kommission vom zur Gründung des Integrierten Kohlenstoffbeobachtungssystems als Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ICOS ERIC) (ABl. L 303 vom , S. 19-34).
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1478 der Kommission vom zur Gründung der Europäischen Spallationsquelle als Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (Europäische Spallationsquelle ERIC) (ABl. L 225 vom , S. 16–48).
Durchführungsbeschluss der Kommission 2014/923/EU vom über die Gründung eines gemeinsamen Instituts für Interferometrie mit sehr langen Basislinien als Konsortium für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (JIV-ERIC) (ABl. L 363 vom , S. 156-169).
Durchführungsbeschluss der Kommission 2014/526/EU vom über die Gründung der Digitalen Forschungsinfrastruktur für Kultur- und Geisteswissenschaften als Konsortium für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (DARIAH ERIC) (ABl. L 239 vom , S. 64-80).
2014/392/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom über die Gründung eines Konsortiums für eine mitteleuropäische Forschungsinfrastruktur (CERIC-ERIC) (ABl. L 184 vom , S. 49–62).
2014/261/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom zur Gründung der Forschungsinfrastruktur Euro-Argo als Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (Euro-Argo ERIC) (ABl. L 136 vom , S. 35-50).
Durchführungsbeschluss der Kommission 2013/713/EU vom zur Gründung des Europäischen Infrastrukturnetzes für klinische Forschung (ECRIN) als Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ECRIN-ERIC) (ABl. L 324 vom , S. 8–20).
Durchführungsbeschluss der Kommission 2013/701/EU vom zur Gründung des Konsortiums für Forschungsinfrastrukturen im Bereich der Biobanken und biomolekularen Ressourcen (BBMRI-ERIC) als Europäisches Konsortium für Forschungsinfrastrukturen (ABl. L 320 vom , S. 63–80).
Durchführungsbeschluss der Kommission 2013/700/EU vom zur Gründung der Europäischen Sozialerhebung als Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ESS ERIC) (ABl. L 320 vom , S. 44–62).
Durchführungsbeschluss der Kommission 2013/640/EU vom zur Gründung der Europäischen Infrastruktur für fortgeschrittene translationale Forschung im Bereich der Medizin als Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (EATRIS ERIC) (ABl. L 298, , S. 38–47).
Beschluss der Kommission 2012/136/EU vom über die Einrichtung der gemeinsamen Infrastruktur für Sprachressourcen und -technologien als Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (CLARIN ERIC) (ABl. L 64 vom , S. 13-28).
Beschluss der Kommission 2011/166/EU vom zur Gründung des SHARE-ERIC (ABl. L 71 vom , S. 20-31).