Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC)

Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC)

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Verordnung (EG) Nr. 723/2009 – Vorschriften für den Aufbau eines Konsortiums für eine europäische Forschungsinfrastruktur

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

  • Die Verordnung (EG) Nr. 723/2009 hat zum Ziel, den Aufbau und den Betrieb von Forschungsinfrastrukturen von europäischem Interesse zwischen mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und assoziierten Ländern1 zu fördern, indem ein neues Rechtsinstrument im EU-Recht eingerichtet wird: das Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC).
  • Der ERIC-Rechtsrahmen kann für neue oder bestehende, an einem einzigen Standort angesiedelte oder verteilte Forschungsinfrastrukturen verwendet werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Ein ERIC ist eine juristische Person, die durch eine Entscheidung der Europäischen Kommission gegründet wird. Ein ERIC besitzt eine in allen Mitgliedstaaten anerkannte Rechtspersönlichkeit sowie eine uneingeschränkte Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Die grundlegende interne Struktur eines ERIC ist flexibel und wird in seiner Satzung von seinen Mitgliedern festgelegt.
  • Seine Mitglieder (Mitgliedstaaten und unter bestimmten Bedingungen auch assoziierte Länder, andere Nicht-EU-Länder und zwischenstaatliche Organisationen) verhandeln und vereinbaren gemäß der Verordnung den Inhalt der Satzung des ERIC und seiner Anhänge.
  • Die Haftung der Mitglieder des ERIC kann auf ihre jeweiligen Beiträge beschränkt werden.
  • Ein ERIC wird vom Gastland für den Zweck der Anwendung der Richtlinie 2006/112/EG über die Mehrwertsteuer und der Richtlinie 2020/262 über die Verbrauchsteuer als internationale Einrichtung oder Organisation anerkannt. Ein ERIC kann daher unter bestimmten Einschränkungen und Bedingungen bei seinen Einkäufen in allen Mitgliedstaaten Steuer- und Abgabebefreiungen in Anspruch nehmen.
  • Ein ERIC qualifiziert sich als internationale Organisation für den Zweck der Anwendung der EU-Vorschriften über öffentliche Aufträge. Ein ERIC kann seine eigenen Beschaffungsvorschriften erlassen.
  • Die Tätigkeiten des ERIC verfolgen grundsätzlich keinen Gewinnzweck. Allerdings kann ein ERIC begrenzte wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, solange diese eng mit der Hauptaufgabe verbunden sind und nicht das Hauptziel der Forschungsinfrastruktur behindern.
  • Das ERIC muss seinen satzungsmäßigen Sitz im Hoheitsgebiet eines seiner Mitglieder haben, das ein Mitgliedstaat oder ein assoziiertes Land innerhalb des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation sein muss. Der Name muss die Abkürzung „ERIC“ enthalten.
  • Zur Gründung eines ERIC ist eine Mindestanzahl von Mitgliedern erforderlich. Die Zusammensetzung besteht aus mindestens einem Mitgliedstaat und zwei weiteren Ländern, die entweder Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind. Andere Mitglieder können später gemäß den in der Satzung festgelegten Bedingungen und im Einklang mit den Anforderungen in der ERIC-Verordnung beitreten.
  • Für die Gründung eines ERIC müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
    • die Forschungsinfrastruktur ist notwendig für die Durchführung europäischer Forschungsaktivitäten;
    • die Forschungsinfrastruktur stellt eine erhebliche Verbesserung auf den einschlägigen wissenschaftlichen und technologischen Gebieten auf europäischer und internationaler Ebene dar;
    • europäische Forscher erhalten effektiven Zugang;
    • die Forschungsinfrastruktur trägt zur Mobilität der Forscher und des Wissens im Europäischen Forschungsraum bei;
    • die Forschungsinfrastruktur trägt zur Verbreitung und Nutzbarmachung der Ergebnisse der Tätigkeiten der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration bei.
  • Anträge auf Gründung eines ERIC werden der Kommission zur Prüfung vorgelegt. Sie müssen Folgendes enthalten:
    • ein Ersuchen zur Gründung des ERIC;
    • einen Satzungsentwurf (der zumindest Folgendes enthält: Liste der Mitglieder, Sitz, Name des ERIC, Rechte und Pflichten der Mitglieder, Organe des ERIC mit ihren Zuständigkeiten sowie die Art und Weise, in der sie gebildet werden und Entscheidungen treffen, Dauer des ERIC, grundsätzliche Regeln, Arbeitssprache, Verweise auf die Durchführungsbestimmungen der Satzung);
    • eine technische und wissenschaftliche Beschreibung;
    • eine Erklärung des Gastlandes, der zufolge das ERIC als internationale Einrichtung im Sinne der Richtlinien über die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuer anerkannt wird.
  • Die Gründung eines ERIC erfolgt in zwei Schritten.
    • Schritt 1: Überprüfung der Einhaltung der in der ERIC-Verordnung festgelegten Anforderungen. Die Kommission muss den Antrag mithilfe unabhängiger Sachverständiger prüfen und dem Antragsteller Feedback geben.
    • Schritt 2: ein an die Kommission gerichtetes formelles Ersuchen zur Gründung des ERIC, unterzeichnet von allen Antragstellern. Auf der Grundlage dieses Ersuchens holt die Kommission die Stellungnahme des Ausschusses für die Durchführung der ERIC-Verordnung ein und bereitet ihre Entscheidung vor, die dann den Antragstellern übermittelt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird.
  • Die Verordnung (EU) Nr. 723/2009 wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1261/2013 geändert, um die Beteiligung assoziierter Länder zu vereinfachen, sodass sich deren Beiträge uneingeschränkt in den Mitgliedskriterien und Stimmrechten niederschlagen können.
  • Im Gegensatz zu einer gemeinsamen Technologieinitiative, die als gemeinsames Unternehmen gegründet wird, bei der die EU systematisch Mitglied ist, ist die EU nicht notwendigerweise Mitglied eines ERIC.

Liste der ERICs:

  • ACTRIS ERIC – Die Forschungsinfrastruktur für Aerosole, Wolken und Spurengase
  • AnaEE-ERIC – Analysen und Versuche im Zusammenhang mit Ökosystemen
  • BBMRI-ERIC – Forschungsinfrastruktur im Bereich der Biobanken und biomolekularen Ressourcen
  • ERIC CERIC – Konsortium für eine mitteleuropäische Forschungsinfrastruktur
  • ERIC CESSDA – Konsortium „European Social Science Data Archives“
  • CLARIN ERIC – Gemeinsame Infrastruktur für Sprachressourcen und -technologien
  • DARIAH ERIC – Digitale Forschungsinfrastruktur für Kultur- und Geisteswissenschaften
  • ERIC EATRIS – Europäische Infrastruktur für fortgeschrittene translationale Forschung im Bereich der Medizin
  • ERIC ECCSEL – Europäisches Laboratorium für die Abscheidung und Lagerung von Kohlendioxid
  • ERIC ECRIN – Europäisches Infrastrukturnetz für klinische Forschung
  • ELI ERIC – Forschungsinfrastruktur für extremes Licht
  • ERIC EMBRC – Europäisches Zentrum für biologische Meeresressourcen
  • ERIC EMSO – Europäische multidisziplinäre Beobachtungsstelle für Meeresboden und Wassersäule
  • ERIC EPOS – Europäisches System zur Beobachtung der Festen Erde
  • ERIC ESS – Europäische Sozialerhebung
  • ERIC EU-OPENSCREEN – Europäische Infrastruktur offener Screening-Plattformen für chemische Biologie
  • EU-SOLARIS ERIC – Europäische Solarforschungsinfrastruktur für konzentrierte Solarenergie
  • ERIC Euro-Argo – Forschungsinfrastruktur Euro-Argo
  • ERIC Euro-BioImaging – Bildgebungstechnologien in Biologie und Biomedizin
  • ERIC Europäische Spallationsquelle – Europäische Spallationsquelle
  • ERIC ICOS – Integriertes Kohlenstoffbeobachtungssystem
  • Instruct-ERIC – Integrierte Strukturbiologie
  • JIV-ERIC – Gemeinsames Institut für Interferometrie mit sehr langen Basislinien
  • ERIC LifeWatch – Europäische Infrastruktur für e-Wissenschaft und Technik im Forschungsbereich Biodiversität und Ökosysteme
  • MIRRI-ERIC – Forschungsinfrastruktur für mikrobielle Ressourcen
  • SHARE-ERIC – Erhebung zu Gesundheit, Altern und Ruhestand in Europa
  • INFRAFRONTIER ERIC – Europäische Forschungsinfrastruktur für Mausmodelle menschlicher Erkrankungen
  • LOFAR ERIC – Niederfrequenz-Radioteleskop
  • CTAO ERIC – Cherenkov Telescope Array Observatory
  • EHRI-ERIC – Europäische Forschungsinfrastruktur für den Holocaust
  • E-RIHS ERIC – Europäische Forschungsinfrastruktur für Kulturerbeforschung
  • DANUBIUS-ERIC – Internationales Zentrum für fortgeschrittene Studien über Fluss-Meer-Systeme.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

  • Diese Verordnung war eine der strategischen Initiativen im Sinne des Grünbuchs über den europäischen Forschungsraum vom . Diese Initiative trug zur Umsetzung des Themenbereichs „Forschungsinfrastrukturen“ des siebten Rahmenprogramms (2007-2013) und des achten Rahmenprogramms, Horizont 2020 (2014-2020), bei, die durch das neunte mehrjährige Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, Horizont Europa (2021-2027), ersetzt wurden.
  • Die Gründung eines ERIC bringt Vorteile für die Entwicklung des Europäischen Forschungsraums, da sie Engpässe, wie Fragmentierung und Regionalisierung, in den Vorschriften für die Einrichtung, Finanzierung und den Betrieb dieser Klasse von Forschungsinfrastrukturen beseitigt.
  • Bis heute wurden 32 ERIC gegründet.
  • Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Assoziiertes Land: Ein Nicht-EU-Land, das mit der EU ein internationales Übereinkommen geschlossen hat, auf dessen Grundlage es einen finanziellen Beitrag zu allen oder einigen EU-Programmen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration leistet.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 723/2009 des Rates vom über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für ein Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC) (ABl. L 206 vom , S. 1–8).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 723/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung:

nach oben