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In diesem Aktionsplan wird ein ganzheitliches Konzept zur Abwehr der steigenden Gefahr der Antibiotikaresistenz1 dargelegt. Im Einklang mit der Initiative „Eine Gesundheit“ der Europäischen Union (EU) schließt dieses Konzept Bereiche wie Human- und Veterinärmedizin, Tierhaltung, Landwirtschaft, Handel und Umwelt ein. Im Juni 2016 gaben die EU-Minister einer weiteren Reihe von Maßnahmen ihre politische Zustimmung.
Sicherstellung des angemessenen Einsatzes von Antibiotika bei Mensch und Tier;
Prävention von mikrobiellen Infektionen und deren Ausbreitung;
Entwicklung neuer wirksamer Antibiotika oder Behandlungsalternativen;
gemeinsame Anstrengungen mit internationalen Partnern, um die Risiken der Antibiotikaresistenz einzudämmen;
Verbesserung der Überwachung in der Human- und Veterinärmedizin;
Förderung von Forschung und Innovation;
Verbesserung von Kommunikation, Aufklärung und Schulung.
Im Aktionsplan wurden zwölf spezifische Maßnahmen zur Erreichung der sieben Ziele dargelegt. Diese reichten von der Verbesserung der Prävention von Infektionen in Krankenhäusern bis zur Verstärkung der Überwachungssysteme für Antibiotikaresistenz.
In einer im Februar 2016 veröffentlichten Bewertung des Aktionsplans 2011-2016 wurde festgestellt, dass
die Überwachungstätigkeiten erheblich verbessert wurden;
die Verkaufszahlen von Antibiotika zur Verwendung bei Tieren seit 2011 in der gesamten EU zurückgegangen sind;
sich der Verkauf von Antibiotika für den Menschen stabilisiert hat;
wesentliche Fortschritte in Forschung und Innovation erzielt wurden;
die Europäische Kommission die nationalen Behörden unterstützte, bewährte Verfahren im öffentlichen Gesundheits- und Tiergesundheitsdienst zu fördern;
Gesetzgebungsvorschläge über Tierarzneimittel und Arzneifuttermittel (2014) und über ein neues Tiergesundheitsrecht (im Jahr 2013 veröffentlicht und 2016 angenommen) dabei helfen sollen, die Antibiotikaresistenz zu bewältigen;
der Aktionsplan als Sinnbild für das politische Engagement der EU und fruchtbare Maßnahmen in den EU-Ländern gedient hat.
Im Juni 2016 gaben die EU-Länder ihre politische Zustimmung zu einer weitreichenden Strategie zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz. Diese rief dazu auf, dass
die EU-Länder
bis Mitte 2017 einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz einführen;
alle betreffenden Ministerien in seine Erarbeitung und Umsetzung einbeziehen;
messbare Ziele zur Verringerung der Infektionen bei Mensch und Tier festlegen;
das Bewusstsein bei Verbrauchern, Tierhaltern und den betreffenden Berufsgruppen erhöhen;
Pharmaunternehmen bei der Entwicklung neuer Arzneimittel unterstützen;
die EU-Länder und die Kommission
auf der Grundlage des Konzeptes „Eine Gesundheit“ einen neuen, umfassenden EU-Aktionsplan zur Antibiotikaresistenz erarbeiten;
gegen den illegalen Handel und die illegale Verwendung von Antibiotika vorgehen;
die Zusammenarbeit der nationalen Behörden, der Kommission und von anderen einschlägigen Sektoren – wie Human- und Veterinärmedizin, Lebensmittel, Umwelt und Forschung – verstärken;
EU-Leitlinien für den umsichtigen Antibiotikaeinsatz ausarbeiten;
sicherstellen, dass die EU ein gemeinsames Konzept in weltweiten Konferenzen zur Antibiotikaresistenz vertritt;
die Kommission
die EU-Länder in ihren Bemühungen unterstützt;
den EU-Ländern einen jährlichen Bericht zur Umsetzung des Aktionsplans zur Antibiotikaresistenz vorlegt.
HINTERGRUND
Antibiotikaresistenz ist ein natürliches Phänomen. Der übermäßige und unangemessene Gebrauch von Antibiotika bei Mensch und Tier sowie ein mangelhafter Infektionsschutz haben jedoch dazu beigetragen, dass sie sich zu einer ernsthaften weltweiten Gesundheitsgefahr entwickelt hat.
Antibiotikaresistenz hat unmittelbare Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft. In der EU sterben jedes Jahr 25 000 Menschen aufgrund von Infektionen durch antibiotikaresistente Bakterien. Die Infektionen verursachen zusätzliche Gesundheitsausgaben und Produktivitätsverluste in Höhe von mindestens 1,5 Mrd. € jährlich.
Antibiotikaresistenz: die Fähigkeit von Mikroorganismen, einer antimikrobiellen Behandlung, insbesondere mit Antibiotika, zu widerstehen.
HAUPTDOKUMENT
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Aktionsplan zur Abwehr der steigenden Gefahr der Antibiotikaresistenz (KOM/2011/0748 endgültig vom )
VERBUNDENE DOKUMENTE
Schlussfolgerungen des Rates zu den nächsten Schritten auf dem Weg, die EU zu einer Vorreiter-Region bei der Bekämpfung von antimikrobieller Resistenz zu machen (ABl. C 214 vom , S. 1-7)
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ (COM(2017) 0339 final vom )
Schlussfolgerungen des Rates zu den nächsten Schritten im Rahmen eines „Eine-Gesundheit-Konzepts“ zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz (ABl. C 269 vom , S. 26-30)