This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Schutz des Euro vor Fälschungen
Beschluss 2001/887/JI über den Schutz des Euro vor Fälschungen
Mit diesem Beschluss soll dafür gesorgt werden, dass im Rahmen von Ermittlungen über Fälschungen des Euro kohärente und wirksame Prüfungen in Bezug auf die vermutlich falsche Währung vorgenommen und Informationen zwischen den EU-Ländern ausgetauscht werden.
Zur Einführung des Euro zum ergänzte dieser Beschluss eine Reihe vorhandener Rechtsakte zum Schutz des Euro vor Fälschungen, wie:
Während Ermittlungen über Fälschungen des Euro müssen die EU-Länder dafür sorgen, dass die erforderlichen Prüfungen in Bezug auf vermutlich falsche Euro-Banknoten von nationalen Analysezentren (NAZ) vorgenommen werden. Für die Prüfung vermutlich falscher Münzen sind nationale Münzanalysezentren (MAZ) zuständig. Die EU-Länder müssen die Ergebnisse dieser Prüfungen an Europol (Europäisches Polizeiamt) übermitteln.
Die nationalen Zentralstellen der EU-Länder, die für Ermittlungen über Fälschungen und Straftaten im Zusammenhang mit der Fälschung des Euro zuständig sind, sind verpflichtet, zentral erfasste Informationen zu ihren Ermittlungen an Europol zu übermitteln, einschließlich der von Nicht-EU-Ländern übermittelten Informationen. Die Informationen umfassen zumindest:
Um die Zusammenarbeit bei den Ermittlungen über Fälschungen und Straftaten im Zusammenhang mit Eurofälschungen sicherzustellen, sollten die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten die Kooperationsmöglichkeiten von Eurojust in Anspruch nehmen.
Mit Beschluss 2005/37/EG des Rates wurde das Europäische technische und wissenschaftliche Zentrum eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, die Euro-Münzen gegen Fälschungen zu schützen. Zu diesem Zweck analysiert und klassifiziert das Zentrum gefälschte Euro-Münzen und unterstützt die zuständigen einzelstaatlichen Behörden.
Er ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Beschluss 2001/887/JI des Rates vom über den Schutz des Euro vor Fälschungen (ABl. L 329 vom , S. 1-2)
Letzte Aktualisierung