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Die Domäne oberster Stufe .eu (bis 2022)

Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'Die Domäne oberster Stufe .eu' .

Die Domäne oberster Stufe „.eu“ (bis 2022)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) 733/2002 – Einführung der Domäne oberster Stufe „.eu“

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit dieser Verordnung wird festgelegt, wie die Domain-Endung „.eu“, bekannt als Domäne oberster Stufe (Top-Level Domain, TLD), eingeführt wird. Die Verordnung sieht insbesondere die Einrichtung eines Registers vor und stellt die allgemeinen Regeln auf, nach denen dieses Register arbeiten soll.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Domäne oberster Stufe „.eu“ gibt der EU eine eigene Internet-Identität. Ihr Ziel ist, die Sichtbarkeit der EU im Internet zu erhöhen, die Auswahlmöglichkeiten für Nutzer beim Domänennamen zu vergrößern und die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt zu fördern.

Die Einführung der TLD „.eu“ ist eines der Ziele zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs im Rahmen des Aktionsplans eEurope aus dem Jahr 2002 und zur Förderung der Internetnutzung.

Die Domäne „.eu“ ist eine Ergänzung der bereits in der EU bestehenden Domänen und ersetzt diese nicht. Sie liefert den Nutzern die Möglichkeit, eine gesamteuropäische Internet-Identität (vor allem Website- oder E-Mail-Adressen) zu erhalten.

Ziele

Mit der Einführung der TLD „.eu“ sollen folgende Ziele verwirklicht werden:

  • Förderung der Nutzung von Internet-Netzen und Vergrößerung der Auswahlmöglichkeiten für Nutzer, indem sie neben den bestehenden länderspezifischen Domänennamen oberster Stufe (z. B. „.fr“ für Frankreich oder „.it“ für Italien) oder den allgemeinen Domänennamen oberster Stufe (z. B. „.com“, „.net“) zusätzliche Registrierungsmöglichkeiten erhalten;
  • Verbesserung der Interoperabilität (d. h. der Fähigkeit, miteinander zu interagieren und Informationen auszutauschen und zu nutzen) transeuropäischer Server durch Absicherung der Verfügbarkeit von „.eu“-Namens-Servern in der EU;
  • Verstärkung der Präsenz des EU-Binnenmarkts im Weltnetz und Förderung des Images der Europäischen Union in weltweiten Informationsnetzen.

Register

Das Register wird von einer Nichtregierungsorganisation im Rahmen eines Vertrags mit der Europäischen Kommission betrieben.

Das Register nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Eintragung von Domänennamen innerhalb der TLD „.eu“ über eine zugelassene Registrierstelle für Unternehmen, Organisationen oder Personen, die ihre Hauptniederlassung oder ihren Wohnsitz in der EU haben;
  • Festlegung der Registrierungspolitik für die TLD „.eu“ nach allgemeinen Regeln, in Abstimmung mit der Kommission und den übrigen interessierten Kreisen;
  • Erhebung von Gebühren, die in direktem Bezug zu den anfallenden Kosten stehen;
  • Es betreibt eine Politik der raschen außergerichtlichen Beilegung von Streitfällen über Domänennamen oder individuelle Entscheidungen des Registers;
  • Erlass und Umsetzung von Verfahren für die Zulassung der Registrierstellen für die TLD „.eu“;
  • Gewährleistung der Integrität der Domänennamen-Datenbanken.

Allgemeine Regeln

Die Kommission verabschiedet allgemeine Regeln für die Durchführung und die Funktionen der TLD „.eu“ sowie die allgemeinen Grundregeln für die Registrierung. Dieser Regelungsrahmen umfasst unter anderem:

  • eine Politik der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten;
  • Maßnahmen betreffend die spekulative und missbräuchliche Eintragung von Domänennamen;
  • eine Regelung für einen möglichen Widerruf von Domänennamen;
  • sprachliche Fragen und Fragen betreffend geografische Begriffe;
  • den Umgang mit den Rechten des geistigen Eigentums und anderen Rechten.

Rechtsvorbehalt

Die EU behält alle Rechte in Bezug auf die TLD „.eu“, insbesondere die Rechte des geistigen Eigentums und sonstige Rechte an den Registrierungsdatenbanken.

Durchführung

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat alle zwei Jahre einen Bericht über die Einführung, Effizienz und Funktionsweise der TLD „.eu“ vor.

Aufhebung

Verordnung (EG) Nr. 733/2002 wurde durch die Verordnung (EU) 2019/517 über die Domäne oberster Stufe .eu ersetzt. Die Verordnung (EC) Nr. 733/2002 bleibt bis 12. Oktober 2022 in Kraft.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am 30. April 2002 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die TLD „.eu“ feierte im April 2016 ihr zehnjähriges Jubiläum.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 733/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. April 2002 zur Einführung der Domäne oberster Stufe „.eu“ (ABl. L 113 vom 30.4.2002, S. 1-5)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2019/517 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die Durchführung und Funktionsweise der Domäne oberster Stufe .eu, zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission (ABl. L 91 vom 29.3.2019, S. 25-35)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Implementierung, Betrieb und Effektivität der Domäne oberster Stufe „.eu“ (COM(2017) 725 final vom 4.12.2017)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Implementierung, Betrieb und Effektivität der Domäne oberster Stufe „.eu“ (COM(2015) 680 final vom 18.12.2015)

Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission vom 28. April 2004 zur Festlegung von allgemeinen Regeln für die Durchführung und die Funktionen der Domäne oberster Stufe „.eu“ und der allgemeinen Grundregeln für die Registrierung (ABl. L 162 vom 30.4.2004, S. 40-50)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 29.08.2019

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