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MEDIA 2007: Förderprogramm für den europäischen audiovisuellen Sektor

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MEDIA 2007: Förderprogramm für den europäischen audiovisuellen Sektor

MEDIA 2007 ist das neue Förderprogramm für den europäischen audiovisuellen Sektor, das seine Vorläuferprogramme MEDIA Plus und MEDIA Fortbildung abgelöst hat. MEDIA 2007 ist als Gesamtprogramm konzipiert, das die bisherigen Einzelschwerpunkte (Entwicklung, Vertrieb, Öffentlichkeitsarbeit / Fortbildung) in einem einzigen neuen Programm zusammenfasst. Der Finanzrahmen beläuft sich auf 755 Mio. Euro für den Zeitraum von 2007 bis 2013.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007)

ZUSAMMENFASSUNG

Der AV-Sektor ist ein wichtiges Instrument für die Vermittlung und Entfaltung europäischer kultureller Werte. Er spielt eine bedeutende Rolle für die Herausbildung einer europäischen Identität und als Möglichkeit, der europäischen Bürgerschaft Ausdruck zu verleihen. Die Verbreitung europäischer AV-Werke (Filme und Fernsehprogramme) trägt dazu bei, den interkulturellen Dialog, das gegenseitige Verständnis und das Wissen über die europäischen Kulturen zu stärken. Durch die Gemeinschaftsförderung soll dem europäischen AV-Sektor somit ermöglicht werden, seine Funktion als Integrationsfaktor der europäischen Bürgerschaft und der europäischen Kulturen zu erfüllen.

Neben dem kulturellen Aspekt besitzt der europäische AV-Sektor auch ein bedeutendes soziales und wirtschaftliches Potenzial. So fügt sich die Förderung des AV-Sektors durch die Gemeinschaft auch in den Kontext der Lissabonner Strategie ein, mit deren Hilfe die EU zur weltweit dynamischsten und wettbewerbsfähigsten Wirtschaft entwickelt werden soll.

Mit dem Programm MEDIA 2007 möchte die Kommission die Gemeinschaftsmaßnahmen fortführen, die im Rahmen der Programme MEDIA I, MEDIA II, MEDIA Plus und MEDIA Fortbildung ergriffen wurden und mit denen der Ausbau der europäischen AV-Branche seit 1991 unterstützt wird.

ALLGEMEINE ZIELE

Das Programm MEDIA 2007 läuft für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013. Seine allgemeinen Ziele sind:

  • die Bewahrung und Erschließung der kulturellen Vielfalt Europas sowie seines kinematografischen und audiovisuellen Erbes, um den europäischen Bürgern den Zugang dazu zu gewährleisten und den interkulturellen Dialog zu fördern;
  • die verstärkte Verbreitung und Rezeption des europäischen AV-Schaffens innerhalb und außerhalb der EU;
  • die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen AV-Sektors im Rahmen eines offenen und wettbewerbsorientierten Marktes.

Zur Erreichung dieser Ziele wird MEDIA 2007 folgendermaßen tätig:

  • im Vorfeld der audiovisuellen Produktion, um den Erwerb und Vertiefung von Kompetenzen sowie die Entwicklung europäischer audiovisueller Werke zu fördern (Vorproduktionsphase);
  • nach dem Abschluss der Produktion, um den Vertrieb und die Verkaufsförderung der europäischen audiovisuellen Werke zu fördern (Postproduktionsphase);
  • durch Unterstützung von Pilotprojekten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Programm mit der Marktentwicklung Schritt hält.

In seinen Handlungsschwerpunkten verfolgt das Programm drei Prioritäten:

  • Förderung des kreativen Prozesses im europäischen AV-Sektor sowie der Bekanntmachung und Verbreitung des europäischen kinematografischen und audiovisuellen Erbes;
  • Stärkung der Strukturen des europäischen AV-Sektors, vor allem der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU);
  • Abbau der Ungleichgewichte auf dem europäischen AV-Markt zwischen Ländern mit großer Produktionskapazität und Ländern oder Regionen mit geringer Produktionskapazität oder kleinem geografischen bzw. sprachlichen Verbreitungsgebiet; diese Priorität trägt der Notwendigkeit Rechnung, die kulturelle Vielfalt und den interkulturellen Dialog in Europa zu bewahren und zu stärken;
  • Berücksichtigung der Marktentwicklungen im Bereich der Digitalisierung.

FINANZRAHMEN

Das Programm ist mit Haushaltsmitteln in Höhe von etwa 755 Mio. Euro ausgestattet.

SPEZIFISCHE ZIELE UND MASSNAHMEN

Vorproduktion

Die spezifischen Programmziele für die Phase vor Produktionsbeginn lauten:

  • Erwerb und Vertiefung von Fachkompetenzen im audiovisuellen Bereich: Das Programm ermöglicht die Unterstützung von Projekten, die die kreativen Fähigkeiten und Managementkompetenzen der AV-Fachkräfte fördern und ihr technisches Können auf den Stand der digitalen Technologien bringen. Ein weiteres Ziel ist die Stärkung der europäischen Dimension der audiovisuellen Aus- und Weiterbildung durch Förderung der Vernetzung und Mobilität der entsprechenden europäischen Akteure (europäische Filmschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Partner des fachspezifischen Bereichs). Ferner werden Stipendien für Fachleute aus den neuen Mitgliedstaaten vergeben, um ihnen zu helfen, die Herausforderungen des erweiterten AV-Marktes zu bewältigen.
  • Entwicklung: Das Programm unterstützt die Entwicklung von Produktionsvorhaben, die von unabhängigen Produktionsgesellschaften eingereicht werden. Ferner bietet es Unterstützung für die Ausarbeitung solider Finanzpläne für diese Gesellschaften, einschließlich der Finanzierung von Koproduktionen.

Postproduktion

Die spezifischen Programmziele für die Postproduktionsphase lauten:

  • Vertrieb und Verbreitung: Die Unterstützung des Vertriebs und der Verbreitung bleibt weiterhin eine Priorität, um den Binnenmarkt in Europa zu festigen und die Wettbewerbsfähigkeit der AV-Branche zu steigern. Damit das europäische AV-Schaffen im weltweiten Wettbewerb bestehen kann, braucht es eine europäische Vertriebsstrategie. Die Gemeinschaftsmaßnahmen haben folgende Ziele:
  • Verkaufsförderung (Promotion): Programmziel ist die erstärkte Verbreitung des europäischen AV-Schaffens durch die Erleichterung des Zugangs zu europäischen und internationalen Fachmärkten; Außerdem zielt das Programm darauf ab, dem europäischen und internationalen Publikum einen besseren Zugang zu europäischen AV-Werken zu verschaffen. Ferner werden gemeinsame Aktionen nationaler Einrichtungen für die Promotion von Filmen und AV-Programmen gefördert und Promotionsaktionen für das europäische kinematografische und audiovisuelle Erbe unterstützt.

Pilotprojekte

Das Programm regt mit Hilfe von Pilotprojekten die Innovationstätigkeit an, und zwar vor allem hinsichtlich des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Pilotprojekte sorgen dafür, dass das Programm mit den technologischen Entwicklungen Schritt hält.

DURCHFÜHRUNGSMODALITÄTEN

Bestimmungen für Drittstaaten

Folgende Länder können am Programm teilnehmen, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und zusätzliche Finanzmittel bereitstellen:

  • EFTA-Staaten, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind;
  • die Kandidatenländer, die Nutznießer der Heranführungsstrategie an die EU sind;
  • die westlichen Balkanländer (gemäß den Modalitäten, die in der Rahmenvereinbarung über ihre Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen vereinbart werden);
  • die Länder, die das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen (EN) (FR) (Europarat, SEV-Nr.: 132) unterzeichnet haben;
  • andere Drittstaaten, die mit der EU Assoziations- oder Kooperationsabkommen mit Klauseln zum AV-Bereich abgeschlossen haben.

Begünstigte und Finanzbestimmungen

Begünstigte des Programms können natürliche Personen sein. Je nach Art der Aktion kann die Finanzierung in Form einer Subvention oder eines Stipendiums erfolgen.

Die im Rahmen des Programms zugewiesenen Mittel dürfen 50 % der Ausgaben der unterstützten Aktionen nicht überschreiten. In bestimmten Fällen kann die finanzielle Unterstützung allerdings bis zu 75 % der Ausgaben betragen.

Durchführung

Für die Durchführung des Programms ist die Kommission zuständig, die von einem Ausschuss unterstützt wird.

Als Durchführungsstelle dient das europäische Netz der Media-Desks (EN) (FR). Sie kümmern sich im jeweiligen Land um die Verbreitung von Informationen über das Programm und vor allem über die grenzüberschreitenden Projekte.

Bezug und verfahren

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 1718/2006/EG [Annahme: Mitentscheidungsverfahren COD/2004/0151]

25.11.2006

-

ABl. L 327 vom 24.11.2006

See also

  • Weitere Informationen über das Programm MEDIA (EN)

Letzte Änderung: 04.01.2007

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