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Selbstständige Erwerbstätigkeit – Gleichbehandlung von Männern und Frauen
Sie dient der Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben.
Die Richtlinie ist am in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis in nationales Recht umsetzen.
Weitere Informationen sind unter Beschäftigung und berufliche Bildung auf der Website der Europäischen Kommission erhältlich.
Richtlinie 2010/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG des Rates (ABl. L 180 vom , S. 1-6)
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