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Beratender Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH)
Er setzt den Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, ein dreigliedriges Beratungsgremium, ein. Dessen Aufgabe besteht darin, die Europäische Kommission bei der Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterstützen. Außerdem soll er die Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Behörden und den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen erleichtern.
Der Ausschuss, der eingesetzt wurde, um die Konsultationsvorgänge im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu rationalisieren, erfasst alle öffentlichen und privaten Sektoren der Wirtschaft. Seine Hauptaufgaben bestehen in:
Der Ausschuss besteht aus 3 Vollmitgliedern je EU-Land:
Innerhalb des Ausschusses werden drei entsprechende Interessengruppen gebildet. Jede Interessengruppe wählt 1 ihrer Mitglieder zum Sprecher aus und bestimmt einen Koordinator.
Den Vorsitz im Ausschuss führt der bei der Kommission für die Sozialpolitik zuständige Generaldirektor. Zweimal im Jahr findet eine Vollsitzung des Ausschusses statt. Die Kommission (Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration) nimmt für den Ausschuss Sekretariatsgeschäfte wahr.
Die Arbeitsweise des Ausschusses wird durch seine Geschäftsordnung, die von dem Ausschuss am auf der Grundlage einer befürwortenden Stellungnahme verabschiedet wurde, geregelt.
Die Geschäftsordnung legt auch die zu befolgenden Beschlussverfahren für die Verabschiedung offizieller Stellungnahmen des Ausschusses fest. Mögliche Verfahren:
Die von dem Ausschluss verabschiedeten Stellungnahmen sind für die Kommission nicht bindend.
Er ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Beschluss des Rates vom zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (2003/C 218/01) (ABl. C 218 vom , S. 1–4)
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