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Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)
Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen
Sie errichtet das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE), dessen Aufgabe darin besteht, die Organe der Europäischen Union (EU) und die Mitgliedstaaten der EU bei der Einbeziehung des Grundsatzes der Geschlechtergleichstellung in ihre Politik und der Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu unterstützen.
Das Institut stellt den Organen der Europäischen Union (EU) und den Mitgliedstaaten sein technisches Fachwissen zur Verfügung, um folgende Ziele zu erreichen:
Sie ist am in Kraft getreten.
Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (ABl. L 403 vom , S. 9-17).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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