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Grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit – Förderfähigkeit

Grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit – Förderfähigkeit

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Durchführungsbeschluss 2014/388/EU — Förderfähige Regionen für grenzüberschreitende Zusammenarbeit

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Er führt die Regionen und Gegenden auf, die ein Anrecht auf EU-Förderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Umsetzung von grenzüberschreitenden und transnationalen Initiativen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ) für 2014-2020 haben.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die beteiligten Regionen und Gebiete erhalten spezielle Förderung für Projekte in Zusammenarbeit mit Regionen in anderen EU-Ländern. Die Anhänge führen Gruppen von Regionen und Gebieten nach ETZ-Zielen auf:

  • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Programme, die von Regionen mit gemeinsamen Land- oder Seegrenzen in 2 oder mehr EU-Ländern durchgeführt werden. Dies umfasst auch Gemeinschaftsprogramme zwischen benachbarten Regionen von EU-Ländern und Drittländern, soweit die Drittland-Regionen nicht durch Programme im Rahmen der externen Finanzinstrumente1 der EU abgedeckt sind.
  • Kleine Regionen (NUTS 32), die nicht Teil eines grenzüberschreitenden Gebiets und durch die externen Finanzinstrumente der EU abgedeckt sind.
  • Transnationale Zusammenarbeit: Programme mit der Beteiligung von nationalen, regionalen und lokalen Partnern in größeren Kooperationsgebieten, wie z. B.dem Ostseeraum.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

  • ETZ (auch bekannt als Interreg) ist ein EU-Programm zur Förderung von Gemeinschaftsprogrammen, Projekten und Netzwerken zwischen Regionen in unterschiedlichen EU-Ländern und Regionen in EU-Ländern und benachbarten Drittlandregionen.
  • Die ETZ ermöglicht es Regionen und Städten, bei praktischen Themen zusammenzuarbeiten, Wissen zu teilen und voneinander zu lernen, um grenzüberschreitend die Integration und Lebensqualität zu verbessern.
  • Der EFRE unterstützt Regionalpolitikprojekte mit dem Ziel der Korrektur von Ungleichheiten zwischen EU-Regionen und stärkt somit den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt.
  • Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Externe Finanzinstrumente: Diese unterstützen Projekte zur Förderung der europäischen Interessen und Werte in Drittländern, z. B. wirtschaftliche Entwicklung in weniger wohlhabenden Regionen, Frieden, Demokratie und Menschenrechte, Reformen öffentlicher Unternehmen in EU-Kandidatenländern usw.
  2. NUTS 3: Die Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) definiert NUTS 3-Regionen als Regionen mit Verwaltungseinheiten mit einer durchschnittlichen Einwohnerzahl zwischen 150 000 und 800 000.

HAUPTDOKUMENT

Durchführungsbeschluss 2014/388/EU vom zur Erstellung des Verzeichnisses der Regionen und Räume, die im Zeitraum 2014-2020 im Rahmen der grenzüberschreitenden und transnationalen Bestandteile des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert werden können (ABl. L 183, , S. 75-134)

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