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Grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit – Förderfähigkeit

Grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit – Förderfähigkeit

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Durchführungsbeschluss 2014/388/EU — Förderfähige Regionen für grenzüberschreitende Zusammenarbeit

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Er führt die Regionen und Gegenden auf, die ein Anrecht auf EU-Förderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Umsetzung von grenzüberschreitenden und transnationalen Initiativen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ) für 2014-2020 haben.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die beteiligten Regionen und Gebiete erhalten spezielle Förderung für Projekte in Zusammenarbeit mit Regionen in anderen EU-Ländern. Die Anhänge führen Gruppen von Regionen und Gebieten nach ETZ-Zielen auf:

  • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Programme, die von Regionen mit gemeinsamen Land- oder Seegrenzen in 2 oder mehr EU-Ländern durchgeführt werden. Dies umfasst auch Gemeinschaftsprogramme zwischen benachbarten Regionen von EU-Ländern und Drittländern, soweit die Drittland-Regionen nicht durch Programme im Rahmen der externen Finanzinstrumente* der EU abgedeckt sind.
  • Kleine Regionen (NUTS 3*), die nicht Teil eines grenzüberschreitenden Gebiets und durch die externen Finanzinstrumente der EU abgedeckt sind.
  • Transnationale Zusammenarbeit: Programme mit der Beteiligung von nationalen, regionalen und lokalen Partnern in größeren Kooperationsgebieten, wie z. B.dem Ostseeraum.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 18. Juni 2014 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

  • ETZ (auch bekannt als Interreg) ist ein EU-Programm zur Förderung von Gemeinschaftsprogrammen, Projekten und Netzwerken zwischen Regionen in unterschiedlichen EU-Ländern und Regionen in EU-Ländern und benachbarten Drittlandregionen.
  • Die ETZ ermöglicht es Regionen und Städten, bei praktischen Themen zusammenzuarbeiten, Wissen zu teilen und voneinander zu lernen, um grenzüberschreitend die Integration und Lebensqualität zu verbessern.
  • Der EFRE unterstützt Regionalpolitikprojekte mit dem Ziel der Korrektur von Ungleichheiten zwischen EU-Regionen und stärkt somit den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt.
  • Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Externe Finanzinstrumente: Diese unterstützen Projekte zur Förderung der europäischen Interessen und Werte in Drittländern, z. B. wirtschaftliche Entwicklung in weniger wohlhabenden Regionen, Frieden, Demokratie und Menschenrechte, Reformen öffentlicher Unternehmen in EU-Kandidatenländern usw.
NUTS 3: Die Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) definiert NUTS 3-Regionen als Regionen mit Verwaltungseinheiten mit einer durchschnittlichen Einwohnerzahl zwischen 150 000 und 800 000.

HAUPTDOKUMENT

Durchführungsbeschluss 2014/388/EU vom 16. Juni 2014 zur Erstellung des Verzeichnisses der Regionen und Räume, die im Zeitraum 2014-2020 im Rahmen der grenzüberschreitenden und transnationalen Bestandteile des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert werden können (ABl. L 183, 24.6.2014, S. 75-134)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259-280)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EU) Nr. 231/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Instrumentes für Heranführungshilfe (IPA II) (ABl. L 77, 15.3.2014, S. 11-26)

Verordnung (EU) Nr. 232/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstrumentes (ABl. L 77, 15.3.2014, S. 27-43)

Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154, 21.6.2003, S. 1-41)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 28.07.2017

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