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Eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung

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Eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung

Diese Mitteilung beschreibt die Fortschritte, die in der Europäischen Union (EU) im Hinblick auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung bislang erzielt worden sind. Sie ermittelt zudem die Herausforderungen, die noch bewältigt werden müssen, und umreißt eine Strategie für die Zeit von 2014 bis 2020.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über einen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020 (COM(2014) 332 final vom 6.6.2014)

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Diese Mitteilung beschreibt die Fortschritte, die in der Europäischen Union (EU) im Hinblick auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung bislang erzielt worden sind. Sie ermittelt zudem die Herausforderungen, die noch bewältigt werden müssen, und umreißt eine Strategie für die Zeit von 2014 bis 2020.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Trotz eines deutlichen Rückgangs in der Zahl der Arbeitsunfälle und trotz besserer Vorbeugemaßnahmen ist die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in der EU weiterhin verbesserungsbedürftig:

Jedes Jahr enden Arbeitsunfälle für mehr als 4000 Arbeitnehmer tödlich, und mehr als 3 Millionen Arbeitnehmer erleiden ernsthafte Verletzungen.

Rund 25 % der Arbeitnehmer geben an, dass ihre Gesundheit und Sicherheit durch ihre berufliche Tätigkeit gefährdet sind.

Die durch krankheitsbedingte Fehlzeiten verursachten Kosten sind unvertretbar hoch.

Die Mitteilung enthält einen Vorschlag für ein Aktionsprogramm, das sieben strategische Ziele umfasst und in Zusammenarbeit mit den EU-Ländern und anderen Interessengruppen umgesetzt werden soll:

1.

Stärkung der Rolle der EU bei der Unterstützung nationaler Strategien,

2.

Erleichterung der Einhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere in Kleinst- und Kleinunternehmen,

3.

bessere Möglichkeiten zur Förderung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften in den EU-Ländern,

4.

Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften,

5.

Bewältigung der Herausforderungen aufgrund der alternden Erwerbsbevölkerung und neuer und aufkommender Risiken sowie Verhinderung berufsbedingter Krankheiten,

6.

Verbesserung der Erhebung statistischer Daten und Informationen über Unfälle und berufsbedingte Krankheiten und

7.

bessere Koordinierung der Anstrengungen auf EU- und internationaler Ebene und Kooperation mit internationalen Organisationen.

In der Mitteilung wird zudem vorgeschlagen, nicht nur erforderliche neue Gesetze zu erlassen, sondern auch andere Mittel einzusetzen wie beispielsweise Leistungsvergleiche, Austausch bewährter Verfahren, Sensibilisierung, freiwillige Normen und benutzerfreundliche IT-Instrumente.

Die EU-Länder werden dazu aufgefordert, zur Unterstützung dieser Ziele in der Zeit von 2014 bis 2020 die Mittel der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) zu nutzen.

Die Europäische Kommission wird die Fortschritte genau überwachen und bewerten.

HINTERGRUND

Die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für mehr als 217 Millionen Arbeitnehmer in der EU ist ein strategisches Ziel der Europäischen Kommission. Da die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in der gesamten EU weitgehend vergleichbar sind, ist es eindeutig eine Aufgabe der Europäischen Union, die EU-Länder dabei zu unterstützen, wirksamer gegen solche Risiken vorzugehen.

Weiterführende Informationen:

Letzte Aktualisierung: 30.09.2015

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