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EU-Arbeitsplan für die Jugend (2016-2018)

Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht mehr aktualisiert, weil das zusammengefasste Dokument nicht mehr in Kraft ist oder nicht mehr die derzeitige Situation widerspiegelt.

EU-Arbeitsplan für die Jugend (2016-2018)

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Entschließung zu einem EU-Arbeitsplan für die Jugend für die Jahre 2016-2018

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER ENTSCHLIESSUNG?

Eine Entschließung des Rates aus dem Jahr 2009 legt den Rahmen für die Zusammenarbeit der EU im Bereich Jugend für den Zeitraum 2010-2018 fest.

Diese Entschließung aus dem Jahr 2015 beschreibt einen konkreten EU-Arbeitsplan für die Jugend für den Zeitraum 2016-2018, der entwickelt wurde, um bessere Chancen für junge Menschen in den EU-Ländern zu bieten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Auf Grundlage des Arbeitsplans für die Jugend 2014-2015 konzentriert sich der Arbeitsplan 2016-2018 auf konkrete Themen und EU-Maßnahmen.

Vorrangige Themen

  • 1.

    Bessere soziale Inklusion aller jungen Menschen unter Berücksichtigung der grundlegenden Werte der EU (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte);

  • 2.

    stärkere Teilhabe aller jungen Menschen am demokratischen Leben in Europa;

  • 3.

    einfacherer Übergang junger Menschen vom Jugend- ins Erwachsenenalter, insbesondere Integration in den Arbeitsmarkt;

  • 4.

    Förderung der Gesundheit und des Wohlergehens junger Menschen, auch im Hinblick auf die psychische Gesundheit;

  • 5.

    Beitrag zum Umgang mit den Herausforderungen und Chancen des digitalen Zeitalters in Bezug auf Jugendpolitik, Jugendarbeit und junge Menschen;

  • 6.

    Beitrag zum Umgang mit den Herausforderungen und Chancen, die sich aufgrund der wachsenden Zahl junger Migranten und Flüchtlinge in der EU stellen bzw. bieten.

Zielgruppen

Alle durchzuführenden Maßnahmen der EU-Länder und der Kommission müssen allen jungen Menschen zugutekommen. Der Fokus liegt insbesondere auf folgenden Gruppen:

  • junge Menschen, denen Ausgrenzung droht;
  • junge Menschen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind (sogenannte NEET); und
  • neu angekommene Zuwanderer und junge Flüchtlinge.

Maßnahmen

Eine Reihe konkreter Maßnahmen in Einklang mit den genannten vorrangigen Themen ist in Anhang I der Entschließung mit einem spezifischen Zeitplan für ihre Umsetzung aufgeführt. Dazu gehören:

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

RECHTSAKT

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend (2016-2018) (ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 1-9)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) (ABl. C 311 vom 19.12.2009, S. 1-11)

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 20. Mai 2014 zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend für die Jahre 2014-2015 (ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 5-11)

Letzte Aktualisierung: 13.06.2016

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