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Jugendförderung und Teilhabe an der Zivilgesellschaft
Jugendförderung und Teilhabe an der Zivilgesellschaft
Die Wirtschafts- und Sozialkrise, von der die Europäische Union seit 2008 gekennzeichnet war, hat insbesondere die europäische Jugend schwer getroffen. In diesen Schlussfolgerungen zeigt der Rat der Europäischen Union Möglichkeiten auf, um die europäische Jugend wieder auf den richtigen Weg zu führen.
RECHTSAKT
Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung des Zugangs junger Menschen zu ihren Rechten, um ihre Autonomie und ihre Teilhabe an der Zivilgesellschaft zu begünstigen (ABl. C 18 vom 21.1.2015, S. 1-4).
ZUSAMMENFASSUNG
Die Wirtschafts- und Sozialkrise, von der die Europäische Union seit 2008 gekennzeichnet war, hat insbesondere die europäische Jugend schwer getroffen. In diesen Schlussfolgerungen zeigt der Rat der Europäischen Union Möglichkeiten auf, um die europäische Jugend wieder auf den richtigen Weg zu führen.
WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES?
Die Schlussfolgerungen heben die Notwendigkeit zur Unterstützung der Autonomie junger Menschen und zu deren Einbeziehung in die Zivilgesellschaft hervor. Sie ersuchen die EU-Länder, die Europäische Kommission und Jugendorganisationen, Maßnahmen zu fördern, zu unterstützen und zu erkunden, die zur Vereinfachung der Jugendförderung und Bürgerbeteiligung beitragen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die EU-Länder werden ersucht,
Die EU-Länder und die Europäische Kommission werden aufgefordert,
Jugendorganisationen werden aufgefordert,
Die Europäische Kommission wird ersucht,
SCHLÜSSELBEGRIFFE
Bürgerbeteiligung bezieht sich auf den Arbeitsprozess zur Verbesserung des öffentlichen Lebens von Gemeinschaften durch Entwicklung von Wissen, Kompetenzen, Werten und Motivation zur Erreichung dieser Verbesserungen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission:
Letzte Aktualisierung: 19.06.2015