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Jugendförderung und Teilhabe an der Zivilgesellschaft

Jugendförderung und Teilhabe an der Zivilgesellschaft

Die Wirtschafts- und Sozialkrise, von der die Europäische Union seit 2008 gekennzeichnet war, hat insbesondere die europäische Jugend schwer getroffen. In diesen Schlussfolgerungen zeigt der Rat der Europäischen Union Möglichkeiten auf, um die europäische Jugend wieder auf den richtigen Weg zu führen.

RECHTSAKT

Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung des Zugangs junger Menschen zu ihren Rechten, um ihre Autonomie und ihre Teilhabe an der Zivilgesellschaft zu begünstigen (ABl. C 18 vom 21.1.2015, S. 1-4).

ZUSAMMENFASSUNG

Die Wirtschafts- und Sozialkrise, von der die Europäische Union seit 2008 gekennzeichnet war, hat insbesondere die europäische Jugend schwer getroffen. In diesen Schlussfolgerungen zeigt der Rat der Europäischen Union Möglichkeiten auf, um die europäische Jugend wieder auf den richtigen Weg zu führen.

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES?

Die Schlussfolgerungen heben die Notwendigkeit zur Unterstützung der Autonomie junger Menschen und zu deren Einbeziehung in die Zivilgesellschaft hervor. Sie ersuchen die EU-Länder, die Europäische Kommission und Jugendorganisationen, Maßnahmen zu fördern, zu unterstützen und zu erkunden, die zur Vereinfachung der Jugendförderung und Bürgerbeteiligung beitragen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die EU-Länder werden ersucht,

  • Hindernisse für die Teilhabe junger Menschen am gesellschaftlichen und politischen Leben zu ermitteln und Maßnahmen zum Abbau dieser Hindernisse zu prüfen;
  • sich darum zu bemühen, dass junge Menschen Zugang zu hochwertiger Beschäftigung und sozialem Schutz haben;
  • Chancengleichheit und die Gleichstellung von jungen Frauen und Männern zu fördern;
  • die Schulabbrecherquote zu senken;
  • die Förderung der Entwicklung von Programmen des sozialen Wohnungsbaus in Erwägung zu ziehen;
  • die Entwicklung von jugendfreundlichen Informationsdiensten zu unterstützen.

Die EU-Länder und die Europäische Kommission werden aufgefordert,

  • Jugendpolitik und Jugendarbeit (Arbeit, die mit, durch und für junge Menschen durchgeführt wird) weiterhin zu unterstützen;
  • das Prinzip der Autonomie und Teilhabe junger Menschen als wichtige Aspekte sozial- und wirtschaftspolitischer Strategien in der EU zu fördern;
  • die vorhandenen Möglichkeiten im Rahmen des Programms Erasmus+ zu nutzen;
  • sicherzustellen, dass der EU-Arbeitsplan für die Jugend umgesetzt wird;
  • einen Austausch der bewährten Verfahren für die Autonomie und Teilhabe junger Menschen an der Zivilgesellschaft zu entwickeln.

Jugendorganisationen werden aufgefordert,

  • die Möglichkeiten von Erasmus+ umfassend zu nutzen, um jungen Menschen die entsprechenden Fähigkeiten zu vermitteln, die ihre Autonomie unterstützen und sie ermutigen, sich aktiv an der Gesellschaft zu beteiligen;
  • junge Menschen über ihren Zugang zu Rechten aufzuklären.

Die Europäische Kommission wird ersucht,

  • die Situation und die Hindernisse für junge Menschen zu analysieren;
  • den sektorenübergreifenden Ansatz für die Jugendpolitik zu stärken;
  • über das Europäische Jugendportal das Bewusstsein für die Teilhabe junger Menschen, einschließlich ihrer Autonomie, zu schärfen;
  • geeignete Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa vorzuschlagen.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Bürgerbeteiligung bezieht sich auf den Arbeitsprozess zur Verbesserung des öffentlichen Lebens von Gemeinschaften durch Entwicklung von Wissen, Kompetenzen, Werten und Motivation zur Erreichung dieser Verbesserungen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission:

Letzte Aktualisierung: 19.06.2015

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