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Bestimmte grundlegende Arzneimittel für Entwicklungsländer – Vermeidung von Handelsumlenkungen in die EU
Bestimmte grundlegende Arzneimittel für Entwicklungsländer – Vermeidung von Handelsumlenkungen in die EU
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
WICHTIGE ECKPUNKTE
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 13. Juni 2016 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
* SCHLÜSSELBEGRIFFE
Preislich gestaffelte Produkte: Produkte, in diesem Fall grundlegende Arzneimittel, die in ärmeren Ländern zu einem niedrigeren Preis verkauft werden.
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) 2016/793 des Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union (kodifizierter Text) (ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 39-52)
Letzte Aktualisierung: 28.11.2016