EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

EU-Statistik – Zahlungsbilanz, Dienstleistungsverkehr und Direktinvestitionen

EU-Statistik – Zahlungsbilanz, Dienstleistungsverkehr und Direktinvestitionen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 184/2005 – Statistik für Zahlungsbilanzen, Dienstleistungsverkehr und Direktinvestitionen

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit dieser Verordnung wird ein gemeinsamer Rahmen für die regelmäßige Erstellung einer Statistik der Europäischen Union der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (DI) geschaffen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die EU-Länder müssen
    • dem statistischen Amt der Europäischen Kommission (Eurostat) drei Wirtschaftsdatensätze innerhalb der festgelegten Fristen und gemäß Qualitätskontrollen übermitteln;
    • bei der Erhebung der verlangten Daten alle von ihnen als sachdienlich und angemessen erachteten Quellen nutzen, einschließlich verwaltungstechnischer Datenquellen wie etwa Unternehmensregister;
    • Eurostat wesentliche Änderungen der Methodik oder sonstige Änderungen, die sich auf die übermittelten Daten auswirken könnten, spätestens drei Monate, nachdem die betreffende Änderung anwendbar wird, mitteilen.
  • Eurostat
    • bewertet die Qualität der übermittelten Daten auf der Grundlage nationaler Qualitätsberichte;
    • erstellt und veröffentlicht einen Bericht über die Qualität der unter diese Verordnung fallenden europäischen Statistik;
    • übermittelt diesen Bericht zur Kenntnisnahme an das Europäische Parlament und den Rat;
    • entwickelt in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern die geeignete Methodik für die Erstellung von Statistiken der Direktinvestitionen;
    • leitet bis zum 20. Juli 2018 von den nationalen Behörden durchzuführende DI-Pilotstudien ein;
    • erstellt bis zum 20. Juli 2019 einen Bericht über die Ergebnisse der vorgenannten Studien, in dem Bereiche ermittelt werden, in denen Handlungsbedarf besteht;
    • legt Vorschläge für Änderungen der Verordnung vor, um die Methodik und Datenanforderungen für jährliche Statistiken der Direktinvestitionen, die auf dem Konzept des letztendlichen Eigentümers beruhen, und gegebenenfalls für Statistiken der Direktinvestitionen, die zwischen Direktinvestitionstransaktionen mit Unternehmensneugründungen (d. h. neue Unternehmen) und Übernahmen (d. h. bestehende Unternehmen) unterscheiden, festzulegen.
    • tauscht mit der Europäischen Zentralbank Daten im Zusammenhang mit EU-28-Aggregaten aus, um Zahlungsbilanzdaten zu erstellen;
    • veröffentlicht auf Grundlage der von den EU-Ländern übermittelten Daten nationale Daten und EU-Aggregate auf der Website der Kommission.
  • Die Datenströme, die Eurostat auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 erhält, sind folgende:
    • monatliche und vierteljährliche Zahlungsbilanzstatistiken,
    • internationaler Dienstleistungsverkehr,
    • DI-Ströme und DI-Bestände.
  • Bis zum 28. Februar 2018 und danach jeweils alle fünf Jahre veröffentlicht die Kommission einen Bericht über die Durchführung der Verordnung (EU) 2016/1013 (durch die die Verordnung (EG) Nr. 184/2005 geändert wird); dieser Bericht enthält
    • eine Evaluierung der Qualität der übermittelten Daten;
    • eine Bewertung des Nutzens der statistischen Informationen im Verhältnis zu den Kosten;
    • die Identifizierung von Bereichen, in denen Verbesserungen möglich sind.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 28. Februar 2005 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Für weitere Informationen siehe Artikel auf der Website von Eurostat zu folgenden Themen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 23-55)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 01.02.2020

nach oben