Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

EU-Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen

EU-Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2015/476 über die möglichen EU-Maßnahmen aufgrund eines vom WTO-Streitbeilegungsgremium angenommenen Berichts über Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Europäische Kommission kann im Einzelnen folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Aufhebung oder Änderung der angefochtenen Maßnahme;
  • andere besondere Durchführungsmaßnahmen, die unter den Umständen angemessen erscheinen, um dem Bericht zu entsprechen;
  • gegebenenfalls Aussetzung oder Überprüfung solcher Maßnahmen.

Maßnahmen, die im Rahmen dieser Verordnung ergriffen werden, sind im Allgemeinen ab dem Datum ihres Inkrafttretens wirksam.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Wenn die Regierung eines WTO-Mitgliedstaates der Ansicht ist, dass ein anderes der WTO angehörendes Land ein Übereinkommen oder eine Verpflichtung im Rahmen der WTO verletzt, wird dieser Streit dem SBG der WTO vorgelegt.

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Antidumpingmaßnahmen: Maßnahmen, z. B. besondere Zölle, die für Einfuhren in die EU von „gedumpten Waren“, d. h. zu einem niedrigeren Preis als dem Inlandspreis in die EU ausgeführten Produkten, gelten.
  2. Antisubventionsmaßnahmen: Maßnahmen, z. B. Ausgleichszölle (durch die negative Auswirkungen von Subventionen neutralisiert werden), die von der EU Einfuhren auferlegt werden, die subventioniert werden und somit die europäische Industrie schädigen, die das gleiche Produkt herstellt.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2015/476 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die möglichen Maßnahmen der Union aufgrund eines vom WTO-Streitbeilegungsgremium angenommenen Berichts über Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen (ABl. L 83 vom , S. 6-10)

Letzte Aktualisierung

nach oben