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Document 32019D0848

Internationales Übereinkommen über Olivenöl und Tafeloliven

Internationales Übereinkommen über Olivenöl und Tafeloliven

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Internationales Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven

Beschluss (EU) 2019/848 – Abschluss des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven im Namen der EU

WAS IST DER ZWECK DES ÜBEREINKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?

Das Übereinkommen zielt darauf ab,

  • eine Vereinheitlichung der nationalen und internationalen Rechtsvorschriften über Olivenöl1, Oliventresteröl2 und Tafeloliven zur Vermeidung von Handelshemmnissen sicherzustellen;
  • internationale Normen durch Verbesserung der Kenntnisse über die Zusammensetzung und die Qualitätsmerkmale von Oliven zu konsolidieren. Diese ermöglichen:
    • Produktqualität und deren Kontrolle;
    • den internationalen Handel und seine Ausweitung;
    • den Schutz der Verbraucherrechte;
    • die Verhütung von betrügerischen und irreführenden Praktiken.

Mit dem EU-Beschluss

  • wird das Internationale Übereinkommen über Olivenöl und Tafeloliven genehmigt;
  • wird bestätigt, dass die Europäische Kommission die EU-Länder im Rat der Mitglieder vertritt;
  • wird die Kommission ermächtigt, bestimmte Arten von Änderungen am Übereinkommen zu genehmigen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Übereinkommen ersetzt eine frühere Fassung aus dem Jahr 2005. Das Übereinkommen

  • stärkt die Rolle des Internationalen Olivenrates als Forum für die wissenschaftliche Exzellenz und als weltweites Dokumentations- und Informationszentrum;
  • ermöglicht Studien, Forschung, Informationsaustausch und technische Zusammenarbeit;
  • fördert Umweltschutz und nachhaltige Erzeugung;
  • fördert den Verbrauch von Olivenerzeugnissen und die Ausweitung des internationalen Handels;
  • unterstützt Maßnahmen zur Verbreitung von Informationen über die ernährungsphysiologischen, gesundheitlichen und sonstigen Eigenschaften von Oliven;
  • verbreitet Daten und Wirtschaftsanalysen über den Olivenmarkt.

Der Internationale Olivenrat mit Sitz in Madrid trifft in seinem höchsten Gremium, dem Rat der Mitglieder, der zweimal pro Jahr eine ordentliche Tagung abhält, einvernehmliche Beschlüsse.

Die Mitgliedsländer des Internationalen Olivenrats

  • treffen keine Maßnahmen, die ihren Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen zuwiderlaufen;
  • verwenden im internationalen Handel die Bezeichnungen und Begriffsbestimmungen des Übereinkommens für Olivenöl, Oliventresteröl und Tafeloliven;
  • fördern die Verwendung dieser Begriffsbestimmungen in ihrem inländischen Handel;
  • verpflichten sich, den Begriff „Olivenöl“ nicht im Widerspruch zum Übereinkommen zu verwenden;
  • gewährleisten in ihrem Hoheitsgebiet den Schutz der geografischen Angaben3;
  • fördern Verbesserungen der Erzeugungspraktiken, um einen nachhaltigen Olivenanbau zu entwickeln.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Übereinkommen wird seit dem vorläufig angewandt.

Der Beschluss ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

  • Die Mitglieder des Internationalen Olivenrats sind für fast 95 % der weltweiten Erzeugung von Olivenöl verantwortlich. Die EU war im Zeitraum 2012/2013-2016/2017 sowohl weltweit führender Erzeuger (67 %) als auch Verbraucher (55 %) und Ausführer (67 %).
  • Dieses Übereinkommen ist eines von mehreren internationalen Grundstoffübereinkommen der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD). Weitere Übereinkommen befassen sich mit Zucker, Getreide, Kaffee, Kakao, Tropenholz, Kautschuk, Jute, Kupfer, Blei und Zink.
  • Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELWÖRTER

  1. Olivenöl: ausschließlich aus der Frucht des Olivenbaums gewonnenes Öl. Gemäß EU-Recht gehören zu den verschiedenen Kategorien des Olivenöls: „natives Olivenöl extra“, „natives Olivenöl“, „Lampantöl“, „raffiniertes Olivenöl“ und „Olivenöl aus einem Verschnitt von raffiniertem Olivenöl und nativen Olivenölen“.
  2. Oliventresteröl: Öl, das durch Behandlung von Oliventrester mit Lösungsmitteln oder andere physikalische Verfahren gewonnen wird. Gemäß EU-Recht gehören zu den verschiedenen Kategorien des Oliventresteröls: „rohes Oliventresteröl“, „raffiniertes Oliventresteröl“ und „Oliventresteröl“.
  3. Geografische Angabe: eine Kennzeichnung von Erzeugnissen mit einer bestimmten geografischen Herkunft und Qualität oder Reputation aufgrund dieser Herkunft.

HAUPTDOKUMENTE

Internationales Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven (ABl. L 293 vom , S. 4-24)

Beschluss (EU) 2019/848 des Rates vom über den Abschluss des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven im Namen der Europäischen Union (ABl. L 139 vom , S. 1-3)

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