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Document 32010R0996
Unfälle und Störungen in der Zivilluftfahrt
Gemäß der Verordnung können Sicherheitsuntersuchungsstellen zusammenarbeiten, und die Übertragung von Aufgaben ist möglich.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre Sicherheitsuntersuchungsstellen untereinander ein europäisches Netz der Untersuchungsstellen für die Sicherheit der Zivilluftfahrt (ENCASIA) errichten, das:
Sie ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 94/56/EG (ABl. L 295 vom , S. 35-50).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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