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Document 41999D0782

1999/782/EG, EGKS, Euratom: Beschluß der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 24. November 1999 zur Ernennung eines Richters beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

ABl. L 307 vom , p. 57–57 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 06/10/2000

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1999/782/oj

41999D0782

1999/782/EG, EGKS, Euratom: Beschluß der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 24. November 1999 zur Ernennung eines Richters beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

Amtsblatt Nr. L 307 vom 02/12/1999 S. 0057 - 0057


BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

vom 24. November 1999

zur Ernennung eines Richters beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

(1999/782/EG, EGKS, Euratom)

DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 223,

gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere auf Artikel 32b,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 139,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 7 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft und den entsprechenden Vorschriften der Protokolle über die Satzungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft und aufgrund des Todes von Herrn Federico Mancini ist für die Dauer der verbleibenden Amtszeit von Herrn Federico Mancini ein Richter zu ernennen.

(2) Herr Antonio Mario La Pergola, derzeit Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, hat seiner Ernennung zum Richter zugestimmt -

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Für die Zeit vom 15. Dezember 1999 bis einschließlich 6. Oktober 2000 wird Herr Antonio Mario La Pergola zum Richter beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluß wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 24. November 1999.

Der Präsident

A. SATULI

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