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Document 32012D0283

2012/283/EU: Beschluss des Rates vom 24. April 2012 über die Annahme der geänderten Satzung und Geschäftsordnung der Internationalen Kautschukstudiengruppe durch die Europäische Union

ABl. L 141 vom 31/05/2012, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2012/283/oj

31.5.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 141/1


BESCHLUSS DES RATES

vom 24. April 2012

über die Annahme der geänderten Satzung und Geschäftsordnung der Internationalen Kautschukstudiengruppe durch die Europäische Union

(2012/283/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absätze 3 und 4 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a Ziffer v,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach mehreren Verhandlungsrunden einigten sich die Delegationsleiter der Internationalen Kautschukstudiengruppe (im Folgenden „Gruppe“) am 14. Juli 2011 auf den Wortlaut der Änderungen an der Satzung und der Geschäftsordnung der Gruppe.

(2)

Die Union ist ein Mitglied der Gruppe.

(3)

Jene Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder der Gruppe waren, haben förmliche Mitteilungen über ihren Austritt aus der Gruppe eingereicht und gehören ihr seit dem 1. Juli 2011 nicht mehr an.

(4)

Die Annahme der geänderten Satzung und der geänderten Geschäftsordnung der Gruppe ist unerlässlich für die Bestätigung des neuen Sitzes der Gruppe und für genaue Vorkehrungen für den Status der Union innerhalb der Gruppe sowie für die Neuordnung der Organisationsstruktur, der Haushaltsbeiträge und der Verfahren der Entscheidungsfindung.

(5)

Die Unterzeichnung — im Namen der Union — der geänderten Satzung und der geänderten Geschäftsordnung der Gruppe ist durch den Beschluss 2011/664/EU des Rates (1) genehmigt worden, in dem auch deren vorläufige Anwendung bis zum Abschluss der für ihren Abschluss erforderlichen Verfahren bestimmt wurde.

(6)

Die geänderte Satzung und die geänderte Geschäftsordnung der Gruppe sollten demnach genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die geänderte Satzung und die geänderte Geschäftsordnung der Internationalen Kautschukstudiengruppe (im Folgenden „Gruppe“) werden im Namen der Union genehmigt.

Der Wortlaut der geänderten Satzung und der geänderten Geschäftsordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (2).

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), gegenüber dem Generalsekretär der Gruppe schriftlich das Einverständnis der Union zu bestätigen, dass sie durch die geänderte Satzung und die geänderte Geschäftsordnung gebunden ist.

Artikel 3

Die Union wird auf den gemäß Artikel IX der geänderten Satzung eingerichteten Versammlungen der Delegationsleiter der Gruppe durch die Kommission vertreten.

Die Mitgliedstaaten können an den Versammlungen der Delegationsleiter als Teil der Delegation der Union teilnehmen.

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 24. April 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

N. WAMMEN


(1)  ABl. L 264 vom 8.10.2011, S. 12.

(2)  ABl. L 264 vom 8.10.2011, S. 14.


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