This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32011D0417
2011/417/EU: Council Decision of 12 July 2011 abrogating Decision 2010/408/EU on the existence of an excessive deficit in Finland
2011/417/EU: Beschluss des Rates vom 12. Juli 2011 zur Aufhebung des Beschlusses 2010/408/EU über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Finnland
2011/417/EU: Beschluss des Rates vom 12. Juli 2011 zur Aufhebung des Beschlusses 2010/408/EU über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Finnland
ABl. L 187 vom , pp. 27–28
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
|
16.7.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 187/27 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 12. Juli 2011
zur Aufhebung des Beschlusses 2010/408/EU über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Finnland
(2011/417/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 12,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Mit dem Beschluss 2010/408/EU (1) stellte der Rat auf Vorschlag der Kommission gemäß Artikel 126 Absatz 6 des Vertrags ein übermäßiges Defizit in Finnland fest. Der Rat stellte in dem Beschluss 2010/408/EU fest, dass für das Jahr 2010 ein Defizit von 4,1 % des BIP geplant war, das damit über dem im Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 3 % des BIP liegen sollte, und sich der öffentliche Bruttoschuldenstand den Planungen zufolge auf 49,9 % des BIP belaufen und somit unter dem im Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP bleiben sollte. |
|
(2) |
Am 13. Juli 2010 richtete der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (2) auf Empfehlung der Kommission eine Empfehlung an Finnland mit dem Ziel, das übermäßige Defizit bis spätestens 2011 zu beenden. Diese Empfehlung wurde veröffentlicht. |
|
(3) |
Nach Artikel 126 Absatz 12 des Vertrags ist ein Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits aufzuheben, wenn das übermäßige Defizit im betreffenden Mitgliedstaat nach Ansicht des Rates korrigiert worden ist. |
|
(4) |
Gemäß Artikel 4 des den Verträgen beigefügten Protokolls (Nr. 12) über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit werden die zur Anwendung des Defizitverfahrens erforderlichen Daten von der Kommission zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Anwendung dieses Protokolls müssen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (3) zweimal jährlich, und zwar zum 1. April und zum 1. Oktober, Angaben zu ihren öffentlichen Defiziten und ihrem öffentlichen Schuldenstand sowie andere damit verbundene Variablen übermitteln. |
|
(5) |
Die Daten, die von der Kommission (Eurostat) gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 nach der zum 1. April 2011 erfolgten Datenmeldung Finnlands zur Verfügung gestellt wurden, und die Frühjahrsprognose 2011 der Kommissionsdienststellen lassen folgende Schlussfolgerungen zu:
|
|
(6) |
Aus diesen Schlussfolgerungen folgt, dass das übermäßige Defizit in Finnland korrigiert worden ist und der Beschluss 2010/408/EU daher aufgehoben werden sollte — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass das übermäßige Defizit in Finnland korrigiert worden ist.
Artikel 2
Der Beschluss 2010/408/EU wird hiermit aufgehoben.
Artikel 3
Dieser Beschluss ist an die Republik Finnland gerichtet.
Geschehen zu Brüssel den 12. Juli 2011.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. VINCENT-ROSTOWSKI
(1) ABl. L 189 vom 22.7.2010, S. 17.