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Document 32010R0464

    Verordnung (EU) Nr. 464/2010 der Kommission vom 27. Mai 2010 zur Eröffnung einer Ausschreibung für das Kontingentsjahr 2010 über die Zollermäßigung bei der Einfuhr von Sorghum aus Drittländern nach Spanien

    ABl. L 129 vom 28/05/2010, p. 62–63 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/05/2011: This act has been changed. Current consolidated version: 01/01/2011

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/464/oj

    28.5.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 129/62


    VERORDNUNG (EU) Nr. 464/2010 DER KOMMISSION

    vom 27. Mai 2010

    zur Eröffnung einer Ausschreibung für das Kontingentsjahr 2010 über die Zollermäßigung bei der Einfuhr von Sorghum aus Drittländern nach Spanien

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1), insbesondere auf Artikel 144 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 4,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Gemeinschaft hat sich aufgrund ihrer internationalen Verpflichtungen im Rahmen der multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde (2) verpflichtet, eine bestimmte Menge Sorghum nach Spanien einzuführen.

    (2)

    In Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 1296/2008 der Kommission vom 18. Dezember 2008 mit Durchführungsvorschriften hinsichtlich der Zollkontingente für die Einfuhr von Mais und Sorghum nach Spanien und von Mais nach Portugal (3) sind die besonderen Vorschriften für die Anwendung einer Ermäßigung auf den Einfuhrzoll festgelegt, damit die in Artikel 1 Absätze 1 und 2 der genannten Verordnung angegebenen Mengen tatsächlich eingeführt werden.

    (3)

    In Anbetracht der Bedingungen auf dem spanischen Markt für das Jahr 2010 empfiehlt es sich, eine Ausschreibung über die Zollermäßigung bei der Einfuhr von Sorghum zu eröffnen, damit das Einfuhrkontingent vollständig ausgeschöpft werden kann.

    (4)

    Mit der Verordnung (EG) Nr. 675/2009 der Kommission (4) wurde eine bis zum 17. Dezember 2009 laufende Ausschreibung über die Zollermäßigung bei der Einfuhr von Sorghum aus Drittländern nach Spanien eröffnet. Diese Ausschreibung wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 1292/2009 der Kommission (5) bis zum 27. Mai 2010 verlängert. Die Verordnung (EG) Nr. 675/2009 ist daher aufzuheben.

    (5)

    Der Verwaltungsausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte hat nicht innerhalb der ihm von seinem Vorsitzenden gesetzten Frist Stellung genommen -

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    1.   Zur Festsetzung der Ermäßigung des bei der Einfuhr von Sorghum nach Spanien zu erhebenden Zolls gemäß Artikel 136 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wird eine Ausschreibung durchgeführt.

    2.   Es gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1296/2008.

    Artikel 2

    Die Ausschreibung ist bis zum 16. Dezember 2010 geöffnet. Während der Ausschreibungsdauer erfolgen Teilausschreibungen, für die die Angebotsfristen in der Ausschreibungsbekanntmachung angegeben werden.

    Artikel 3

    Die im Rahmen der Ausschreibung erteilten Einfuhrlizenzen gelten für fünfzig Tage ab dem Datum ihrer Erteilung gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1296/2008.

    Artikel 4

    Die Verordnung (EG) Nr. 675/2009 wird aufgehoben.

    Artikel 5

    Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Sie gilt ab dem 1. Juni 2010.

    Ihre Geltungsdauer endet am 16. Dezember 2010.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 27. Mai 2010

    Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

    Dacian CIOLOŞ

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

    (2)  ABl. L 336 vom 23.12.1994, S. 22.

    (3)  ABl. L 340 vom 19.12.2008, S. 57.

    (4)  ABl. L 196 vom 28.7.2009, S. 5.

    (5)  ABl. L 347 vom 24.12.2009, S. 22.


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