EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52010DC0639R(01)

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Energie 2020 Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie

/* KOM/2010/0639 endg/2 */

52010DC0639R(01)

/* KOM/2010/0639 endg/2 */ MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Energie 2020 Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 15.12.2010

KOM(2010) 639 endgültig/2

CORRIGENDUMAnnule et remplace le document COM(2010) 639 final du 10.11.2010Concerne la version allemande, page 4

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Energie 2020Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie

SEK(2010) 1346

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Energie 2020Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie

Einleitung

Ein Scheitern können wir uns nicht leisten …

Energie ist der Lebenssaft unserer Wirtschaft. Das Wohlergehen unserer Bevölkerung, Industrie und Wirtschaft ist abhängig von sicherer, nachhaltiger und erschwinglicher Energie. Gleichzeitig beträgt der Anteil der energiebedingten Emissionen an den gesamten Treibhausgasemissionen der EU nahezu 80 %. Die Energiefrage ist daher eine der größten Herausforderungen, vor denen Europa steht. Es wird Jahrzehnte dauern, unsere Energiesysteme auf einen sichereren und nachhaltigeren Weg zu bringen. Doch die Entscheidungen, die uns auf den richtigen Kurs bringen sollen, dulden keinen Aufschub, denn das Fehlen eines gut funktionierenden europäischen Energiemarktes erhöht die Kosten für die Verbraucher und gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit Europas.

In den nächsten zehn Jahren sind Energieinvestitionen in einer Größenordnung von einer Billion EUR erforderlich, um einerseits die vorhandenen Ressourcen zu diversifizieren und bestehende Anlagen zu ersetzen und andererseits dem komplexen und sich verändernden Energiebedarf Rechnung zu tragen. Strukturelle Änderungen bei der Energieversorgung, die zum Teil auf den Wandel der einheimischen Produktion zurückzuführen sind, zwingen die europäischen Volkswirtschaften dazu, sich zwischen verschiedenen Energieprodukten und Infrastrukturen zu entscheiden. Diese Entscheidungen werden in den nächsten 30 Jahren und darüber hinaus spürbare Folgen haben. Damit diese Entscheidungen schnell getroffen werden, bedarf es eines ehrgeizigen politischen Rahmens. Ein Vertagen dieser Entscheidungen wird sowohl hinsichtlich der längerfristigen Kosten als auch der Versorgungssicherheit unermessliche Auswirkungen auf die Gesellschaft haben.

Die gemeinsame EU-Politik entstand aus dem Bestreben, Energieprodukte und Energiedienstleistungen zu einem für alle Verbraucher (Privathaushalte und Industrie) erschwinglichen Preis fortwährend auf dem Markt zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig einen Beitrag zu den umfassenderen sozialen und klimapolitischen Zielen der EU zu leisten. Die zentralen energiepolitischen Ziele (Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit) sind jetzt im Vertrag von Lissabon verankert[1]. Darin wird klar zum Ausdruck gebracht, was von Europa im Energiebereich erwartet wird. Bei der Erreichung dieser Ziele wurden zwar gewisse Fortschritte gemacht, doch vollzieht sich die Umstellung der Energiesysteme in Europa nicht schnell genug, während gleichzeitig die Herausforderungen immer größer werden. Die Dimension dieser Herausforderungen wird mit künftigen Erweiterungen der EU noch zunehmen, wenn Staaten mit veralteter Infrastruktur und weniger wettbewerbsfähiger Energiewirtschaft sich der Union anschließen.

Der Europäische Rat hat 2007 ehrgeizige energie- und klimaschutzpolitische Ziele für 2020 verabschiedet: Senkung der Treibhausgasemissionen um 20 % (unter gewissen Voraussetzungen[2] sogar um 30 %), Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 % und Verbesserung der Energieeffizienz um 20 %. Das Europäische Parlament hat diese Ziele kontinuierlich unterstützt. Überdies hat sich der Europäische Rat langfristig zur Dekarbonisierung verpflichtet; die EU und andere Industrieländer sollen bis 2050 ihre CO2-Emissionen um 80 bis 95 % reduzieren.

Trotzdem ist es mit der aktuellen Strategie derzeit unwahrscheinlich, dass alle für 2020 gesetzten Ziele erreicht werden, und zur Bewältigung der längerfristigen Herausforderungen ist diese Strategie vollkommen ungeeignet. Die energie- und klimapolitischen Ziele der EU sind in die Strategie „Europa 2020“ für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum[3], die vom Europäischen Rat im Juni 2010 verabschiedet wurde, und in deren Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa” aufgenommen worden. Die EU muss sich dringend auf die Instrumente verständigen, die die erforderliche Umstellung ermöglichen und dadurch sicherstellen, dass Europa am Ende der Rezession auf einen wettbewerbsfähigeren, sichereren und nachhaltigeren Weg kommt.

Zwischen den wichtigen energiepolitischen Zielen und ihrer Verwirklichung klafft eine große Lücke

Der Energiebinnenmarkt ist nach wie vor fragmentiert, und sein Potenzial hinsichtlich Transparenz, Zugänglichkeit und Wahlmöglichkeiten wurde bislang nicht ausgeschöpft. Die Unternehmen sind inzwischen außerhalb ihres Heimatmarktes tätig, aber ihre Entwicklung wird nach wie vor durch eine Fülle unterschiedlicher nationaler Vorschriften und Praktiken behindert. Es gibt immer noch zu viele Hemmnisse für einen offenen und fairen Wettbewerb[4]. Aus einer kürzlich durchgeführten Studie über die Bedingungen für Verbraucher auf dem Privatkundenstrommarkt geht hervor, dass die Wahlmöglichkeiten für Verbraucher suboptimal sind[5]. Die Umsetzung der Binnenmarktrechtsvorschriften ist enttäuschend: Seit 2003 sind allein zum zweiten Energiebinnenmarktpaket mehr als 40 Vertragsverletzungsverfahren anhängig.

Die Sicherheit der internen Energieversorgung wird durch Verzögerungen bei Investitionen und beim technologischen Fortschritt unterminiert[6]. Derzeit beruhen nahezu 45 % der europäischen Stromerzeugung auf CO2-armen Energiequellen – überwiegend Kernenergie und Wasserkraft. In bestimmten Teilen der EU könnte bis 2020 wegen der begrenzten Lebensdauer der betreffenden Anlagen mehr als ein Drittel dieser Erzeugungskapazität wegbrechen. Dies bedeutet, dass die vorhandenen Kapazitäten ersetzt und ausgebaut, sichere Alternativen zu fossilen Energieträgern gefunden, die Netze an erneuerbare Energiequellen angepasst und ein wirklich integrierter Energiebinnenmarkt geschaffen werden müssen. Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten umweltschädliche Subventionen abschaffen.

Die Qualität der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz, die von den Mitgliedstaaten seit 2008 erstellt werden, ist enttäuschend, so dass das in diesem Bereich vorhandene beträchtliche Potenzial ungenutzt bleibt. Der Umstieg auf erneuerbare Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz im Verkehr gehen zu langsam voran. Hinsichtlich des 20 %-Ziels für erneuerbare Energien verläuft die Entwicklung im Großen und Ganzen nach Plan, doch sind wir in Bezug auf die Energieeffizienz noch weit vom Ziel entfernt.

Auf internationaler Ebene werden die Warnungen vor einer sich künftig verknappenden Ölversorgung wenig beachtet[7]. Trotz gravierender Gasversorgungskrisen, die ein Warnschuss waren und die Anfälligkeit Europas aufgezeigt haben, gibt es noch immer keinen gemeinsamen Ansatz im Hinblick auf Partner-, Liefer- oder Transitländer. Die Möglichkeiten einer weiteren Erschließung EU-interner fossiler Energieträger, darunter nichtkonventionelles Gas, bestehen, und ihre künftige Rolle muss in aller Objektivität geprüft werden.

Die Energieabhängigkeit der Mitgliedstaaten erfordert europäisches Handeln

Die EU-Ebene ist die Ebene, auf der Energiepolitik konzipiert werden sollte. Energiepolitische Entscheidungen eines Mitgliedstaats wirken sich unweigerlich auf andere Mitgliedstaaten aus. Der optimale Energiemix, auch der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien, setzt mindestens einen kontinentalen Markt voraus. Der Energiemarkt ist der Marktsektor, auf dem sich europaweit die größten wirtschaftlichen Effizienzgewinne erzielen lassen. Fragmentierte Märkte untergraben nicht nur die Versorgungssicherheit, sondern begrenzen auch die Nutzeffekte, die der Wettbewerb auf dem Energiemarkt hervorbringen kann. Es ist jetzt an der Zeit, dass die Energiepolitik zu einer wirklich europäischen Energiepolitik wird.

Die EU muss in einer Zeit des zunehmenden Wettbewerbs um die weltweiten Energieressourcen für die Unternehmen ein attraktiver Markt bleiben. Die neue europäische Energiestrategie muss das von der Europäischen Kommission vor Kurzem vorgelegte integrierte industriepolitische Konzept[8] unterstützen, insbesondere, weil Energie für die Industrie weiterhin ein wichtiger Kostenfaktor bleibt[9]. Die EU muss auch ihre Wettbewerbsfähigkeit in den Märkten für Energietechnologien konsolidieren. Der Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix in der EU ist stetig bis auf ca. 10 % des Bruttoendenergieverbrauchs im Jahr 2008 gestiegen. 2009 entfielen 62 % der neu installierten Stromerzeugungskapazität in der EU auf erneuerbare Energien, im Wesentlichen auf Wind- und Sonnenenergie. Diese Führungsrolle Europas ist mittlerweile jedoch gefährdet. Nach dem unabhängigen Renewable Energy Attractiveness Index[10] von 2010 bieten die USA und China heute die besten Investitionsmöglichkeiten für erneuerbare Energien. Neue Impulse sind notwendig; die Führungsrolle der EU ist mehr denn je notwendig, um diesen Herausforderungen zu begegnen.

In internationalen Energiefragen könnte die EU wesentlich stärker und effektiver sein, wenn sie ihre gemeinsamen Interessen und Ambitionen vertreten würde. Obwohl ein Fünftel des weltweiten Energieverbrauchs auf die EU entfällt, ist ihr Einfluss auf die internationalen Energiemärkte weiterhin geringer, als mit Blick auf ihr wirtschaftliches Gewicht zu vermuten wäre. Auf den globalen Energiemärkten wird es enger, wobei der größte Anteil am Wachstum der weltweiten Nachfrage auf die sich entwickelnden asiatischen Länder und den Nahen und Mittleren Osten entfällt[11]. Infolgedessen wird die EU als weltweit größter Energieimporteur voraussichtlich anfälliger für Versorgungsrisiken sein.

Die Aufnahme der Energiepolitik in den EU-Vertrag macht eine neue Perspektive erforderlich.

Wir müssen auf dem Erreichten aufbauen und ehrgeizige Ziele verfolgen

Die EU kann es sich nicht leisten, ihre energiepolitischen Ziele nicht zu erreichen. Daher schlägt die Kommission eine neue Energiestrategie zum Zeithorizont 2020 vor. Die Strategie soll die bislang getroffenen Maßnahmen konsolidieren und Maßnahmen in Bereichen, in denen sich neue Herausforderungen abzeichnen, beschleunigen. Sie ist das Ergebnis eingehender Debatten innerhalb der EU-Institutionen und umfassender öffentlicher Konsultationen.

Ihr Schwerpunkt liegt nicht auf einer vergleichenden Analyse verschiedener Energieträger, sondern vielmehr auf den Maßnahmen, die erforderlich sind, um die mittelfristigen politischen Ziele Europas zu erreichen. Im Energiefahrplan 2050, der demnächst vorgestellt werden soll, werden verschiedene Szenarien für den Energiemix präsentiert, in denen dargelegt wird, wie das langfristige Dekarbonisierungsziel Europas erreicht werden kann und was dies für die energiepolitischen Entscheidungen bedeutet. In dieser Strategie werden erste politische Entscheidungen skizziert, die notwendig sind, um die derzeit für 2020 im Energiebereich anvisierten Ziele zu erreichen. Die Fahrpläne für eine CO2-arme Wirtschaft und für den Energiesektor bis 2050 werden dieses Aktionsprogramm und dessen Durchführung durch eine langfristige Sicht ergänzen.

Wir benötigen dringend weitreichende Änderungen bei der Energieerzeugung, -nutzung und -versorgung

In der Strategie wird an erster Stelle hervorgehoben, dass die energiepolitischen Maßnahmen zugunsten einer nachfragegesteuerten Politik neu austariert werden müssen, wobei die Rechte der Verbraucher gestärkt werden und das Wirtschaftswachstum vom Energieeinsatz abgekoppelt werden sollen. Insbesondere der Verkehrssektor und die Baubranche müssen eine aktive Energieeinsparpolitik verfolgen und eine Diversifizierung hin zu umweltfreundlichen Energiequellen betreiben. Jenseits des Emissionshandelssystems sollte die Strategie dazu beitragen, Marktbedingungen zu schaffen, die höhere Energieeinsparungen und mehr Investitionen in CO2-arme Technologien fördern, um so die Vielzahl zentraler und dezentraler erneuerbarer Energieträger sowie Schlüsseltechnologien für die Energiespeicherung und Elektromobilität (insbesondere Elektrofahrzeuge und öffentlicher Verkehr) zu nutzen.

Die Energiepolitik ist ein wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung des Ziels der neuen Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum als Grundlage einer starken, diversifizierten und wettbewerbsfähigen industriellen Basis. In diesem Zusammenhang muss Europa anerkennen, dass seine industrielle Basis sämtliche Sektoren über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg benötigt.

Die Behörden müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Jedes Jahr tätigen sie Ausgaben in Höhe von ca. 1 500 Mrd. EUR, was 16 % des BIP der EU entspricht. In den Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge sollte auf Effizienzkriterien geachtet werden, um mehr Energieeinsparungen zu erzielen und innovative Lösungen zu verbreiten, insbesondere im Gebäude- und im Verkehrssektor. Das Potenzial marktgestützter und anderer politischer Instrumente, wie etwa Steuern, zur Verbesserung der Energieeffizienz sollte vollständig ausgeschöpft werden.

Auf der Angebotsseite muss die Priorität weiter auf der Entwicklung sicherer und wettbewerbsfähiger Energiequellen liegen. Im Bereich der Stromerzeugung sollten die Investitionen dazu führen, dass bis Anfang 2020 fast zwei Drittel des Stroms aus CO2-armen Quellen stammen (gegenüber jetzt 45 %). Dabei sollten erneuerbare Energien Vorrang haben. Die Strategie muss einen Rahmen auf EU-Ebene vorgeben, der nationale Unterschiede berücksichtigt und es gleichzeitig nicht nur den Mitgliedstaaten ermöglicht, ihre jeweiligen Ziele zu übertreffen, sondern auch gewährleistet, dass erneuerbare Energiequellen und Technologien bis 2020 wirtschaftlich wettbewerbsfähig sind.

Der Beitrag der Kernenergie, auf die ungefähr ein Drittel des in der EU erzeugten und zwei Drittel des CO2-frei erzeugten Stroms entfallen, muss offen und objektiv beurteilt werden. Sämtliche Bestimmungen des Euratom-Vertrags müssen streng angewandt werden, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit. Angesichts des erstarkten Interesses an dieser Form der Stromerzeugung in Europa und weltweit muss die Forschung im Bereich der Technologien für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und deren sichere Anwendung fortgeführt werden. Ebenso muss die längerfristige Zukunft durch die Entwicklung von Kernspaltungssystemen der nächsten Generation (größere Nachhaltigkeit und Kraft-Wärme-Kopplung) und durch die Kernfusion (ITER) vorbereitet werden.

Im Öl- und Gassektor erfordern ein steigender Importbedarf und die wachsende Nachfrage aus Schwellen- und Entwicklungsländern stärkere Mechanismen zur Sicherung neuer, diversifizierter und sicherer Versorgungswege. Neben dem Zugang zu Rohöl ist die Raffinerie-Infrastruktur ein entscheidender Teil der Versorgungskette. Die EU ist auf den Energiemärkten ein starker geopolitischer Partner und muss in der Lage sein, entsprechend zu handeln.

Die neue Energiestrategie stützt sich auf fünf Schwerpunkte:

1. Europa energieeffizient machen

2. Einen wahrhaft europaweit integrierten Energiemarkt schaffen

3. Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen

4. Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen

5. Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken.

1. eine effiziente energienutzung, die bis 2020 zu einer energieeinsparung von 20 % führt

Europa kann sich Energieverschwendung nicht leisten. Energieeffizienz ist eines der zentralen Ziele für 2020 und gleichzeitig ein Schlüsselfaktor für das Erreichen unserer langfristigen Energie- und Klimaschutzziele. Die EU muss eine neue Energieeffizienz-Strategie entwickeln, die es allen Mitgliedstaaten ermöglicht, ihren Energieeinsatz weiter vom Wirtschaftswachstum abzukoppeln. Diese Strategie wird den unterschiedlichen Erfordernissen der Mitgliedstaaten im Energiebereich Rechnung tragen. Energieeffizienz ist die wirtschaftlichste Art, Emissionen zu senken, Energieversorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, die Energiekosten für die Verbraucher zu senken und Arbeitsplätze, auch in Exportbranchen, zu schaffen. Vor allem bringt sie den Bürgern greifbare Vorteile: ein Haushalt kann im Durchschnitt bis zu 1 000 EUR/Jahr an Energiekosten einsparen[12].

Die paradoxe Situation, dass Energieeffizienzgewinne durch die Nachfrage nach energieintensiveren oder neuen Produkten zunichte gemacht werden, muss beendet werden. Es ist höchste Zeit, dass wir Worten Taten folgen lassen. Die Energieeffizienz muss daher in alle relevanten Politikbereiche, einschließlich Aus- und Weiterbildung, einbezogen werden, damit die derzeitigen Verhaltensmuster geändert werden. Energieeffizienzkriterien müssen in allen Bereichen durchgesetzt werden, auch bei der Vergabe öffentlicher Mittel.

Die Anstrengungen sollten sich über die gesamte Energiekette erstrecken, von der Energieerzeugung über die Energieübertragung und –verteilung bis hin zum Endverbrauch. Eine wirksame Überwachung der Einhaltung der Vorgaben, eine angemessene Marktbeobachtung, eine weit verbreitete Nutzung von Energiedienstleistungen und Energieaudits sowie eine effiziente Nutzung von Material und dessen Recycling sind unabdingbar.

Von dem Ziel, den Energieverbrauch um 20 % zu senken, sind wir weit entfernt. Deshalb wird in der neuen Strategie ein verstärktes politisches Engagement für die Verwirklichung dieses Vorsatzes durch eine klare Definition des angestrebten Ziels sowie eine strenge Überwachung der Einhaltung der Vorgaben gefordert. Die Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Behörden sind aufgefordert, ihre Anstrengungen zur Umsetzung zweckmäßiger Strategien zu intensivieren und dabei die vorhandenen Instrumente, Ziele und Indikatoren vollständig zu nutzen, im Rahmen umfassender nationaler Aktionspläne für Energieeffizienz.

Besonderes Augenmerk sollte den Sektoren mit den potenziell größten Energieeffizienzgewinnen gelten, d. h. dem vorhandenen Gebäudebestand und dem Verkehrssektor. Für diese und andere nicht dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegende Sektoren haben die Mitgliedstaaten zwar rechtsverbindliche Klimaziele vereinbart, geeignete diesbezügliche Maßnahmen müssen sie jedoch noch umsetzen[13]. Die Überarbeitung der Richtlinie zur Energiebesteuerung könnte eine Lenkungswirkung mit dem Potenzial langfristiger Effizienzgewinne entfalten. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Renovierungen unter Verwendung energieeffizienter Produkte und Technologien erheblich zu beschleunigen. Im Wohngebäudesektor ist die Frage geteilter Anreize zwischen Eigentümern und Mietern zu klären. Was den großen Bestand an öffentlichen Gebäuden betrifft, so müssen die Behörden alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (auch die der EU-Regionalpolitik) ausschöpfen, um die Energieeffizienz und Energieautonomie der Gebäude zu verbessern. Im Verkehrssektor sollten die in Bezug auf multimodale Lösungen, sparsame Fahrzeuge und energiebewusstes Fahren bestehenden erheblichen Potenziale erschlossen werden.

Den Informations- und Kommunikationstechnologien kommt bei der Verbesserung der Effizienz der Sektoren mit den höchsten Emissionen eine wichtige Rolle zu. Diese Technologien haben das Potenzial, einen strukturellen Wandel zu weniger ressourcenintensiven Produkten und Dienstleistungen, zu Energieeinsparungen in Gebäuden und Stromnetzen sowie zu effizienteren intelligenten Verkehrssystemen mit geringerem Energieverbrauch herbeizuführen[14].

Die Industrie muss Energieeffizienz-Ziele und energietechnologische Innovationen in ihr Geschäftsmodell integrieren. Hierzu trägt das Emissionshandelssystem in größeren Unternehmen erheblich bei. In kleineren Unternehmen müssen allerdings andere Instrumente, z. B. Energieaudits und Energiemanagementsysteme, stärker zum Tragen kommen. KMU benötigen Unterstützungsmechanismen. Das Energieeffizienz-Benchmarking kann Unternehmen Hinweise geben, wo sie im Vergleich zu ihren Mitbewerbern bei der Energieeffizienz stehen. Energieeffizienz, auch beim Stromverbrauch, muss zu einem eigenständigen rentablen Geschäftsfeld werden, für das ein robuster Binnenmarkt für Energiespartechniken und -praktiken und internationale Geschäftsmöglichkeiten geschaffen werden. Ein Rahmen für allgemeine Ressourceneffizienz würde diese Einsparungen vergrößern.

Der öffentliche Sektor muss mit gutem Beispiel vorangehen. Für den Energieverbrauch im öffentlichen Sektor sollten ehrgeizige Ziele festgelegt werden. Das öffentliche Auftragswesen sollte energieeffiziente Lösungen fördern. Ferner sollten innovative integrierte Energielösungen auf lokaler Ebene gefördert werden, die den Übergang zu so genannten „intelligenten Städten“ gestalten helfen. Städte spielen bei dem erforderlichen Wandel eine wichtige Rolle, weshalb Initiativen wie der Konvent der Bürgermeister weiter gestärkt werden sollten. Städte und städtische Gebiete, die bis zu 80 % der Energie verbrauchen, sind gleichzeitig Teil des Problems und Teil der Lösung auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz.

Strategien für Ressourceneffizienz, einschließlich Investitionen in Energieeffizienz, sind häufig mit kurzfristig anfallenden Vorlaufkosten verbunden, bevor sich die mittel- und längerfristigen Vorteile einstellen. Für die Förderung neuer Investitionen in energieeffiziente Technologien und Praktiken sind geeignete Instrumente erforderlich. Die EU-Finanzierung kann eine große Hebelwirkung entfalten und es müssen innovative Lösungen entwickelt werden. Innovative und sorgfältig erwogene[15] Formen der Besteuerung und Kostenanlastung als Instrumente zum Anstoßen von Verhaltensänderungen oder zur Investitionsförderung sollten ebenfalls geprüft werden.

Dem Energieeffizienz-Plan, der Anfang 2011 vorgelegt werden soll, werden im Verlauf desselben Jahres konkrete Vorschläge für Regelungsmaßnahmen folgen. In dem Plan sollen auch die folgenden Finanzierungsaspekte behandelt werden: Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten, Verfügbarkeit innovativer Finanzierungsprodukte, Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und Rolle der EU-Finanzierung (insbesondere der Strukturfonds), wobei auf vorhandenen Erfolgsbeispielen aufgebaut werden soll.

Priorität 1: Europa energieeffizient machen Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials Renovierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sollten beschleunigt werden durch Investitionsanreize, die stärkere Nutzung von Energiedienstleistungsunternehmen, innovative Finanzierungsinstrumente mit großer Hebelwirkung und Finanzierungskonzepte auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene. In diesem Zusammenhang wird die Kommission in künftigen Vorschlägen die Frage der Aufteilung von Investitionsanreizen zwischen Eigentümer und Mieter sowie der Energiekennzeichnung von Gebäuden (Energieausweise für den Immobilienmarkt und öffentliche Fördermaßnahmen) angehen. Die Behörden müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Energierelevante Kriterien (Energieeffizienz, erneuerbare Energien und intelligente Netze) sollten bei öffentlichen Aufträgen für Bauleistungen, Dienstleistungen und Produkte angewandt werden). Es werden Programme und Technische-Hilfe-Fazilitäten zum Aufbau der Kapazitäten der Energiedienstleistungsmarktteilnehmer für die Konzeption und Strukturierung der Finanzierung von Projekten benötigt, die sowohl auf Behörden als auch auf private Akteure abzielen. Die EU-Finanzierungsprogramme sollen auf Energiesparprojekte abstellen und die Energieeffizienz zu einer wesentlichen Bedingung für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung machen. Im anstehenden Weißbuch über die künftige Verkehrspolitik wird ein Bündel von Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit des Verkehrs und zur Verringerung seiner Ölabhängigkeit vorgestellt werden. Hierzu gehören Initiativen zur Steigerung der Energieeffizienz des Verkehrssystems, darunter die Förderung einer umweltfreundlichen städtischen Mobilität sowie multimodaler Verkehrslösungen, intelligentes Verkehrsmanagement und Energieeffizienz-Standards für alle Fahrzeuge, angemessene ökonomische Signale sowie die Förderung langfristig tragbarer Verhaltensweisen. In diesem Zusammenhang sollten Kennzeichnungssysteme für effizientere Kraftfahrzeuge untersucht werden. Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie Die Kommission wird sich bemühen, die durch Energieeffizienz gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu fördern, indem die Ökodesign-Anforderungen an energie- und ressourcenintensive Produkte gegebenenfalls durch Anforderungen auf der Systemebene ergänzt werden. Die potenziellen Auswirkungen freiwilliger Vereinbarungen mit energie- und ressourcenverbrauchsintensiven Industriezweigen sollten untersucht werden. Außerdem sollte die Energiekennzeichnung auf breiterer Basis eingeführt werden, um einen umfassenderen Vergleich zwischen Produkten zu ermöglichen. In der Industrie und im Dienstleistungssektor sollten Energiemanagement-Systeme (z. B. Energieaudits, Energieeffizienzpläne, Energiemanager) eingeführt werden. Durch spezielle Unterstützungsmechanismen sollte dabei besonderes Augenmerk auf KMU gelegt werden. Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung Energieeffizienz bei Energieerzeugung und -verteilung sollte zu einem wesentlichen Kriterium für die Genehmigung von Erzeugungskapazitäten werden. Anstrengungen sind erforderlich, um die Verbreitung der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung, Fernheizung und -kühlung erheblich zu steigern. Von Verteiler- und Versorgungsunternehmen (Einzelhandel) sollte verlangt werden, dass sie dokumentierte Energieeinsparungen von ihnen belieferter Verbraucher sicherstellen, z. B. mittels Energiedienstleistungen Dritter, spezieller Instrumente wie „weißer Zertifikate“, Abgaben o. ä. und dass sie die Einführung innovativer Instrumente wie „intelligenter Zähler“, die verbraucherorientiert und nutzerfreundlich sind und den Verbrauchern so echte Vorteile bringen, beschleunigen. Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz Die nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz ermöglichen ein umfassendes Benchmarking in Bezug auf Energieeffizienz. Es umfasst messbare Ziele und Indikatoren für die fortlaufende Beobachtung der erzielten Fortschritte unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausgangspositionen und nationalen Gegebenheiten. Eine jährliche Überprüfung sollte in die Europa 2020-Strategie für Energieeffizienz einfließen. |

- 2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs

Die Energiemärkte Europas wurden liberalisiert, damit die Bürger von stabileren, wettbewerbsfähigen Preisen und von nachhaltigerer Energie profitieren können. Dieses Potenzial wird nicht vollständig ausgeschöpft werden, wenn nicht beträchtliche Anstrengungen zur Schaffung eines stärker integrierten, vernetzten und vom Wettbewerb geprägten Marktes unternommen werden.

Die Strom- und Gasmärkte funktionieren noch nicht als Binnenmarkt. Der Markt ist noch immer weitgehend in nationale Märkte fragmentiert, und es bestehen zahlreiche Hemmnisse für einen offenen und fairen Wettbewerb. Bei den meisten Energiemärkten handelt es sich von ihrem Umfang her weiterhin um nationale Märkte mit einem hohen Konzentrationsgrad, wobei die etablierten Unternehmen vielfach de facto eine Monopolposition innehaben. Regulierte Energiepreise schränken den Wettbewerb in vielen Mitgliedstaaten weiter ein[16]. Angesichts der noch bestehenden wettbewerbswidrigen Praktiken im Energiesektor[17] müssen die Wettbewerbsvorschriften nicht nur von der Kommission, sondern auch von den Mitgliedstaaten proaktiv durchgesetzt werden. Eine Verbesserung des Wettbewerbs auf den Energiemärkten wird dazu beitragen, dass die richtigen Anreize für die erforderlichen Investitionen gesetzt und deren Kosten auf das notwendige Maß verringert werden.

Mit der Einführung eines legislativen Rahmens, der helfen soll, das 20 %-Ziel für erneuerbare Energien bis 2020 zu erreichen, hat Europa nun den ersten Schritt in diesem Bereich gemacht. Es muss sichergestellt werden, dass die Rechtsvorschriften vollständig durchgeführt und die Voraussetzungen für eine großmaßstäbliche Nutzung erneuerbarer Energien in den Jahrzehnten nach 2020 geschaffen werden. Der Rechtsrahmen muss ordnungsgemäß durchgesetzt werden, um Investoren das Vertrauen zu geben, in neue Produktions-, Transport- und Speicheroptionen für erneuerbare Energien zu investieren. Die Auswirkungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sollen ab 2011 bewertet werden, um die Richtlinie soweit nötig strenger zu fassen oder zu erweitern.

Die weitere Entwicklung der erneuerbaren Energien wird noch eine Zeitlang auf Förderregelungen angewiesen sein. Die Kommission muss das Ihrige tun, um zu gewährleisten, dass diese nachhaltig sind, mit dem technologischen Fortschritt in Einklang stehen und weder Innovation noch Wettbewerb behindern. Sie muss jedoch auch das erforderliche Maß an Konvergenz oder Harmonisierung der nationalen Regelungen sicherstellen, da sich der Markt für erneuerbare Energien wandelt und eine Entwicklung von der lokalen Ebene hin zu einer grenzüberschreitenden Versorgung vollzieht. Im Hinblick darauf sollten die Anforderungen an einen europaweiten Handel mit erneuerbaren Energien auf der Grundlage der besten erprobten Verfahren festgelegt werden. Es sollten in verstärktem Maße ausgewogene, kosteneffiziente und berechenbare Einspeisevergütungen sowie technologiespezifische Förder- und Finanzierungsinstrumente eingesetzt werden, unter Beobachtung der geltenden Regeln für staatliche Beihilfen. Insbesondere rückwirkende Änderungen von Förderungsregelungen sollten wegen ihrer negativen Auswirkungen auf das Investorenvertrauen vermieden werden.

Wie im Monti-Bericht dargelegt wurde, besteht die neue Herausforderung für die Zeit bis 2020 darin, das erforderliche Basisnetz zu schaffen, damit Strom und Gas dorthin fließen können, wo sie benötigt werden. Ohne eine vernünftige Infrastruktur in ganz Europa, die mit den Transportmitteln anderer strategischer Sektoren wie des Telekommunikations- oder des Verkehrssektors vergleichbar ist, wird der Markt seine Zusagen jedoch nicht einhalten können. Es müssen weitere Anstrengungen zum Ausbau der Energieinfrastruktur unternommen werden, insbesondere in den ab 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten sowie den weniger entwickelten Regionen.

Der wichtigste Punkt ist jedoch, dass in Europa nach wie vor eine Netzinfrastruktur fehlt, die es erneuerbaren Energien erlauben würde, sich zu entwickeln und unter gleichen Bedingungen zu konkurrieren wie die traditionellen Energieträger. Die aktuellen Projekte für große Windparks im Norden und für Solaranlagen im Süden benötigen Stromleitungen für den Transport des „grünen“ Stroms in die verbrauchsstarken Gebiete. Das derzeitige Netz wird die Mengen an erneuerbaren Strom, die aus der Zielvorgabe für 2020 (33 % der Bruttostromerzeugung) resultieren, nur schwer aufnehmen können.

Intelligente Zähler und Stromnetze sind der Schlüssel zur vollständigen Nutzung des Potenzials, das erneuerbare Energien und Energieeinsparungen sowie verbesserte Energiedienstleistungen bergen. Eine klare Politik und gemeinsame Standards für die intelligente Verbrauchserfassung und für intelligente Netze sind bereits weit vor 2020 notwendig, um die Interoperabilität im gesamten Netz zu gewährleisten[18].

Schließlich ist ohne ausreichende interne Infrastruktur und Verbindungsleitungen über die Außengrenzen und durch die Meere die Verpflichtung zur Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten null und nichtig. Als großer Energieimporteur ist die EU von der Entwicklung der Netze in ihren Nachbarländern unmittelbar betroffen. Neu zu bauenden Verbindungsleitungen an unseren Grenzen sollte die gleiche Aufmerksamkeit gewidmet werden und die gleiche politische Unterstützung zugute kommen wie Intra-EU-Projekten. Diese Verbindungen sind nicht nur für unsere Nachbarn von wesentlicher Bedeutung, sondern auch für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und -stabilität der EU. Besonderer Nachdruck wird auf den südlichen Korridor und den tatsächlichen Beginn der Projekte von europäischem Interesse, insbesondere Nabucco und ITGI, gelegt werden.

Bis 2020 werden Investitionen von fast 1 Billion EUR notwendig sein, um obsolete Kapazitäten zu ersetzen, Infrastrukturen zu modernisieren und anzupassen und der steigenden und sich wandelnden Nachfrage nach Energie mit niedrigem CO2-Ausstoß Rechnung zu tragen. Während die Investitionsentscheidungen hauptsächlich bei den Marktakteuren (Energieunternehmen, Netzbetreibern und Verbrauchern) liegen, kommt der staatlichen Politik eine entscheidende Rolle bei der Schaffung eines stabilen und transparenten Rahmens für Investitionsentscheidungen zu. Die durch das dritte Energiebinnenmarktpaket geschaffenen neuen Instrumente, darunter die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) sowie der neue Europäische Verbund der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-Strom) und der neue Europäische Verbund der Fernleitungsnetzbetreiber (ENTSO-Gas), sollten für die weitere Integration der Energiemärkte in den nächsten Jahren in vollem Umfang genutzt werden. Regionale Initiativen[19] sollten der Heranführung an einen europäischen Markt dienen.

Infrastrukturinvestitionen werden weiterhin vorwiegend mit den von den Nutzern gezahlten Entgelten finanziert werden. In Anbetracht der Größenordnung, der Art und des strategischen Charakters der Investitionen kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle erforderlichen Investitionen alleine vom Markt zu Wege gebracht werden. Die Kommission wird eine neue Strategie für die Entwicklung der Energieinfrastruktur verabschieden, um angemessene Netzinvestitionen im Strom-, Gas- und Ölsektor sowie in anderen Energiesektoren zu unterstützen. Sofern die Versorgung stabil ist, wird Erdgas in den nächsten Jahren weiterhin eine Schlüsselrolle im Energiemix der EU spielen und als Reservebrennstoff zum Ausgleich von Stromerzeugungsschwankungen an Bedeutung gewinnen. Voraussetzung hierfür sind diversifizierte Importe (Rohrleitungsgas und Flüssiggasterminals) und stärker miteinander vernetzte inländische Gasnetze.

Abgesehen von der Finanzierungsproblematik können komplexe und langwierige administrative Verwaltungsverfahren ein großes Hindernis darstellen. Die bestehenden Vorschriften und Verfahren für Vorhaben von europäischem Interesse (d. h. solche, die im Dienste der Versorgungssicherheit, der Solidarität oder erneuerbarer Energien stehen) müssen unter Wahrung des Grundsatzes der öffentlichen Akzeptanz und des geltenden Umweltrechts erheblich verbessert und gestrafft werden. Gemeinschaften lokaler, regionaler und nationaler Art werden sich konstruktiver an der Förderung der Vorhaben von europäischem Interesse beteiligen, wenn ihnen diese auch konkrete und kurzfristige Vorteile bringen, zum Beispiel privilegierten Zugang zu öffentlichen Mitteln.

Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften Die Kommission wird weiterhin die korrekte und fristgerechte Durchführung der vorhandenen Energiebinnenmarkt- und Wettbewerbsvorschriften und eine energische Wettbewerbspolitik gewährleisten. Für eine weitere Integration des Energiemarkts muss der Regulierungsrahmen konsolidiert (z. B. Netzkodizes) und durch weitere Maßnahmen wie Marktkopplung, Entwicklung eines Zielmodells[20] und stabile Rahmenbedingungen für Handelsmärkte durch wirksame Transparenz und Aufsicht ergänzt werden. Falls diese Maßnahmen sich als nicht ausreichend erweisen oder das Mandat von ACER zu eng gefasst ist, werden weitere legislative Maßnahmen in Betracht gezogen. Aktion 2: Ausarbeitung einer „Blaupause“ für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030 Die anstehende Mitteilung der Kommission über die Infrastruktur wird es Europa ermöglichen, zu ermitteln, welche Infrastruktur vorrangig vorzusehen ist, damit der Binnenmarkt funktioniert, die Erzeugung erneuerbarer Energien in großem Maße integriert und die Versorgungssicherheit im Einklang mit dem Zukunftsbild eines nachhaltigen europäischen Energiesystems bis 2050 gewährleistet wird. Bis 2015 sollte erreicht werden, dass kein Mitgliedstaat vom europäischen Binnenmarkt abgetrennt ist. Die grenzüberschreitenden Korridore werden ebenfalls erfasst. Die 10-Jahres-Netzentwicklungspläne von ENTSO-Strom und ENTSO-Gas werden mit Hilfe von ACER und allen anderen relevanten Beteiligten vorangetrieben werden. Diese Aktion wird auf erfolgreichen regionalen Initiativen wie der im Ostseeraum aufbauen und auch eine Bewertung der notwendigen Speicheranlagen und Klimaanpassungsmaßnahmen, einschließlich einer künftig möglicherweise erforderlichen CO2-Transportinfrastruktur in der EU, beinhalten. Der Vorschlag der Kommission dient auch der Vorbereitung des Netzes auf die unvermeidlichen Nachfrageänderungen, die die Folge der Energie- und Verkehrspolitik sein werden, z. B. in Form von Elektromobilität und einer stärker dezentralen Stromerzeugung sowie einer großmaßstäblichen Nutzung erneuerbarer Energiequellen zur Stromerzeugung. Nächstes Jahr wird die Kommission eine Reihe politischer Instrumente vorschlagen, die zur Umsetzung strategischer Infrastrukturprioritäten in den kommenden beiden Jahrzehnten dienen. Dazu gehört eine neue Methode zur Bestimmung der strategischen Infrastrukturen, die im Hinblick auf die Energieversorgung unter Wettbewerbsbedingungen, die ökologische Nachhaltigkeit und den Zugang zu erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit für die Europäische Union insgesamt von entscheidender Bedeutung sind. Die zentralen Abschnitte werden im Zuge der allgemeinen Bestandsaufnahme klar ausgewiesen und erhalten das Label „von europäischem Interesse“, so dass sie von einem verbesserten Genehmigungsverfahren und erforderlichenfalls einer konzentrierten Finanzierung profitieren. Wesentlich dabei ist, dass selektiv vorgegangen wird. Die Netzverbindungen zu Drittländern werden gebührend berücksichtigt werden. ACER, ENTSO-Strom und ENTSO-Gas erhalten das Mandat, die Blaupause des europäischen Strom- und Gasnetze für den Zeitraum 2020-2030 zu erarbeiten. Daran sollte sich ein längerfristiger Ausblick auf der Grundlage des Fahrplans für Energie bis 2050, der 2011 vorgelegt werden soll, anschließen. Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung Die Kommission wird die Einführung eines Genehmigungsverfahrens für Projekte von „europäischem Interesse“ vorschlagen, um das Genehmigungsverfahren z. B. durch die Benennung einer einzigen Behörde auf nationaler Ebene zu verbessern, wobei die Standards für Sicherheit und Gefahrenabwehr zu erfüllen sind und die vollständige Einhaltung der EU-Umweltvorschriften zu gewährleisten ist. Die gestrafften und verbesserten Verfahren sollen für mehr Transparenz sorgen und offene, transparente Debatten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sicherstellen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit und die Akzeptanz der Anlagen zu stärken. Außerdem werden Möglichkeiten untersucht, Regionen und Mitgliedstaaten, die sich konstruktiv und erfolgreich für die Förderung der rechtzeitigen Fertigstellung von Projekten von europäischem Interesse engagieren, durch leichteren Zugang zu öffentlichen Mitteln zu belohnen. Um die Marktkopplung bis 2014 einzuführen, wird die ACER im Rahmen ihres Mandats alle erforderlichen technischen Punkte (Harmonisierung, Normung usw.) sowie Regulierungsfragen im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Verbindung von Netzen, dem Zugang zu erneuerbaren Energien und der Integration neuer Technologien festlegen und umsetzen. Ein ausführliches Aktionsprogramm wird dementsprechend vorgelegt werden, um die Mitgliedstaaten bei der Einführung intelligenter Verbrauchserfassungsgeräte/intelligenter Netze (einschließlich der Bereitstellung von Informationen für die Verbraucher) zu unterstützen und neue Energiedienstleistungen zu fördern. Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Infrastrukturentwicklung größtenteils kommerzieller Art ist, wird die Kommission eine Methodik zur Analyse des optimalen Gleichgewichts zwischen öffentlicher und privater Finanzierung auf Grundlage der folgenden, in der gesamten Union anzuwendenden Grundsätze festlegen: „Nutzerprinzip“, „Begünstigten-Prinzip“ (hinsichtlich der grenzüberschreitenden Kosten-Nutzen-Allokation) und „Steuerzahlerprinzip“ (Lastenteilung für Infrastruktur, die wirtschaftlich nicht tragfähig und von „EU-weitem Nutzen“ ist). Dies wird im Einklang mit den geltenden Regeln für staatliche Beihilfen festgelegt. Für Projekte von „europäischem Interesse“, die unrentabel oder kaum rentabel sind, werden innovative Finanzierungsmechanismen vorgeschlagen werden, um eine maximale Hebelwirkung in Bezug auf die öffentlichen Fördermittel zu erzielen, so dass das Investitionsklima hinsichtlich der Deckung der Hauptrisiken verbessert wird, oder um die Projektrealisierung zu beschleunigen. Die Entwicklung zweckmäßiger Energieinfrastruktur ist von entscheidender Bedeutung und dringend erforderlich. Sie erfordert einen breiteren Ansatz im Hinblick auf neue (öffentliche wie private) Finanzierungsinstrumente sowie die Mobilisierung zusätzlicher Mittel innerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens. |

- 3. Sichere und erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen

Ein gut funktionierender, integrierter Binnenmarkt kommt Verbrauchern in Form einer größeren Auswahl und niedrigeren Preisen zugute. Dennoch nehmen manche Verbraucher nicht wahr, dass ihre Situation sich infolge der Marktöffnung und des Wettbewerbs zwischen verschiedenen Versorgern gebessert hat. Die Verbraucher müssen sich der Rechte, die sie aufgrund der EU-Rechtsvorschriften genießen, bewusst sein und diese ausüben. Sie sollten in der Lage sein, die Chancen der Marktöffnung zu nutzen, und darauf vertrauen, dass sie Zugang zu den von ihnen benötigten Energiedienstleistungen in der von ihnen gewünschten Qualität und mit dem gewünschten Emissionsprofil haben. Die Marktöffnung kann die besten Preise, Wahlmöglichkeiten, Innovationen und Dienstleistungen für die Verbraucher hervorbringen, wenn sie mit Maßnahmen einhergeht, die Vertrauen bilden, die Verbraucher schützen und sie dabei unterstützen, die aktive Rolle zu spielen, die ihnen aufgrund der Liberalisierung zukommt.

Die Bürger scheinen jedoch die ihnen nach den EU-Vorschriften zustehenden Rechte nicht zu kennen oder sie ungern auszuüben. Es müssen viel größere Anstrengungen unternommen werden, um die Verbraucher über ihre Rechte zu informieren und sie am Binnenmarkt zu beteiligen. Ebenso muss besser vermittelt werden, wie Energieeinsparungen zu niedrigeren Energierechnungen führen können. Das Bürgerforum (London) und das Forum für nachhaltige Energie (Bukarest) wurden gegründet, um die Energiesituation von Haushaltskunden zu verbessern. Nun sollte ausgelotet werden, wie sie den Erfordernissen der Verbraucher besser gerecht werden können.

Die Wettbewerbsposition wichtiger Sektoren der europäischen Wirtschaft hängt auch von der Verfügbarkeit sicherer Energie zu erschwinglichen Preisen ab. Energie, und insbesondere Strom, ist ein wichtiger Posten in den Gesamtproduktionskosten europäischer Schlüsselindustrien, in denen große ebenso wie kleine und mittlere Unternehmen vertreten sind.

Der internationale Ölliefermarkt könnte bis 2020 sehr angespannt werden, weshalb es für die Verbraucher in der EU wichtig ist, ihre Anstrengungen zur Senkung der Ölnachfrage zu intensivieren, was derzeit nicht geschieht. Die Verbraucher müssen stärker darauf hingewiesen werden, dass sie ihren Verbrauch an fossilen Brennstoffen einschränken müssen, und sie müssen wissen, wie sie die Höhe ihrer Rechnungen in Zeiten steigender Preise senken können. „Nutzerfreundliche“ intelligente Netze, intelligente Zähler und Rechnungslegung können hier helfen. Die Verbraucher müssen jedoch auch mehr Eigeninitiative entwickeln. Um die Verbraucher bei der Teilnahme am Markt zu unterstützen, sollten Maßnahmen eingeführt werden, die sie für die Chancen sensibilisieren, ihnen den Preisvergleich erleichtern, den Versorgerwechsel vereinfachen und die Beschwerdeverfahren verbessern.

Die erschwingliche – aber kostenorientierte – und zuverlässige Versorgung der Verbraucher ist im Wesentlichen die Aufgabe des Binnenmarkts. Ein funktionierender Binnenmarkt auf der Grundlage einer ausreichenden Übertragungs- und Speicherinfrastruktur ist der beste Garant für die Versorgungssicherheit, da Energie den Marktmechanismen folgen und dorthin fließen wird, wo sie gebraucht wird. Allerdings sind Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, etwa für schutzbedürftige Kunden oder im Falle einer Versorgungskrise, die mit Marktmechanismen nicht ausreichend gelöst werden kann. Beeinträchtigt wird der Binnenmarkt auch dann, wenn die Mitgliedstaaten nicht vollständig miteinander vernetzt sind, wie dies z. B. in den baltischen Staaten der Fall ist. Die Verordnung über die sichere Gasversorgung ist wichtig, da sie gewährleistet, dass die Märkte voll und ganz auf den Krisenfall vorbereitet sind und heimische Verbraucher geschützt werden. Die Förderung des Verbundes zwischen Mitgliedstaaten sowie die aktive Durchsetzung des Wettbewerbs durch die Kommission und die Mitgliedstaaten kann zu einer weiteren Diversifizierung der Versorgungsquellen vor allem in jenen Mitgliedstaaten beitragen, die derzeit von nur einer oder wenigen Versorgungsquellen abhängig sind.

Die Energiepolitik muss auch die europäischen Bürger vor den Risiken der Energieerzeugung und des Energietransports schützen. Die EU muss weiterhin weltweit führend sein bei der Entwicklung von Systemen für sichere Kernkraft, für den Transport radioaktiver Stoffe und für die Entsorgung nuklearer Abfälle. Die internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherungsmaßnahmen spielt eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der nuklearen Sicherheit und der Einführung eines soliden und tragfähigen Nichtverbreitungssystems. Der EU-Rechtsrahmen sollte für die Ausbeutung der Öl- und Gasvorkommen und die Umwandlung von Öl und Gas das höchste Sicherheitsniveau sowie eine eindeutige Haftungsregelung für Öl- und Gasanlagen gewährleisten.

Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen

Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik

- Die aktive Durchsetzung der Wettbewerbspolitik auf europäischer und nationaler Ebene ist weiterhin unverzichtbar, um den Wettbewerb zu fördern und sicherzustellen, dass die Verbraucher zu erschwinglichen Preisen Zugang zu Energie haben.

- Die Kommission wird Maßnahmen vorschlagen, um die Verbraucher bei der besseren Beteiligung am Energiemarkt entsprechend dem dritten Energiepaket zu unterstützen. Diese Maßnahmen umfassen die Erarbeitung von Leitlinien auf der Grundlage der besten erprobten Verfahren beim Versorgerwechsel, die weitere Umsetzung der Empfehlungen zur Fakturierung und zur Bearbeitung von Beschwerden und die Überwachung derselben sowie die Ermittlung der besten erprobten Verfahren der alternativen Streitbeilegung. Ein Preisvergleichsinstrument auf der Grundlage einer von den Regulierungsbehörden und anderen zuständigen Stellen im Energiebereich zu entwickelnden Methodik sollte allen Verbrauchern zur Verfügung stehen, und alle Lieferanten sollten aktuelle Informationen über ihre Tarife und Angebote bereitstellen. Schließlich sollten weitere Anstrengungen unternommen werden, um durch die Entwicklung des Marktes für Energiedienstleistungen das Hauptaugenmerk von den Energiepreisen auf die Energiekosten zu lenken.

- Die Kommission wird regelmäßige Benchmark-Berichte veröffentlichen, in denen der Grad der Umsetzung der die Verbraucher betreffenden Regulierungsbestimmungen und das generelle Schutzniveau im gesamten Binnenmarkt bewertet werden. Besonderes Gewicht soll auf schutzbedürftige Verbraucher und auf energieverbrauchsenkende Praktiken gelegt werden.

- Die Anstrengungen der Regulierungsstellen zur Verbesserung des Funktionierens des Privatkundenmarktes sollten mit Hilfe des Londoner Bürgerforums und des Nachhaltigkeitsforums (Bukarest) intensiviert werden.

Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr

- Die Kommission überprüft die Sicherheitsbedingungen für die Offshore-Ölförderung und –Gasgewinnung vor dem Hintergrund des „Deepwater-Horizon“-Unfalls. Ziel ist es, strenge Maßnahmen von der Vorbeugung bis zum Eingreifen sowie Haftungsregelungen einzuführen, um in der gesamten EU und im Rest der Welt das höchste Schutzniveau zu gewährleisten.

- Der Rechtsrahmen für die kerntechnische Sicherheit und Sicherungsmaßnahmen wird durch die Halbzeitüberprüfung der Richtlinie zur nuklearen Sicherheit, die Durchführung der Richtlinie über nukleare Abfälle, die Neufestlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen zum Schutz von Arbeitnehmern und der Bevölkerung und einen Vorschlag für eine europäische Herangehensweise an nukleare Haftungsregelungen weiter verbessert werden. Eine stärkere Harmonisierung der Kraftwerkskonstruktion und –zertifizierung auf internationaler Ebene sollte ebenfalls aktiv verfolgt werden. Alle diese Maßnahmen sollten es der EU ermöglichen, ihre Führungsrolle im Bereich der sicheren Kernenergie zu behalten, und sollten zur verantwortungsbewussten Nutzung der Kernenergie weltweit beitragen.

- Dieselben Überlegungen zu Sicherheit und Gefahrenabwehr werden auch für die Entwicklung und den Einsatz neuer Energietechnologien (Wasserstoffsicherheit, Sicherheit eines CO2-Transportnetzes, CO2-Speicherung usw.) gelten.

4. Vollzug eines technologiewandels

Ohne einen Technologiewandel wird die EU ihr für 2050 angestrebtes Ziel der Dekarbonisierung im Strom- und Verkehrssektor nicht erreichen. Angesichts des für die Entwicklung und die Verbreitung von Energietechnologien erforderlichen Zeithorizonts ist die Einführung neuer, hochleistungsfähiger und CO2-armer Technologien auf den europäischen Märkten dringlicher als je zuvor. Das EU-Emissionshandelssystem ist ein wichtiger Faktor, der auf die Nachfrage wirkt und die Einführung innovativer Technologien mit niedrigem CO2-Ausstoß unterstützt. Neue Technologien werden die Märkte jedoch schneller und kostengünstiger erreichen, wenn sie im Rahmen der Zusammenarbeit auf EU-Ebene entwickelt werden.

Europaweite Planung und europaweites Management sind für die Investitionsstabilität, das Vertrauen der Wirtschaft und eine kohärente Politik von größter Wichtigkeit. Im Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) wird eine mittelfristige Strategie für alle Sektoren beschrieben. Allerdings müssen die Entwicklung der wichtigsten Technologien (Biokraftstoffe der zweiten Generation, intelligente Netze, intelligente Städte, CO2-Abscheidung und -Speicherung, Stromspeicherung und Elektromobilität, Kernenergie der nächsten Generation, Heizung und Kühlung auf Basis erneuerbarer Energien) und die dazugehörigen Demonstrationsprojekte beschleunigt werden. Analog dazu wurde die entscheidende Bedeutung der Innovation in der Leitinitiative „Innovationsunion” der Strategie Europa 2020 hervorgehoben[21].

Die für die Entwicklung dieser Technologien in den nächsten zwanzig Jahren erforderlichen Mittel sind – besonders vor dem Hintergrund des aktuellen Wirtschaftsklimas – beträchtlich. Größere Projekte, etwa Offshore-Windenergieprojekte mit einer Kapazität von 140 GW, die derzeit von europäischen Versorgungsunternehmen, Entwicklern und Regierungen überwiegend in der Nordsee geplant werden, oder die Initiativen Desertec und Medring, erstrecken sich auf mehrere Mitgliedstaaten. Die europaweite Koordinierung und Zusammenarbeit sollten die Zusammenführung verschiedener Finanzierungsquellen einschließen. Von allen Beteiligten wird ein Beitrag erwartet werden. Die Kommission wird durch Nutzung der Hebelwirkung des EU-Budgets eine Erhöhung des allgemeinen Finanzierungsniveaus anstreben.

Die EU ist auf den internationalen Technologiemärkten einem harten Wettbewerb ausgesetzt. Länder wie China, Japan, Südkorea und die USA verfolgen eine ehrgeizige industriepolitische Strategie auf den Märkten für Solar-, Wind und Kernenergie. Die Forscher und Unternehmen in der EU müssen verstärkte Anstrengungen unternehmen, um ihre Spitzenstellung auf dem boomenden internationalen Markt für Energietechnologien weiter zu behaupten, und sollten, sofern dies zum gegenseitigen Nutzen ist, die Zusammenarbeit mit Drittländern bei bestimmten Technologien ausbauen.

Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans Die Kommission wird die Umsetzung des SET-Plans, insbesondere der gemeinsamen Programme des europäischen Energieforschungsbündnisses und der sechs europäischen Industrieinitiativen (Windkraft, Solarenergie, Bioenergie, intelligente Netze, Kernspaltung und CO2-Abscheidung und –Speicherung) verstärkt vorantreiben. Die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bei der Finanzierung der Technologiepläne für den Zeitraum 2010-2020 und zur Sicherung des Erfolgs der damit zusammenhängenden großmaßstäblichen Demonstrationsprogramme, etwa jener im Rahmen des Programms „Reserve für neue Marktteilnehmer“ (NER300)[22], wird weiter intensiviert werden. Die verfügbaren Gemeinschaftsmittel[23] werden zugunsten der Initiativen des SET-Plans gebündelt werden. Die Technologiepläne der europäischen Industrieinitiativen für den Zeitraum 2010-2020 werden ab diesem Jahr umgesetzt und zusätzlich gefördert werden. Sie werden im Hinblick auf ein konsolidiertes, regelmäßig evaluiertes, effizienteres und stärker fokussiertes Energieforschungsprogramm für die Ausarbeitung des nächsten Finanzrahmens maßgeblich sein. In diesem Zusammenhang wird die Kommission die Entwicklung strategischer Energieforschungsinfrastrukturen in Europa fördern, da diese einen großen Beitrag dazu leisten, die Distanz zwischen Forschung und technologischer Entwicklung zu verkürzen. Daneben wird sie weitere Optionen mit großem Potenzial verfolgen, z. B. marine erneuerbare Energiequellen sowie Heizung und Kühlung auf Basis erneuerbarer Energien. Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten 1. Die Kommission wird eine große europäische Initiative zu intelligenten Netzen voranbringen, deren Ziel der Verbund des gesamten Stromnetzes von den Offshore-Windparks in der Nordsee, Solaranlagen im Süden über die vorhandenen Wasserkraftwerke bis hin zu einzelnen Haushalten ist, wobei die Stromnetze gleichzeitig intelligenter, effizienter und zuverlässiger gestaltet werden sollen. 2. Wiedererlangung der Führungsposition Europas im Bereich der Stromspeicherung (sowohl im großen Maßstab als auch in Fahrzeugen). Auf dem Gebiet der Speicherkraftwerke, der Druckluftspeicherung, der Batteriespeicherung und anderer innovativer Speichertechnologien (z. B. Wasserstoff) werden ehrgeizige Projekte entwickelt werden. Diese sollen das Stromnetz auf allen Spannungsebenen für die massive Aufnahme von in kleinen dezentralen Anlagen wie auch in großen zentralen Anlagen erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien vorbereiten. 3. Verwirklichung der großmaßstäblichen nachhaltigen Produktion von Biokraftstoffen, auch vor dem Hintergrund der laufenden Überprüfung der Auswirkungen indirekter Änderungen der Flächennutzung. Die mit 9 Mrd. EUR dotierte Europäische Industrieinitiative für Bioenergie[24] wird in Kürze anlaufen. Sie soll für eine schnelle Verbreitung nachhaltiger Biokraftstoffe der zweiten Generation auf dem Markt sorgen. 4. Erschließung größerer Energiesparmöglichkeiten für Städte, städtische und ländliche Gebiete. Die Innovationspartnerschaft „Intelligente Städte“, die Anfang 2011 auf den Weg gebracht werden soll, wird das Beste aus den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Stromnetze, sauberer Nahverkehr (z. B. Elektromobilität), intelligente Heizungs- und Kühlungsnetze sowie hochinnovative Intelligenz und IKT-Tools zusammenführen. Die EU-Regionalpolitik kann bei der Erschließung lokaler Potenziale eine wichtige Rolle spielen. Ländliche Gebiete haben in dieser Hinsicht ebenfalls ein erhebliches Potenzial und könnten den ELER nutzen, der Finanzmittel zur Förderung solcher Innovationsprojekte bereitstellt. Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU Um die Grundlagen für die künftige Wettbewerbsfähigkeit Europas angesichts starker internationaler Konkurrenz zu schaffen, wird die Kommission eine 1-Mrd.-EUR-Initiative[25] zur Förderung der Pionierforschung vorschlagen, die zur Entwicklung bahnbrechenden Know-hows auf dem Gebiet der kohlenstoffemissionsarmen Energie notwendig ist. Die Führungsrolle der EU muss auch beim globalen Forschungsvorzeigeprojekt ITER behauptet werden. Die Kommission wird für die wirksame Leitung (einschließlich Kostendämmung) und die industrielle Wertschöpfung bei ITER und dem europäischen Fusionsprogramm sorgen. Die Kommission wird ein EU-Forschungsprogramm für Energiestoffe entwickeln, das es dem Energiesektor in der EU ermöglicht, trotz der schwindenden Vorkommen an seltenen Erden wettbewerbsfähig zu bleiben. |

- 5. Starke internationale partnerschaft, vor allem mit unseren nachbarn

Der europäische Energiemarkt ist der weltweit größte Regionalmarkt (mit mehr als 500 Millionen Verbrauchern) und der größte Energieimporteur. Die Zusammenarbeit und die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks, die zur Festlegung der wichtigsten EU-Energie- und Klimaschutzziele geführt haben, sind in der Energieaußenpolitik noch nicht im gleichen Maße erkennbar. Mehrere Herausforderungen, vor denen die EU steht – Klimawandel, Zugang zu Öl und Gas, Entwicklung von Technologie, Energieeffizienz – sind den meisten Staaten gemeinsam und setzen zu ihrer Bewältigung internationale Zusammenarbeit voraus. Mitgliedstaaten haben die EU wiederholt dazu aufgefordert, in Drittländern mit einer Stimme zu sprechen. Nationale Initiativen nutzen in der Praxis nicht das aus der Größe des EU-Markts resultierende Gewicht und könnten die Interessen der EU besser ausdrücken.

Die internationale Energiepolitik muss die gemeinsamen Ziele der Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit verfolgen. Während einerseits die Beziehungen zu den Produktions- und Transitländern wichtig sind, nimmt andererseits die Bedeutung der Beziehungen zu großen Energieverbrauchsländern und insbesondere zu den Schwellen- und Entwicklungsländern zu. Die Überwindung der Armut setzt Zugang zu Energie voraus, denn das Ziel, extreme Armut bis 2015 zu beseitigen, kann ohne erhebliche Fortschritte bei der Verbesserung dieses Zugangs nicht erreicht werden. Um sicherzustellen, dass die Verwirklichung anderer politischer Ziele dadurch nicht beeinträchtigt wird, muss nachhaltige Entwicklung das Kernstück sowohl der Energie- als auch die Entwicklungspolitik sein, wie im Grünbuch zur Entwicklungspolitik vorgeschlagen[26].

Wegen neuer Angebots- und Nachfragemuster auf den globalen Energiemärkten und des stärkeren Wettbewerbs um Energieressourcen ist es unabdingbar, dass die EU das ganze Gewicht ihres Markts wirksam in die Beziehungen zu zentralen Drittlandsenergiepartnern einbringt. Europa sollte bis 2020 über erhebliche zusätzliche Energieversorgungsquellen und -versorgungswege verfügen.

Die Notwendigkeit internationaler Lösungen zwingt uns dazu, unsere Agenda für Dekarbonisierung und Energieeffizienz mit unseren wichtigsten Partnern sowie bei internationalen Verhandlungen und Foren voranzubringen. Das Emissionshandelssystem ist eine Triebfeder der internationalen CO2-Märkte, und künftige Aktionen sollten auf den aktuellen Maßnahmen zur Entwicklung dieser Märkte aufbauen. Als Vorreiter der Politikgestaltung hat die EU mehr Möglichkeiten, normsetzende Umweltfragen zu beeinflussen und die Achtung transparenter und wettbewerbsgeprägter Märkte zu fördern.

Die EU verfügt bereits über eine Reihe ergänzender und gezielter Rahmenregelungen, von speziellen Bestimmungen zu Energiefragen in bilateralen Abkommen mit Drittländern (Freihandelsabkommen, Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, Assoziierungsabkommen usw.) und gemeinsamen Absichtserklärungen zur Zusammenarbeit im Energiebereich bis hin zu multilateralen Verträgen wie dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft[27] und der Beteiligung am Vertrag über die Energiecharta. Derzeit verhandelt sie mit mehreren Ländern neue Abkommen, die wichtige Bestimmungen im Energiebereich enthalten.

Die EU muss jetzt den Grundsatz formalisieren, wonach die Mitgliedstaaten in bilateralen Energiebeziehungen zu zentralen Partnern und in globalen Diskussionen zum Nutzen der EU als Ganzes handeln. Aufbauend auf der Rechtsgrundlage des Vertrags von Lissabon, der die externe Dimension präzisiert und stärkt, muss die externe Energiepolitik der EU für wirksame Solidarität, Verantwortung und Transparenz bei allen Mitgliedstaaten sorgen, wobei den Interessen der EU Rechnung getragen und die Sicherheit des Energiebinnenmarkts der EU gewährleistet werden muss. Eine wirksamere Koordinierung auf EU-Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten muss bewerkstelligt werden.

Im Nuklearbereich hat die internationale Zusammenarbeit zu guten Ergebnissen geführt. Dies ist von besonderer Bedeutung, da verschiedene Nachbarländer Kernkraftwerke betreiben oder betreiben wollen. Die EU muss jetzt Partnerstaaten darin bestärken, alle bestehenden internationalen Standards und Verfahren für die kerntechnische Sicherheit und Sicherungsmaßnahmen weltweit rechtsverbindlich zu machen und wirksam umzusetzen. Die EU ist in dieser Hinsicht besonders gut gerüstet, da sie mit solchen Maßnahmen sowohl im Bereich der Sicherheit als auch der Gefahrenabwehr vorangegangen ist und über spezielle Instrumente der Zusammenarbeit für diesen Zweck verfügt.

Die externe Dimension der EU-Energiepolitik ist nicht nur von wesentlicher Bedeutung für die Versorgungssicherheit der EU, sie muss auch in sich schlüssig sein und in einer gegenseitig unterstützenden Wechselbeziehung mit anderen externen Aktivitäten der EU stehen (Entwicklung, Handel, Klimaschutz und Biodiversität, Erweiterung, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik usw.). Zwischen den energiepolitischen Zielen und anderen Politikfeldern und Instrumenten, die Handel, bilaterale Abkommen und Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit einschließen, muss es Synergien geben.

Die Energiesicherheit ist mit den außen- und sicherheitspolitischen Prioritäten der EU eng verflochten[28]. Die Diversifizierung der Brennstoffe, Bezugsquellen und Transitstrecken ist für die EU-Sicherheit von entscheidender Bedeutung, ebenso wie verantwortungsvolle politische Führung, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Schutz von EU-Investitionen und ausländischen Investitionen in energieerzeugenden Ländern sowie Transitländern. Darüber hinaus wird die EU-Politik besonderes Augenmerk auf die Sicherheit und Gefahrenabwehr bei Erdgasfernleitungen und die damit zusammenhängende Produktions- und Transportinfrastruktur legen, indem sie energiepolitische Instrumente und Instrumente der GASP kombiniert.

2011 wird die Kommission konkrete Vorschläge zur Verbesserung der allgemeinen Kohärenz und Effizienz unserer externen Energiepolitik vorlegen, die die Mitgliedstaaten, verschiedene externe Politikbereiche der Europäischen Union und externe Unterstützungsprogramme einbeziehen.

Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken

Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten

- Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft sollte durchgeführt und auf all jene EU-Nachbarländer ausgeweitet werden, die bereit sind, das EU-Marktmodell zu übernehmen. In diesem Zusammenhang sollten Marktintegration und Konvergenz der Rechtsvorschriften durch umfassende EU-Übereinkünfte auf der Grundlage der EU-Rechtsvorschriften in den Ländern fortgeführt werden, die unter die europäische Nachbarschaftspolitik und den Erweiterungsprozess fallen, insbesondere im Mittelmeerraum und in Transitländern wie der Ukraine und der Türkei. Ferner sollte der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft durch die Ausdehnung neuer Elemente des acquis auf alle Vertragsparteien vertieft werden. Dieser Ansatz würde die Beteiligung von Nachbarstaaten am Binnenmarkt stärken, einheitliche Rahmenbedingungen schaffen und die Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionen über den Stromsektor bannen.

- Die Kommission wird Mechanismen zur Anpassung bestehender internationaler Abkommen (insbesondere im Gassektor) an die Binnenmarktvorschriften sowie zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Abschluss neuer Übereinkünfte vorschlagen. Daneben wird sie Vorschläge zur Festlegung des Rechtsrahmens zwischen der EU und Drittstaaten vorlegen, der für die Entwicklung strategischer Versorgungsrouten von neuen Lieferländern, insbesondere am südlichen Korridor und im südlichen Mittelmeerraum, notwendig ist. Behandelt werden dabei Fragen der Versorgung und des Marktzugangs, einschließlich der Netzentwicklung und möglicherweise Vereinbarungen für Sammellieferungen sowie rechtliche Aspekte, insbesondere in Bezug auf die Freiheit der Durchfuhr und die Investitionssicherheit.

- Technische Unterstützung der EU wird für die wirksame Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands für den Binnenmarkt und für die Modernisierung des Energiesektors in Nachbarländern mobilisiert werden, wobei gleichzeitig die Koordinierung der Förderregelungen der EU, ihrer Mitgliedstaaten und der internationalen Gemeinschaft verbessert werden soll.

Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern

- Mit zentralen Liefer- und Transitländern wird die EU gestärkte Energiepartnerschaften aufbauen, während die Importquellen und –routen weiter diversifiziert werden. Dadurch sollen zentrale Grundsätze wie jene des Vertrags über die Energiecharta (z. B. Freiheit der Durchfuhr, Transparenz, Sicherheit, Investitionsmöglichkeiten sowie Achtung des Völkerrechts) gefördert werden.

Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO 2 -armer Energie

- Energieeffizienz, umweltfreundliche Technologien sowie sichere und nachhaltige Energie mit geringem CO2-Ausstoß sollten Eingang finden in die bilaterale und EU-Zusammenarbeit vor allem mit großen Verbraucherländern, Schwellenländern und globalen Partnerschaften.

- Die Kommission wird im Interesse der schrittweisen Bereitstellung nachhaltiger Energie für alle Bürger gemäß dem Grünbuch zur Entwicklungspolitik eine breit angelegte Zusammenarbeit mit Afrika im Bereich der Energieinitiativen anstoßen.

Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit

- Die Kommission wird Initiativen entwickeln, die die Partnerstaaten darin bestärken sollen, Standards und Verfahren für die kerntechnische Sicherheit, Sicherungsmaßnahmen und Nichtverbreitung rechtsverbindlich zu machen und weltweit wirksam umzusetzen, insbesondere durch die verstärkte Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergieagentur und den Abschluss von Euratom-Abkommen mit den wichtigsten Kernmaterial-Liefer- und –Verbraucherländern.

Schlussfolgerungen

Die EU steht an der Schwelle zu einer neuen Epoche der Energiepolitik. Die Energiemärkte waren vor den Auswirkungen der weltweiten Marktturbulenzen der letzten Jahre weitgehend geschützt, was auf die Liberalisierung, die reichlich vorhandenen Liefer- und Produktionskapazitäten und angemessene Importmöglichkeiten zurückzuführen war. Es bahnen sich jedoch dramatische Veränderungen an. Der enorme Investitionsbedarf im Energiesektor sowie die Bepreisung des CO2-Ausstoßes und höhere Weltmarktpreise werden sich auf die Energiepreise auswirken. Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Klimaschutzziele werden untergraben, wenn nicht die Stromnetze modernisiert und alte Anlagen durch wettbewerbsfähige und saubere Alternativen ersetzt werden und Energie in der gesamten Energieversorgungskette effizienter genutzt wird.

Die Mitgliedstaaten und die Industrie haben das Ausmaß der Herausforderungen erkannt. Sichere Energieversorgung, effiziente Ressourcennutzung, erschwingliche Preise und innovative Lösungen sind für unser langfristiges nachhaltiges Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Lebensqualität entscheidend. Die Mitgliedstaaten haben sich darauf verständigt, dass diese Herausforderungen am wirksamsten mit Hilfe politischer Konzepte und Maßnahmen auf EU-Ebene durch eine „Europäisierung“ der Energiepolitik angegangen werden können. Hierzu gehört, dass EU-Fördermittel so gelenkt werden, dass sie öffentlichen Prioritäten zugute kommen, denen die Märkte nicht gerecht werden und die den größten Wert für Europa mit sich bringen.

Die neue EU-Energiestrategie wird erhebliche technische Innovations- sowie Investitionsanstrengungen erfordern. Sie wird einen dynamischen und vom Wettbewerb geprägten Markt fördern und zu einer erheblichen Stärkung der institutionellen Regelungen für eine fortlaufende Beobachtung und Lenkung dieser Entwicklungen führen. Sie wird die Sicherheit und Nachhaltigkeit der Energiesysteme, des Netzmanagements und der Energiemarktregulierung verbessern. Sie sieht umfassende Anstrengungen vor, um Privat- und Geschäftskunden zu informieren und ihre Eigenverantwortung zu stärken, damit sie sich am Übergang zu einer nachhaltigen Energiezukunft beteiligen, indem sie z. B. Energie sparen, die Verschwendung einschränken und auf CO2-arme Technologien und Brennstoffe umstellen. Investitionen in die Energieerzeugung mit geringem CO2-Ausstoß werden durch marktgestützte Instrumente wie Emissionshandel und Besteuerung weiter gefördert werden. Mit der neuen Strategie werden die ersten Schritte zur Vorbereitung der EU auf die größeren Herausforderungen vollzogen, denen sie sich möglicherweise schon 2020 stellen muss. Vor allem wird sie für eine bessere Führung und Koordinierung auf europäischer Ebene sorgen, sowohl hinsichtlich der internen Maßnahmen als auch der Beziehungen zu externen Partnern.

Das weltweite Energiesystem tritt in eine Phase eines sich schnell vollziehenden Wandels mit potenziell weitreichenden Folgen in den nächsten Jahrzehnten ein. Europa muss handeln, bevor es zu spät ist. Die Zeit drängt. Daher wird die Kommission den Großteil der Vorschläge dafür, wie die 2020-Ziele erreicht werden können, in den nächsten 18 Monaten vorlegen. Die dazugehörige Diskussion, Verabschiedung und Umsetzung müssen rasch erfolgen. Auf diese Weise wird die EU in einer besseren Position sein, die Grundlagen für die für 2020 angestrebten Ergebnisse (Standards, Rechtsvorschriften, Regelungen, Pläne, Projekte, finanzielle und personelle Ressourcen, Technologiemärkte, gesellschaftliche Erwartungen usw.) zu schaffen und die Bürger Europas auf die kommenden Herausforderungen vorzubereiten.

Wegen der bei Änderungen des Energiesystems gegebenen langen Vorlaufzeiten ist nicht gewährleistet, dass die für den Übergang zu einem Energiesystem mit geringem CO2-Ausstoß erforderlichen strukturellen Änderungen innerhalb des Zeitraums bis 2020, für den diese Strategie gilt, zum Abschluss gebracht werden. Daher muss über den Zeithorizont dieser Strategie hinaus gedacht werden, um sicherzustellen, dass die EU auf das 2050-Ziel eines sicheren, wettbewerbsfähigen und CO2-armen Energiesystems gut vorbereitet ist. Aus diesem Grund will die Kommission im Anschluss an diese Strategie einen vollständigen Fahrplan bis 2050 vorlegen, in dem die in diesem Papier behandelten Maßnahmen in einen längerfristigen Rahmen gestellt und weitere, ergänzende Maßnahmen in Betracht gezogen werden.

[1] Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

[2] Nach der Empfehlung des Europäischen Rats „sofern sich die anderen Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen verpflichten und die Entwicklungsländer einen ihren Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten entsprechenden Beitrag leisten“.

[3] Mitteilung der Kommission, Dok. 7110/10 vom 5. März 2010.

[4] Siehe die Untersuchung des Energiesektors durch die Kommission, Mitteilung der Kommission vom 1. Januar 2007, Untersuchung der europäischen Gas- und Elektrizitätssektoren gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 , KOM(2006) 851, sowie die zahlreichen Untersuchungen zum wettbewerbwidrigen Verhalten in dem Sektor (z. B. IP/10/494 vom 4. Mai 2010).

[5] Studie über das Funktionieren von Privatkundenstrommärkten in der Europäischen Union, November 2010.

[6] Laut Schätzungen von ENTSO-Strom müssen in der EU in den nächsten zehn Jahren 30 000 km Netzleitungen gebaut oder erneuert werden.

[7] Z. B. World Energy Outlook der IEA für 2009 und 2010.

[8] Mitteilung „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung“, KOM(2010) 614.

[9] Beispielsweise sind die Strompreise Schätzungen zufolge in Europa 21 % höher als in den Vereinigten Staaten und 197 % höher als in China.

[10] Ausgabe 26 vom August 2010.

[11] Internationale Energieagentur: World Energy Outlook 2010.

[12] KOM(2008) 772.

[13] Lastenteilungsentscheidung Nr. 406/2009/EG.

[14] In der Digitalen Agenda für Europa, KOM(2010) 245, wurden diesbezüglich spezifische Maßnahmen genannt.

[15] Insbesondere mit Blick auf mögliche kumulative Wirkungen verschiedener marktgestützter Maßnahmen.

[16] Bericht über die Fortschritte bei der bei der Verwirklichung des Erdgas- und Elektrizitätsbinnenmarktes, KOM(2010) 84.

[17] Nachdem die Untersuchung des Energiesektors vielfältige Wettbewerbsprobleme auf diesem zutage brachte, die neun grundlegende Kartellbeschlüsse nach sich zogen, setzt die Kommission die Prüfung des Wettbewerbsumfelds auf den europäischen Energiemärkten fort.

[18] Die Europäische Kommission hat eine Task Force für intelligente Netze eingesetzt, in der die Realisierung intelligenter Netze auf europäischer Ebene erörtert werden soll: http://ec.europa.eu/energy/gas_electricity/smartgrids/taskforce_en.htm.

[19] Beispiele: Energiemarkt der baltischen Länder, Mittelmeer-Ring.

[20] Im Rahmen der so genannten Ad-hoc-Beratungsgruppe des Florenzer Forums wurde ein Stromzielmodell entwickelt. Die Leitlinien und Kodizes für die Umsetzung dieses Zielmodells werden derzeit ausgearbeitet. Im Rahmen des Madrider Forums wird derzeit ein Zielmodell für Gas entwickelt.

[21] SEK(2010) 1161 vom 6. Oktober 2010.

[22] Die überarbeitete Richtlinie über das Emissionshandelssystem (2009/29/EG) sieht vor, dass 300 Millionen Zertifikate aus der Reserve für neue Marktteilnehmer zur Verfügung gestellt werden, um im Unionsgebiet die kommerzielle CO2-Abscheidung und –Speicherung sowie Demonstrationsprojekte für innovative Technologien für erneuerbare Energien zu fördern.

[23] Im Rahmen der aktuellen Finanziellen Vorausschau verfügbare Mittel.

[24] S. Fußnote 23.

[25] S. Fußnote 23.

[26] Bis 2030 könnte der gesamte prognostizierte Anstieg der CO2-Emissionen auf Nicht-OECD-Länder entfallen; die Gewährleistung universalen Zugangs zu modernen Energiedienstleistungen für alle bedingt jedoch lediglich einen Anstieg der CO2-Emissionen um 0,8 % (World Energy Outlook 2009 der IEA und Sonder-Vorauszug aus dem World Energy Outlook 2010 für den Millenniumsziel-Gipfel).

[27] Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft fördert die Marktintegration, aber auch die Umsetzung und Durchführung des acquis im westlichen Balkan und dehnt den EU-Energiebinnenmarkt auf Südosteuropa aus. Es handelt sich dabei nicht nur um einen Rahmen für die Zusammenarbeit, sondern um eine rechtsverbindliches Instrument zur Vorbereitung des EU-Beitritts. Weitere Staaten streben die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft an: Moldau ist bereits Vertragspartei, die Ukraine und die Türkei sind im Begriff, es zu werden.

[28] Europäische Sicherheitsstrategie, vom Europäischen Rat im Dezember 2003 verabschiedet.

Top