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Dokument 52005IP0365

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Anteil der erneuerbaren Energieträger in der EU und Vorschlägen für konkrete Maßnahmen (2004/2153(INI))

JO C 227E, 21.9.2006, S. 599–608 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

52005IP0365

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Anteil der erneuerbaren Energieträger in der EU und Vorschlägen für konkrete Maßnahmen (2004/2153(INI))

Amtsblatt Nr. 227 E vom 21/09/2006 S. 0599 - 0608


P6_TA(2005)0365

Erneuerbare Energieträger

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Anteil der erneuerbaren Energieträger in der EU und Vorschlägen für konkrete Maßnahmen (2004/2153(INI))

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Der Anteil erneuerbarer Energien in der EU" (KOM(2004)0366),

- unter Hinweis auf die Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt [1],

- unter Hinweis auf die Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor [2] ("Biokraftstoff — Richtlinie"),

- unter Hinweis auf das Weißbuch für eine Gemeinschaftsstrategie und den Aktionsplan "Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energieträger" (KOM(1997)0599),

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. April 2004 zu der Internationalen Konferenz für erneuerbare Energieträger im Juni 2004 in Bonn [3],

- gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0227/2005),

1. begrüßt die genannte Mitteilung der Kommission über den Anteil erneuerbarer Energien in der EU und fordert die Kommission auf, weiterhin eine ehrgeizige und gleichzeitig realistische Strategie im Bereich erneuerbare Energieträger zu entwickeln;

2. betont, dass erneuerbare Energieträger — gemeinsam mit Energieeffizienz und Energieeinsparung — eine außergewöhnlich große Bedeutung nicht nur für die Überwindung der Verschlechterung der Gesundheits- und Umweltverhältnisse und für eine nachhaltige, mit den klimapolitischen Zielen der Europäischen Union verträgliche Entwicklung haben, sondern auch als Beitrag zu Innovationen, zur regionalen und nationalen Entwicklung, zu Handelgelegenheiten und zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Einklang mit der Lissabon-Agenda;

3. weist zudem mit Nachdruck darauf hin, dass erneuerbare Energieträger zusammen mit Energieeinsparmaßnahmen die Abhängigkeit Europas von Energieeinfuhren verringern und damit die durch diese Einfuhren bedingten politischen und wirtschaftlichen Risiken eindämmen;

4. fordert die Kommission auf, ehrgeizige, aber realistische Zielvorgaben aufzustellen, die beinhalten, dass sehr CO2-arme bzw. CO2-freie und CO2-neutrale Energietechnologien als Beitrag zur Erreichung der europäischen Ziele bezüglich Klimaschutz und Versorgungssicherheit bis 2020 60 % des Elektrizitätsbedarfs der EU decken;

5. stellt fest, dass sich der Begriff "erneuerbare Energieträger" nicht nur auf Windenergie bezieht und dass andere Anlagen im Bereich erneuerbare Energieträger wie Wasserkraftwerke, solarthermische Kraftwerke, geothermische Anlagen und Biomasseanlagen so gesteuert werden können, dass sie die Netzstabilität verbessern;

Einundzwanzig erneuerbare Energieträger für das 21. Jahrhundert

6. ist sich des Potenzials einer großen Vielfalt von über 21 verschiedenen Technologien für erneuerbare Energieträger bewusst, die grundsätzlich nicht nur für alle Gebiete, sondern auch für sämtliche einschlägigen Arten von Energienutzung geeignet sind;

7. stellt fest, dass erneuerbare Energieträger innerhalb der Energiewirtschaft in Europa und sogar weltweit der am schnellsten wachsende Sektor sind, bei einer Wachstumsrate von über 20 % jährlich im Bereich der Windenergie und der photovoltaischen Energie, und dass die Entwicklung von Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien über 300000 Arbeitsplätze mit sich gebracht hat;

8. stellt fest, dass bei den einzelnen Technologien für erneuerbare Energieträger beeindruckende Kostensenkungen erzielt worden sind, teilweise von bis zu 50 % innerhalb von 15 Jahren, dass aber zusätzliche Kostensenkungen erreicht werden müssen, was große Anreize erfordert;

9. erwartet wie angekündigt die Annahme des Biomasse-Aktionsplans, die stärkere Förderung solarthermischer Kraftwerke im Süden der EU und ein koordiniertes Großprojekt für Nordsee-Windenergie, um den zügigen Ausbau dieser erneuerbaren Energieträger zu fördern;

10. begrüßt die Tatsache, dass die Europäische Union dank der Anstrengungen in bestimmten Mitgliedstaaten eine weltweit führende Rolle bei den meisten Technologien für erneuerbare Energieträger einnimmt, und verlangt zusätzliche EU-weite Initiativen und Richtlinien;

11. verweist auf das Potenzial der Biomasse, das durch einen systemförmigen Ansatz zur Verwendung und integrierten Erhaltung der Gebiete nutzbar gemacht werden muss;

12. verweist zudem auf das Potenzial der geothermischen Energie für die Erzeugung von Wärme und Elektrizität und verlangt, dass das Potenzial der geothermischen Energieformen politisch wichtiger genommen wird;

13. begrüßt die Bemühungen um die Förderung von Wasserstofftechnologie und Wasserstoffwirtschaft und betont, dass Wasserstoff ein Energieträger ist, dessen Vorteile besonders offenkundig werden, wenn er unter Einsatz erneuerbarer Energiequellen erzeugt wird, wodurch er wirkungsvoll zum Schutz der Umwelt, zur nachhaltigen Entwicklung und zur Bekämpfung des Treibhauseffekts beiträgt;

Ebnung des Weges der EU zum Weltmarktführer bei erneuerbaren Energieträgern

14. hält es für wichtig, dass verbindliche Zielvorgaben für 2020 gesetzt werden, um den Marktteilnehmern, wie großen Energieversorgungsunternehmen und der Finanzwelt, sowie den nationalen Entscheidungsträgern ein deutliches Signal zu geben, dass erneuerbare Energieträger die energiewirtschaftliche Zukunft der Europäischen Union und Bestandteil ihrer umwelt- und industriepolitischen Strategie sind;

15. fordert die Kommission auf, die Einhaltung der beispielhaft festgelegten nationalen Ziele durch die Mitgliedstaaten weiterhin streng zu kontrollieren und eine mittelfristige Strategie der Europäischen Union für erneuerbare Energiequellen für den Zeitraum nach 2010 vorzubereiten; ist außerdem der Auffassung, dass die Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele für 2010, das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Endverbraucher (einschließlich der Berechnung der externen Kosten) sowie die Forschritte in Bezug auf die Energieeffizienz eingehend untersucht werden müssen;

16. verweist auf seine genannte Entschließung vom 1. April 2004, in der eine überwältigende Mehrheit des Hauses die Zielvorgabe von 20 % für erneuerbare Energieträger am EU-Gesamtenergieverbrauch bis 2020 gefordert hat;

17. weist darauf hin, dass neue Studien, besonders solche, in denen Szenarien für Energieeffizienz auf allen Sektoren berücksichtigt werden, zu dem Ergebnis kommen, dass eine höher angesetzte Zielvorgabe realisierbar ist, wenn bessere Rahmenbedingungen für erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz geschaffen werden;

18. fordert die Kommission deshalb auf, Szenarien für Effizienz auf der Nachfrageseite auszuarbeiten, aus denen sich das auf die Klimaänderung bezogene Gesamtziel ergibt, die weltweite Temperatur auf einem Höchstwert von 2 °C über dem Niveau der vorindustriellen Zeit zu halten, und die eine bessere Grundlage für die Festlegung langfristiger Zielvorgaben bezüglich erneuerbarer Energieträger liefern;

19. stellt fest, dass bei einem stärker auf Systemen beruhenden Ansatz in der Energiepolitik, durch den die großen Potenziale von Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbaren Energieträgern unter anderem mithilfe stärkerer Anreize sowohl integriert als auch stimuliert werden, ein Anteil von 25 % am EU-Gesamtenergieverbrauch bis 2020 durch erneuerbare Energieträger gedeckt werden könnte; vertritt die Auffassung, dass eine weitere Senkung der relativen Kosten bei Technologien für erneuerbare Energieträger wesentlich zur Verwirklichung eines solchen Anteils beitragen würde, besonders durch Ankurbelung von Nachfrage und FuE-Tätigkeit;

20. stellt fest, dass die EU-Zielvorgabe in sektorielle und nationale Zielvorgaben aufgegliedert werden muss, damit angemessene Signale an derart stark differenzierte Energiemärkte wie Elektrizität, Kraftstoffe und den Sektor Heizung und Kühlung abgegeben werden und damit weniger komplizierte und zugleich wirtschaftlich attraktivere Voraussetzungen für Investitionen in die Erforschung und Nutzung erneuerbarer Energieträger geschaffen werden; fordert deshalb die Kommission auf, verbindliche Zielvorgaben für jeden dieser drei Sektoren aufzustellen;

21. vertritt die Auffassung, dass Anreize in Form von Steuerermäßigungen allgemein ein wirkungsvolles Mittel zur Förderung erneuerbarer Energieträger sind; legt den Mitgliedstaaten nahe, derartige Instrumente einzusetzen und der Kommission, alle existierenden Hindernisse für die Mitgliedstaaten zu beseitigen;

Heizung und Kühlung: ein umfassender Markt für erneuerbare Energieträger des Niedrigtemperaturbereichs

22. weist darauf hin, dass auf die Beheizung und Kühlung von Gebäuden rund 40 % des gesamten Energieverbrauchs in der Europäischen Union entfallen, und verlangt einen auf Systemen beruhenden Ansatz, bei dem die beste verfügbare Technologie zur Senkung des Bedarfs an Heizung und Kühlung integriert wird mit Energie niedriger Dichte aus erneuerbaren Energieträgern des Niedrigtemperaturbereichs oder aus Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung oder Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung;

23. begrüßt die Fortschritte bei der energietechnischen Auslegung neuer Gebäude, durch die aufgrund der Integration von Solartechnik am Bau, der Isolierung und den erneuerbaren Energieträgern Niedrigenergie-, Passivenergie- und sogar Energieüberschusshäuser, die pro Jahr mehr Energie liefern, als sie verbrauchen, entstehen;

24. betont die riesigen Produktivitätszuwächse, die durch verbesserte Integration von Energieeinsparung und erneuerbaren Energieträgern in vorgefertigte Baumaterialien wie Dächer und Fassaden erzielt werden könnten;

25. betont die Fortschritte auf dem Gebiet der solaren Gebäudebeheizung, bedauert aber die ungeheure Kluft zwischen der derzeit bestehenden pro-Kopf-Kapazität in wenigen führenden Mitgliedstaaten (Zypern, Österreich, Griechenland und Deutschland) und derjenigen in den meisten anderen Mitgliedstaaten und verweist auf das große Potenzial der solarthermischen Energie in der EU;

26. hebt die Bedeutung der Marktdurchdringung im Bereich der Kühlungstechnik hervor, d.h. der wärmetechnisch mit Hilfe der Einbringung von solarthermischer Energie, Biomasse oder biothermischer Energie bewirkten Kühlung, und stellt fest, dass eine Steigerung im Bereich der auf erneuerbaren Energieträgern beruhenden Kühlung eine notwendig Reaktion auf den Marktdruck ist, der durch die wachsende Nachfrage im Bereich Kühlung entsteht;

27. betont das Marktpotenzial von erneuerbaren Energieträgern wie Biomasse und geothermischer Energie für den wachsenden Sektor Fernheizung und Fernkühlung durch die Erzeugung von "umweltverträglichem" Strom und den Einsatz des Niedrigtemperatur-"Energieüberschusses" zur Beheizung oder Kühlung von Gebäuden;

28. verweist auf das Potenzial, das Fernheizungs- und Fernkühlungsnetze bieten, die als Infrastrukturen die optimale Nutzung und Kombination eines breiten Fächers an Energie-Inputs ohne fossile Brennstoffe möglich machen: Wärmeüberschüsse aus der Stromerzeugung, verschiedene Formen von Wärme aus erneuerbaren Energiequellen (d.h. geothermische Energie, Wärme bzw. Kälte aus Tiefsee- oder Binnenseewasser oder Biomasse), Wärmepumpen sowie Wärme aus der Verbrennung von biologisch abbaubarem Abfall und/oder aus industriellen Prozessen;

29. stellt fest, dass Investitionen in nachhaltigen Wohnungsbau einen Mehraufwand bei den Anfangsinvestitionen nötig machen, aber die Gebäudebetriebskosten senken; betont, dass Energieeffizienzunternehmen die Lücke zwischen Investor und Nutzer schließen müssen, und fordert die Europäischen Institutionen auf, die vorgeschlagene Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen dazu zu nutzen, einen stabilen Markt für solche Investitionen zu schaffen;

30. fordert die Kommission auf, die geltende Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ("Gebäuderichtlinie") [4] in Bezug auf die Gesamtenergieeffizienz und den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern auf sämtliche Gebäude mit mehr als 250 m2 auszudehnen und eine Richtlinie über erneuerbare Energieträger im Sektor Heizung und Kühlung vorzuschlagen;

31. betont, dass die Europäische Union, anders als bei dem Ansatz zu den Sektoren Strom und Kraftstoffe, auf dem Sektor Heizung und Kühlung keinen systematischen Ansatz zur Förderung erneuerbarer Energieträger anwendet, obwohl die Abhängigkeit von Erdgas- und Erdöleinfuhren auf diesem Sektor besonders groß ist und die Kosten im Zusammenhang mit der Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger relativ niedrig sind; verlangt deshalb eine EU-weite Strategie mit dem Ziel, durch Steigerung der Produktion die mit erneuerbaren Energieträgern betriebenen Heiz- und Kühlanlagen wettbewerbsfähig zu machen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bürokratische Vorschriften auf EU-Ebene, die für Hausbesitzer und Bauherren verbindlich sind, nicht das geeignete Instrument hierzu sind, wohl aber eine Richtlinie, die realistische und dennoch ambitionierte Zielwerte festlegt und auf der Grundlage befristet geltender Anreize im Hinblick auf den Marktzugang die Maßnahmen der Mitgliedstaaten koordiniert;

32. vertritt im gleichen Zusammenhang die Auffassung, dass die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über den Sektor Heizung und Kühlung vorlegen sollte, die ähnlich gestaltet ist wie der Vorschlag, der Biokraftstoffe betrifft (KOM(2001)0547);

33. fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um bis spätestens 2012 Mindestbaunormen für sämtliche privaten Wohngebäude auf der Grundlage der Normen für passive Energie (unter 10 kW/m2) einzuführen;

34. fordert die Kommission und den Rat "Wirtschaft und Finanzen" auf, zügig wirkungsvolle Maßnahmen zum Abbau von Subventionen mit nachteiligen Umweltauswirkungen im Bereich Heizung und Kühlung zu ergreifen; fordert die Mitgliedstaaten auf, wirkungsvolle Anreize in Form von Steuerermäßigungen anzuwenden, um den Einsatz erneuerbarer Energieträger im Sektor Heizung und Kühlung zu fördern, und fordert die Kommission auf, sämtliche Hindernisse auf diesem Gebiet zu beseitigen;

Elektrizität: Faire Marktbedingungen für die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energieträgern

35. erinnert an die Zielvorgabe eines Anteils von 21 % für erneuerbare Energieträger am gesamten Elektrizitätsfächer der Europäischen Union, die in der Richtlinie 2001/77/EG vorgesehen ist;

36. weist darauf hin, dass diese Zielvorgabe einem Prozentanteil am Gesamtstromverbrauch entspricht, und ersucht alle Institutionen der Europäischen Union, das riesige Potenzial zur Senkung des Stromverbrauchs durch aktive Maßnahmen, die auf die Stromverbraucher insgesamt ausgerichtet sind, nicht außer Acht zu lassen;

37. stellt fest, dass es die Kommission begrüßt, dass bestimmte Mitgliedstaaten, vor allem Deutschland und Spanien, einen geeigneten politischen Rahmen für die Erfüllung ihrer nationalen Zielvorgaben geschaffen haben; stellt fest, dass andere Regierungen den Prognosen zufolge nicht die übernommenen nationalen Zielvorgaben erfüllen werden; fordert die Kommission auf, die in der Richtlinie 2001/77/EG gegebenen Möglichkeiten zur Einführung verbindlicher nationaler Zielvorgaben zu nutzen;

38. fordert die Kommission auf, in ihren Bericht des Jahres 2005 über die Richtlinie 2001/77/EG zusätzliche Bestimmungen aufzunehmen über die Beseitigung aller Hemmnisse (z.B. administrativer, politischer Hemmnisse) sowie über den gerechten und freien Zugang zum Netz und über diskriminierungsfreie Tarife, die derzeit den Ausbau der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Quellen in mehreren Mitgliedstaaten behindern;

39. weist darauf hin, dass die Kommission die administrativen Hemmnisse im Sinn von Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2001/77/EG in mehreren Mitgliedstaaten als erheblich bezeichnet hat, und fordert die Kommission auf, Verfahren gegen diese Mitgliedstaaten einzuleiten;

40. weist darauf hin, dass die Kommission zudem festgestellt hat, dass die ungleiche Gewährung des Netzzugangs die Fortentwicklung von Vorhaben für Strom aus erneuerbaren Energiequellen in mehreren Mitgliedstaaten unmöglich macht; fordert die Kommission auf, die Durchführung von Artikel 7 der Richtlinie 2001/77/EG sorgfältig zu überwachen und Verfahren gegen diese Mitgliedstaaten einzuleiten;

41. stellt fest, dass im Elektrizitätsmarkt weiterhin keine gleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen früheren monopolistisch strukturierten Energieversorgern und Verteilern und kleinen und mittelständischen Anbietern von erneuerbaren Energieträgern bestehen, und fordert die Kommission auf, diesen Umstand gerade auch bei ihrer Bewertung der Richtlinie 2001/77/EG zu berücksichtigen;

42. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, weiterhin nationale Strategien und Strukturen für die Förderung der erneuerbaren Energieträger zu entwickeln, die darauf abzielen, den bürokratischen Aufwand für die Planung und Genehmigung zu verringern, den Netzzugang zu erleichtern und Herkunftsgarantien zu gewährleisten, die Netzstabilität zu wahren und Subventionen mit umweltschädlichen Auswirkungen zu überprüfen;

43. fordert die Kommission und den Rat auf, das Verursacherprinzip und die Internalisierung der externen Kosten bei allen Energieressourcen zu berücksichtigen;

44. stellt fest, dass der Ausbau der Nutzung der Windenergie in einigen europäischen Staaten mit über 34600 installierten MW bis Ende 2004 beeindruckend ausfällt und alle Vorhersagen übertrifft, und fordert weitere Forschungstätigkeiten, um die Probleme im Zusammenhang mit der Regulierung in Sachen Energie und Netzstabilität zu lösen; stellt fest, dass der Aufbau von Windkraftanlagen besonnen vorgenommen werden sollte, damit die Probleme, die die Menschen in den betroffenen Gebieten wahrnehmen, begrenzt werden; bedauert, dass sich das vollständige Potenzial für Stromerzeugung aus Biomasse nicht wie vorausgesehen entwickelt hat; begrüßt in diesem Zusammenhang die Ankündigung eines Biomasse-Aktionsplans durch die Kommission;

45. weist darauf hin, dass der EU-Elektrizitätsmarkt noch immer unter einer Reihe bedenklicher Verzerrungen leidet, wie unzulängliche Vorschriften über die Entflechtung der Eigentumsverhältnisse, nicht funktionierende Großkundenmärkte, zunehmende Marktkonzentration, hohe direkte und indirekte Subventionen, Mangel an diskriminierungsfreiem Zugang zu ausgleichend wirkenden Anlagen wie großen, auf Wasserkraft basierenden Speicherkraftwerken, nicht abgetrennte Stilllegungsfonds und fehlende Internalisierung externer Kosten, und verlangt, dass die Kommission diese Probleme in ihren zum Jahresende fälligen Berichten über den Elektrizitäts- und den Erdgasbinnenmarkt behandelt und neue Gesetzgebungsinitiativen ergreift, um diesen riesigen Marktverzerrungen, die die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen benachteiligen, ein Ende zu bereiten;

46. bedauert, dass die EU eine Markteinführung der solarthermischen Kraftwerkstechnologie bisher nicht ausreichend unterstützt hat; fordert die Kommission auf, dazu beizutragen, dass das große Potenzial dieser Technik verstärkt genutzt wird;

47. vertritt die Auffassung, dass Leitungen zur Übertragung von Hochspannungs-Gleichstrom (HVDC) dem Einsatz erneuerbarer Energieträger einen wesentlichen Anschub geben können;

48. verweist auf das riesige Potenzial für Offshore — Windenergie an der Nordsee und verlangt, dass die Europäischen Institutionen über den TEN-E-Fonds zu einer wirkungsvollen Koordinierung zwischen den Anrainerstaaten der Nordsee, der Ostsee und der Irischen See beitragen, um diese Potenziale möglichst kostengünstig in das europäische Verbundsystem zu integrieren; weist darauf hin, dass im südlichen Marokko ein ähnlich großes Windkraftpotenzial besteht, und fordert die Kommission auf, eine strategische Partnerschaft mit den Maghreb-Staaten im Bereich erneuerbare Energieträger in Betracht zu ziehen;

49. verlangt, längerfristig ein harmonisiertes europaweit geltendes System von Anreizen zu schaffen, das folgenden Kriterien genügt:

a) es trägt zum Erreichen der jetzigen Zielvorgaben und ehrgeizigerer künftiger Zielvorgaben bei;

b) es steht mit den Grundsätzen des Elektrizitätsbinnenmarkts in Einklang;

c) es ist Teil eines systemförmigen Ansatzes zum Ausbau erneuerbarer Energieträger, bei dem die speziellen Merkmale der einzelnen erneuerbaren Energieträger sowie die unterschiedlichen Technologien und die geografischen Unterschiede berücksichtigt werden;

d) es fördert wirkungsvoll den Einsatz erneuerbarer Energieträger und ist zugleich einfach und möglichst effizient, besonders unter Kostengesichtspunkten;

e) die externen Kosten sämtlicher Energiequellen werden internalisiert;

f) es sieht ausreichende Übergangszeiten für die nationalen Fördersysteme vor, damit das Vertrauen der Investoren nicht leidet;

und vertritt die Auffassung, dass bei diesen Kriterien einheitliche gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen über EU-Einspeiseregelungen langfristig sinnvoll sein könnten, dass aber auch ein Quoten- oder Ausschreibungsmodell in Betracht gezogen werden könnte, vorausgesetzt, die gegenwärtigen Schwächen solcher Modelle, die sich in einigen Mitgliedstaaten gezeigt haben, lassen sich beseitigen;

50. weist darauf hin, dass es in der Europäischen Union Inseln mit z.B. unabhängigen Kraftwerken gibt, bei denen vorrangig fortgeschrittene Technologien für hybride Formen der Stromerzeugung genutzt werden, die erneuerbare Energiequellen und Speichertechnologien verbinden, sodass ein höherer Wirkungsgrad bei diesen Kraftwerken erzielt wird; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, weitere Initiativen in dieser Richtung zu ergreifen; fordert die Kommission auf, bewährte Methoden der Netzsteuerung zu prüfen, damit die Probleme bei der Zusammenschaltung mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern, vor allem mit Wind- und Solarenergienetzen, gelöst werden;

51. stellt fest, dass ein Teil der Stromerzeugung mit Technologien für erneuerbare Energieträger, hauptsächlich photovoltaische Energie, noch immer kostspielig ist; ermutigt die Kommission und die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Senkung der Kosten, im wesentlichen durch Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (FuE), vorzuschlagen und Anreize so zu entwickeln, dass sich weiterhin technologische Verbesserungen und Kostensenkungen ergeben werden;

Verkehr: Erstens Effizienz, zweitens regenerative Kraftstoffe

52. stellt fest, dass der Verkehrssektor eine ungeheuer große Abhängigkeit von Einfuhren des starken Preisschwankungen ausgesetzten Erdöls verursacht, wobei er wegen der Luftverschmutzung erhebliche Gesundheitsprobleme schafft und den am stärksten wachsenden Teil der CO2-Emissionen ausmacht;

53. stellt fest, dass Effizienzzuwächse auf dem Verkehrssektor durch strukturelle Maßnahmen wie bessere Stadt- und Raumplanung, Verlagerung des Güterverkehrs und des Personenverkehrs auf andere Verkehrsträger und stufenweise angehobene Maßstäbe für Effizienz bei Fahrzeugen und Flugzeugen entscheidende Bedeutung haben und die Strategien zugunsten regenerierbarer Kraftstoffe ergänzen;

54. fordert die Kommission auf, sich die Analysen der Gesamtumweltfolgen von Treibstoffen – der so genannten "Well-to-wheel"-Energieabläufe (Gesamtenergiezyklen) – zunutze zu machen, die die Gemeinsame Forschungsstelle in ihrer CONCAWE-Studie ausgearbeitet hat, bevor sie wesentliche Maßnahmen der EU-Politik auf diesem Gebiet einleitet;

55. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zielvorgaben der Richtlinie über Biokraftstoffe einzuhalten und die steuerlichen Anreize anzuwenden, die die Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom [5] zulässt; vertritt die Auffassung, dass die Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen neue Chancen für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums bieten und neue Perspektiven für innovative Agrarprodukte eröffnen wird; gibt der Hoffnung Ausdruck, dass die Ergebnisse der Bewertung der technischen Spezifikationen für die Beimischung von Ethanol in herkömmlichen Kraftstoffen zufrieden stellend ausfällt und es möglich wird, in nächster Zukunft die Anhänge der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG des Rates [6] zu ändern;

56. fordert die Kommission auf, in ihren Biomasse-Aktionsplan eine stufenweise zu verschärfende Verpflichtung der Kraftstoffhersteller zur Beimischung von Biomasse-Kraftstoffen in die von ihnen verkauften Kraftstoffe einzuführen;

57. betont, dass die Verwendung von Ethanol für Kraftstoffe dazu beitragen wird, Agrargebieten in der Europäischen Union einen Aufschwung zu verschaffen und landwirtschaftliche Rohstoffe nutzbar zu machen; stellt fest, dass im Zusammenhang mit den aktuellen Reformen und den Kürzungen der finanziellen Förderung (Gemeinsame Agrarpolitik — GAP —, Zucker) die Förderung der Verwendung und Erzeugung von Ethanol für Kraftstoffe diesem Sektor neue Absatzwege verschaffen könnte;

58. fordert die Kommission auf, im Lichte innovativer Technologien das Potenzial von Bioenergiequellen und Biokraftstoffen in Verbindung mit nachhaltiger Land- und Forstwirtschaft und einer nachhaltigen Abfallbewirtschaftung im Rahmen der GAP bzw. der EU-Abfallstrategie auszuschöpfen;

Biomasse – Der schlafende Riese unter den erneuerbaren Energieträgern

59. weist darauf hin, dass der Einsatz von Biomasse etliche Vorteile gegenüber konventionellen Energiequellen und auch bestimmten anderen erneuerbaren Energieträgern bietet, insbesondere relativ niedrige Kosten, weniger Anfälligkeit für kurzfristige Wetteränderungen, Förderung regionaler Wirtschaftsstrukturen und Erschließung alternativer Einkommensquellen für Landwirte;

60. bedauert deshalb, dass das ungeheure Potenzial der Biomasse im Bereich der erneuerbaren Energieträger nicht so ausgeschöpft worden ist, wie es bei tragbaren Kosten technisch möglich wäre; begrüßt deshalb die Ankündigung der Vorlage eines Biomasse-Aktionsplans durch die Kommission und fordert die Kommission auf, einen ehrgeizigen Text vorzulegen, der konkrete und rechtsverbindliche Vorschläge umfasst;

61. betont, dass die Vorteile der Biomasse im Strombereich besonders zur Geltung kommen, wenn Anlagen so auslegt sind, dass Strom, Wärme und Kühlung gleichermaßen genutzt werden;

62. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds zur Förderung des Einsatzes von Biomasse heranzuziehen;

63. ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, das ungeheure Potenzial des zweiten Pfeilers der GAP (Entwicklung des ländlichen Raums) zu nutzen, um die nachhaltige Nutzung der Biomasse zu fördern;

64. fordert die Kommission auf, die ökologisch effiziente Verwendung von Biomasse in ihre Prioritäten für die spezifischen Programme des 7. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung aufzunehmen;

65. verweist auf das ungeheuer große Potential einer gemeinsamen Verbrennung von Biomasse und fossilen Brennstoffen (z.B. Kohle), durch die sich der Anteil der erneuerbaren Energieträger kurzfristig in kostengünstiger Weise steigern lässt, während langfristig Anlagen gebaut werden müssen, die nur mit Biomasse zu befeuern sind;

66. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die nationale Steuerpolitik die Entwicklung der Biomasse-Erzeugung nicht behindert;

67. legt den Mitgliedstaaten nahe, ihre Steuersysteme zu überprüfen, alle unnötigen Steuerbelastungen für die Verwender von Biomasse abzuschaffen und Steuersenkungen als wirkungsvolle Anreize zu betrachten;

68. begrüßt die Initiative der Kommission zur Einführung eines Biomasse-Aktionsplans; fordert die Kommission jedoch auf, da es sich dabei um ein komplexes und strittiges Thema handelt, die Öffentlichkeit und die Beteiligten umfassend zu konsultieren, um einen ausgewogenen und ambitionierten Arbeitsplan für die Zukunft zu erstellen;

69. ist der Ansicht, dass die Bemühungen um eine umfassendere Verwendung von Biomasse in der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern gemäß nachhaltigen Produktionsmethoden der EU keinen Vorwand dafür liefern dürfen, nicht ihre Forschungstätigkeiten im Bereich der Steigerung der Energieeffizienz (Energieeinsparungen bei Treibstoffen, Heizung, Strom usw.) fortzusetzen, die die Belastung für die Landwirte verringern;

70. fordert, dass die für den Anbau und die Verwendung von genetisch veränderten Organismen im Bereich der Lebensmittelproduktion geltenden Regeln über die Koexistenz und die Kennzeichnung auch im Bereich der erneuerbaren Energien gelten;

71. erkennt den Beitrag der GAP zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern mittels Biomasse und Biokraftstoffen an und fordert, dass deren weitere Entwicklung und Nutzung gefördert wird; hält es für unabdingbar, dass die Möglichkeit der Kofinanzierung von Investitionsvorhaben durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und die anderen Strukturfonds gestärkt wird, damit eine ausgewogene und rationelle Entwicklung und Nutzung der erneuerbaren Energieträger erzielt wird, sofern diese Verwendungen positive Energie- und Umweltbilanzen aufweisen und zu den nachhaltigen Produktionsmethoden zählen;

72. fordert, dass der Einsatz von Nebenprodukten der Land- und Forstwirtschaft — auf Grenzertragsflächen angebaute Pflanzen, Heckenschnitt und forstwirtschaftliche Produkte (Abfallholz) — zur Energiegewinnung bevorzugt gefördert wird, um eine Konkurrenz mit der notwendigen Produktion von Nahrungsmitteln weitgehend auszuschließen;

73. erkennt an, dass es mit der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern möglich wäre, gleichzeitig und wirksam die Einkommen in der Landwirtschaft zu diversifizieren und zu sichern, Arbeitsplätze zu schaffen, die Natur zu schützen und saubere Energie zu erzeugen; gibt aber zu bedenken, dass die Versorgungssicherheit im Bereich der Lebensmittel vor der Energieerzeugung Vorrang behalten muss; hält deshalb Maßnahmen für erforderlich, die verhindern, dass die Erzeugung von Lebensmitteln durch Energieerzeugung aus guten landwirtschaftlichen Standorten verdrängt wird und Lebensmittelimporte in die Europäische Union weiter zunehmen;

74. stellt fest, dass der Sektor Forstwirtschaft eine nicht genutzte Quelle ist, die eine wesentliche Rolle spielen kann, indem sie nicht nur den Biomasse-Markt fortentwickelt und ausdehnt, sondern auch die Energiequelle näher an die Verbraucher heranführt;

Innovation: Bedeutung einer besseren Koordinierung zwischen der europäischen, der nationalen und der lokalen sowie regionalen Ebene

75. stellt nachdrücklich fest, dass eine kohärente europäische Strategie für erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz nur zu verwirklichen ist, wenn eine bessere Interaktion aller Beteiligten gegeben ist; betont besonders die Bedeutung der lokalen und der regionalen Ebene für diese Strategie;

76. verlangt die Aufstellung eines neuen Programms "Intelligente Energie – Europa" im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 mit einer wesentlich höheren Mittelausstattung und mit dem Ziel, eine Vernetzung in Bezug auf bewährte Praxis herbeizuführen und Gemeinden, die zu 100 % erneuerbare Energieträger einsetzen, zu fördern;

77. unterstützt die Kommission darin, dass zukünftig die Förderung erneuerbarer Energieträger ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Strukturpolitik sein soll, und weist darauf hin, dass insbesondere den neuen Mitgliedstaaten daraus neue Chancen für die Stärkung ihrer kleinen und mittelständischen Industriebetriebe erwachsen;

Forschung und Entwicklung: Eine Priorität für erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz

78. stellt fest, dass die solarthermisch gewonnene Elektrizität sowie die mit dem Meer zusammenhängenden erneuerbaren Energieträger wie Meeresströmungen, Wellen- und Gezeitenenergie sowie aus Osmose gewonnene Energie neue potenzielle Bereiche für die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energieträgern sind und dass im Rahmen der FuE-Tätigkeit der Europäischen Union großzügig in sie investiert werden sollte;

79. begrüßt die weltweit führende Rolle der Europäischen Union bei den Technologien für erneuerbare Energieträger;

80. stellt fest, dass auf dem Energiesektor alle nicht ausgereiften Energietechnologien in den ersten Entwicklungsjahren ein gewisses Maß an Hilfe brauchen, und betont, dass, wie die Internationale Energieagentur feststellt, in der Zeit von 1974 bis 2001 nur 8,2 % der gesamten energiebezogenen FuE-Mittel von OECD-Staaten auf erneuerbare Energieträger entfielen;

81. verlangt, dass in den spezifischen Programmen des anstehenden 7. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung ein wesentlicher Betrag für erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz vorgesehen werden wird, in Anbetracht der vielfältigen Vorteile der erneuerbaren Energieträger im Zusammenhang mit der Klimaänderung, der energiewirtschaftlichen Unabhängigkeit und der Sicherheit der Energieversorgung;

82. stellt fest, dass im kommenden 7. Rahmenprogramm mehr Finanzmittel für erneuerbare Energiequellen sowie Energieeffizienz vorgesehen sein müssen; verweist darauf, dass die Lücken zwischen den Phasen Demonstration, Verbreitung und Vermarktung von Technologien für erneuerbare Energieträger überbrückt werden müssen und dass die Forschung im Bereich der Offshore-Windfarmen ein stärkeres Gewicht erhalten muss;

83. verlangt die Ausrichtung der wichtigsten Finanzinstrumente der Gemeinschaft – und zwar der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds sowie der Finanzhilfen, die im Rahmen der Programme der Gemeinschaft für internationale Zusammenarbeit, besonders des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments, vergeben werden – auf umfangreiche Investitionen in die neuen Technologien für erneuerbare Energieträger und Energieeinsparung, die am meisten leisten;

84. fordert die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) auf, stufenweise zu erhöhende Zielvorgaben für den Anteil der erneuerbaren Energieträger an ihrem Portfolio an auf Energie bezogenen Darlehen festzulegen und die Vermeidung von Treibhausgasemissionen zu einem unumgänglichen Kriterium bei der Auswahl der zu fördernden Projekte zu machen;

85. vertritt die Auffassung, dass für die Bereiche solare Stromerzeugung, Windenergie, Biomasse und Integration erneuerbarer Energieträger auf dem Gebäudesektor – einschließlich Kraft-Wärme-Kopplung und Fernheizung sowie Fernkühlung auf der Basis erneuerbarer Energieträger – Technologieplattformen vorgesehen werden sollten;

86. legt den Mitgliedstaaten nahe, in mit erneuerbaren Energieträgern zusammenhängende Ausbildung zu investieren, damit die von Berufs wegen Beteiligten und die Allgemeinheit besser unterrichtet sind;

87. vertritt die Auffassung, dass dringender Forschungsbedarf besteht, insbesondere in den Bereichen der Prognose und der temporären Speicherung von Energie, die aus "unstetigen" Energieträgern wie Wind- und Sonnenenergie gewonnen wird;

88. fordert die Ausweitung der bestehenden Verfahren für den Informationsaustausch und eine größere Transparenz der Datenbanken, damit es zu einer verstärken multilateralen Zusammenarbeit im Bereich der Umweltforschung und -planung kommen kann;

Exportstrategie, Entwicklungspolitik

89. betont nachdrücklich die Verantwortung der EU für die Unterstützung der am wenigsten entwickelten Länder, der Entwicklungsländer und der sich rasch entwickelnden Volkswirtschaften bei der Entwicklung, Förderung und Finanzierung von angepasster Technologie für erneuerbare Energieträger;

90. fordert die EU auf, sich weiterhin für ihre globale Führungsrolle auf diesem Gebiet und die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung vom 26. August bis 4. September 2002 in Johannesburg einzusetzen und ihren Einfluss geltend zu machen, um in den maßgeblichen internationalen Gremien stärker auf eine effiziente Politik zur Nutzung erneuerbarer Energieträger hinzuwirken;

91. betont die Bedeutung der erneuerbaren Energieträger in der Entwicklungszusammenarbeit und im Rahmen der Mittelmeer-Partnerschaft;

92. fordert die Kommission auf, die Nutzung der solarthermischen Kraftwerkstechnologie im südlichen und östlichen Mittelmeerraum verstärkt zu unterstützen;

93. weist darauf hin, dass ein riesiges Potenzial besteht für die Zusammenarbeit mit Ländern Nordafrikas und des Mittelmeerraums bei der Gewinnung von solarer und geothermischer Energie sowie Windenergie im Interesse der weiteren Entwicklung dieser Gebiete sowie der Ausfuhr von Technologie aus dem EU-Markt und der Einfuhr von Strom in diesen Markt;

94. fordert die EU auf, den Einsatz erneuerbarer Energiequellen in den Entwicklungsländern im Interesse von Armutsbekämpfung, Konfliktverhütung und nachhaltiger Entwicklung zu fördern;

95. fordert die Kommission und den Rat auf, bei der Entwicklungshilfe und insbesondere den Strategien zur Armutsbekämpfung der Förderung einer nachhaltigen Energieversorgung Priorität einzuräumen und die großen Finanzierungsträger wie EIB, EBWE, Weltbank und nationale Ausfuhrkreditgeber aufzufordern, Investitionen in erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz Vorrang einzuräumen, um eine solche Entwicklung zu fördern und zu erleichtern;

EU-Institutionen als Vorreiter für erneuerbare Energieträger

96. fordert die EU-Institutionen auf, im Bereich ihrer eigenen Gebäude und Transportmittel den europäischen Bürgern positive, sichtbare Beispiele für den Einsatz erneuerbarer Energieträger zu geben;

97. fordert sein Präsidium auf, eine langfristige Festlegung auf die stufenweise Einführung erneuerbarer Energieträger in die Deckung des Bedarfs des Parlaments an Elektrizität, Heizung, Kühlung und Transportmitteln einzuführen und diese Bemühungen mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bei der praktischen Durchführung der Tätigkeiten des Parlaments zu verbinden;

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98. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

[1] ABl. L 283 vom 27.10.2001, S. 33.

[2] ABl. L 123 vom 17.5.2003, S. 42.

[3] ABl. C 103 E vom 29.4.2004, S. 838.

[4] ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 65.

[5] ABl. L 283 vom 31.10.2003, S. 51. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/75/EG (ABl. L 157 vom 30.4.2004, S. 100).

[6] ABl. L 350 vom 28.12.1998, S. 58, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).

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