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Dokument 52002DC0020

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Darlehens- und garantiekapazität von EG/Euratom für massnahmen in drittländern

/* KOM/2002/0020 endg. */

52002DC0020

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Darlehens- und garantiekapazität von EG/Euratom für massnahmen in drittländern /* KOM/2002/0020 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - DARLEHENS- UND GARANTIEKAPAZITÄT VON EG/EURATOM FÜR MASSNAHMEN IN DRITTLÄNDERN

1. EINFÜHRUNG

Der Garantiefondsmechanismus sichert die Darlehenstätigkeit in Drittländern über drei sehr verschiedenartige Mechanismen ab, und zwar über Garantien für die Darlehenstätigkeit der EIB in Drittländern, für die Darlehenstätigkeit von Euratom in Drittländern und für Finanzhilfedarlehen der EG. Auf diese Weise soll der Gemeinschaftshaushalt vor den direkten Rückwirkungen des Ausfalls von Schuldnern bei im Rahmen dieser Instrumente vergebenen Darlehen geschützt und der Umfang der Darlehens- und Garantietätigkeit von EG und Euratom begrenzt werden.

Der Garantiefondsmechanismus hat sich in seiner Funktion als "Stoßdämpfer" bewährt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Darlehen beläuft sich auf rund 15 Mrd. EUR, von denen über 13 Mrd. EUR in Form von durch Garantien abgesicherten EIB-Darlehen vergeben wurden. Der Garantiefonds hat mit insgesamt 459 Mio. EUR zur Deckung uneinbringlicher Forderungen beigetragen, die anderenfalls direkt aus dem Haushalt hätten aufgebracht werden müssen.

Der jährliche Darlehens- und Garantiebetrag ist durch die Reserve für Einzahlungen in den Garantiefonds, deren Obergrenze in der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 festgelegt wurde, begrenzt. Dieser Reservebetrag und die Modalitäten des Garantiefonds beschränken die Darlehens- und Garantiekapazität auf insgesamt rund 3 Mrd. EUR pro Jahr. Grundsätzlich muss bei jedem Darlehen und jeder Darlehensgarantie, die neu beschlossen wird, ein bestimmter Teil des Kapitalbetrags aus der Reserve bereitgestellt werden. Daher determiniert die Einzahlungsquote in Verbindung mit dem Reservebetrag den Gesamtbetrag der möglichen Darlehens- und Garantievergabe. Wenn beispielsweise alle Darlehen und Garantien in vollem Umfang bereitgestellt werden müssten und die Einzahlungsquote 10 % betrüge, so würde ein Betrag von 100 EUR die Darlehens- und Garantiekapazität auf 1000 EUR pro Jahr beschränken.

In der Praxis stellt sich die Situation komplizierter dar.

* Erstens übernimmt die EG bei durch Garantien abgesicherten EIB-Darlehen die Bürgschaft für einen Darlehensbestand und nicht für Einzeldarlehen. Da die EG eine derartige Globalgarantie übernimmt, wird es nicht für erforderlich gehalten, den gesamten Darlehensbestand zu 100 % abzusichern. Im Rahmen des Engagements der EIB in Drittländern werden nach den geltenden Regelungen meistens nur 65 % der ausgereichten Darlehen durch eine Garantie der EIB abgesichert und daher in den Garantiefonds eingezahlt. In der Praxis bedeutet dies jedoch, dass die einzelnen von der EIB gewährten Darlehen so lange voll abgesichert sind, bis sich die Zahlungsausfälle auf 65% des gesamten Darlehensbestands belaufen.

* Zweitens sind die Regeln für die Terminierung der Einzahlungen kompliziert, da sich die Darlehenstransaktionen, selbst wenn sie sich auf ein einzelnes Projekt oder im Fall der Finanzhilfen auf ein einzelnes Land beziehen, über eine Reihe von Jahren erstrecken können und jede Darlehenkomponente mit einem beträchtlichen Unsicherheitsfaktor behaftet ist.

Im Jahr 2001 ist die Garantiereserve vollständig ausgeschöpft worden, und es ist damit zu rechnen, dass die Situation in den Jahren 2002 bis 2004, in denen der Druck infolge der Erweiterung nicht mehr so stark sein dürfte, unhaltbar sein wird. Da mit Nachdruck eine Ausweitung der im Rahmen jedes einzelnen dieser Instrumente praktizierten Darlehenstätigkeit gefordert wird, muss nun untersucht werden, wie die Prioritäten ausgewogen verteilt werden können und ob es angezeigt ist, den Garantiemechanismus flexibler zu gestalten.

2. AUSSICHTEN

Aus Tabelle in Anhang 1 wird ersichtlich, wie sich die Aussichten gestalten. Sie zeigt, dass die Garantiereserve in den kommenden Jahren unter erheblichen Druck geraten wird.

Mit der Ausweitung des Engagements in Mittel- und Osteuropa, im Westbalkan, im Mittelmeerraum und in Südafrika hat die Darlehenstätigkeit der EIB in Drittländern in den letzten Jahren bereits beträchtlich zugenommen. Danach wurden auch Beträge für Kroatien und für die Sonderaktion zugunsten der Zollunion mit der Türkei in das allgemeine Darlehensmandat einbezogen und eine Sonderaktion im russischen Ostseebecken durchgeführt. Im Ergebnis hat sich der Dotierungsbedarf erhöht und dürfte sich 2003 und 2004 auf bis zu 3152 Mio. EUR belaufen, gegenüber 2210 Mio. EUR im Jahr 2000. Die Tabelle zeigt auch, dass es in den kommenden Jahren erforderlich sein wird, Mittel für die Ausdehnung der Darlehenstätigkeit der EIB auf die Bundesrepublik Jugoslawien und die Fazilität für den Wiederaufbau der erdbebengeschädigten Gebiete der Türkei bereitzustellen. Außerdem gibt es bereits erste Anzeichen dafür, dass manche es für angemessen halten, EIB-Darlehen auch der Ukraine, Moldawien und einigen Ländern Zentralasiens zu gewähren, und es wird anhaltend Druck von russischer Seite ausgeübt, Russland generell in die Darlehensvergabe der EIB einzubeziehen. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung wird möglicherweise ein zusätzliches Garantieengagement in Höhe von 300-400 Mio. EUR pro Jahr notwendig sein.

Für das vorgeschlagene Euratom-Darlehen in Höhe von 657 Mio. EUR für das Projekt K2/R4 sind bereits rund 500 Mio. EUR eingezahlt worden, und auch für ein Euratom-Darlehen über 210 Mio. EUR an Bulgarien ist die Einzahlung bereits erfolgt. Da die Sicherheitslage der Kernkraftwerke sowjetische Bauart jedoch immer problematischer wird, wird eine noch stärkere Ausweitung der Euratom-Darlehen verlangt werden, sodass weitere Einzahlungen erforderlich werden. Die potentiellen neuen Euratom-Verpflichtungen könnten sich auf eine Größenordnung von 200-300 Mio. EUR pro Jahr belaufen. Jedes weitere Euratom-Darlehen wird außerdem eine Anhebung des Plafonds für Euratom-Darlehen erfordern, die Gegenstand eines getrennten Gesetzgebungsverfahrens ist.

Die jährlichen Beträge der Finanzhilfedarlehen schwanken erheblich. In letzter Zeit wurden die Finanzhilfen auf die einkommensschwachen Länder des Westbalkans konzentriert und vermehrt mit einer Zuschusskomponente ausgestattet. Im Jahr 2001 war es jedoch erforderlich, eine Einzahlung für ein Darlehen in Höhe von 225 Mio. EUR an die Bundesrepublik Jugoslawien vorzunehmen. Auf längere Sicht erscheint ein jährlicher Betrag von rund 400-500 Mio. EUR angemessen zu sein, um den potentiellen Finanzhilfebedarf zu decken, doch hat bisher praktisch noch keine Dotierung für die in den Jahren 2002-2004 voraussichtlich erforderlich werdenden Darlehensbeträge stattgefunden. Ein sehr geringer Betrag ist in die Tabelle für die Ukraine aufgenommen worden, bei der davon ausgegangen wurde, dass die früher erfolgte Einzahlung reaktiviert werden kann und daher nur noch eine Einzahlung für den zusätzlichen Darlehensbetrag von 18 Mio. EUR vorzunehmen ist. Darüber hinaus haben bereits erste Diskussionen über neue Maßnahmen zugunsten von Bosnien-Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Bundesrepublik Jugoslawien stattgefunden. Hierbei würde es sich jeweils um relativ geringe Beträge handeln, die jedoch in ihrer Gesamtheit den Garantiemechanismus über Gebühr belasten würden, wie dies auch bei der potentiellen Hilfe für eine Volkswirtschaft wie die der Türkei, bei der beträchtlich höhere Beträge im Spiel wären, oder bei jeglicher weiteren Ausdehnung des geographischen Anwendungsbereichs des Instruments der Fall wäre.

3. HANDLUNGSBEDARF

Da nur schwer zu beurteilen ist, mit welcher Wahrscheinlichkeit diese möglichen neuen Darlehens- oder Garantiemaßnahmen im Rahmen jedes der drei Instrumente tatsächlich umgesetzt werden, ist es schwierig, wirksame Verfahren zur Festlegung der Prioritäten einzuführen. Da die bestehenden Margen jedoch selbst auf der Grundlage der bisher gefassten Beschlüsse eng sind, besteht nachdrücklich Handlungsbedarf.

Nach Ansicht der Kommission sollte zuerst einmal überprüft werden, ob die drei Instrumente ausgewogen eingesetzt werden, und diskutiert werden, auf welchen Prioritäten ihre Verwendung beruht.

Sollte auf dieser Grundlage eine Erhöhung der Darlehens- und Garantiekapazität beschlossen werden, so würde dies entweder die Anhebung der derzeitigen Obergrenze der Garantiereserve oder eine Änderung der Regelungen für den Garantiemechanismus erfordern. Da die Anhebung der Reserveobergrenze eine Änderung der Finanziellen Vorausschau (2000-2006) erforderlich machen würde, könnte es nützlich sein, die erwähnte Alternative weiter zu prüfen. Diese Option beinhaltet eine Anpassung des Garantiemechanismus, insbesondere über den Zeitraum 2002 bis 2004, um die Darlehens- und Garantiekapazität durch eine Absenkung sowohl der Einzahlungsquote des Garantiefonds als auch des Garantiesatzes für das Darlehensengagement der EIB auszuweiten.

Die erste Anpassung könnte in einer Absenkung der (in der Garantiefondsverordnung vorgesehenen) Einzahlungsquote von derzeit 9% auf 8% für neue Darlehens- oder Garantieinitiativen in Drittländern bestehen. Durch eine derartige Änderung wird sich die "Stoßdämpfer-Funktion" des Garantiefonds in keinerlei Weise verändern. Der Fonds hat nun sein Zielniveau erreicht, und jedes Jahr fließen beträchtliche Beträge (165 Mio. EUR im Jahr 2001), die über diesen Zielwert hinausgehen, in den Gemeinschaftshaushalt zurück. Insbesondere wegen der Zinseinnahmen aus den Vermögenswerten des Fonds würde eine Einzahlungsquote von 8% für neue Darlehens- oder Garantietransaktionen ausreichen, um den Fondsbetrag auf dem angestrebten Niveau zu halten.

Eine zweite Anpassung könnte in der Senkung der (in dem Beschluss über das EIB-Mandat für eine Darlehenstätigkeit in Drittländern vorgesehenen) Pauschalgarantie bestehen, die die EG gegenüber der EIB übernimmt. Die Senkung dieser Garantie von 65% auf 60 oder sogar 50 % stellt keine nennenswerte Veränderung dar und dürfte sich insbesondere nicht auf den Zugang der Bank zu den Finanzmärkten zu günstigsten Konditionen auswirken. Das Risiko für die EIB, einen Betrag jenseits der garantierten 50% des garantierten Darlehensengagements zu verlieren, bleibt sehr gering. Die EIB hatte 1996 und 1999 entsprechende Vorschläge der Kommission akzeptiert.

Tabelle 2 im Anhang zeigt, wie sich eine Veränderung der Einzahlungsquote und/oder der prozentualen Garantieleistung zugunsten der EIB quantitativ auswirken würde.

Falls Rat und Parlament diese Ausrichtung unterstützen, wird die Kommission die erforderlichen Rechtsvorschläge vorlegen.

ANHANG 1

Voraussichtliche Darlehens- und Darlehensgarantiebeträge, für die aus der Garantiereserve Einzahlungen vorzunehmen sind

(in Mio. EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG 2

Darlehens- und Garantiekapazität der EG im Rahmen des Garantiefondsmechanismus (Zahlen für 2002)

(in Mio. EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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