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Dokument 31993D0537
93/537/EEC: Commission Decision of 12 October 1993 terminating the review of Council Regulation (EEC) No 3905/88 concerning imports of polyester yarn originating in Turkey
93/537/EWG: BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 12. Oktober 1993 über die Einstellung der Überprüfung der Verordnung (EWG) Nr. 3905/88 des Rates betreffend die Einfuhren von Polyestergarn mit Ursprung in der Türkei
93/537/EWG: BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 12. Oktober 1993 über die Einstellung der Überprüfung der Verordnung (EWG) Nr. 3905/88 des Rates betreffend die Einfuhren von Polyestergarn mit Ursprung in der Türkei
JO L 261, 20.10.1993, S. 41–42
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
Nicht mehr in Kraft, Datum des Endes der Gültigkeit: 12/10/1993
93/537/EWG: BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 12. Oktober 1993 über die Einstellung der Überprüfung der Verordnung (EWG) Nr. 3905/88 des Rates betreffend die Einfuhren von Polyestergarn mit Ursprung in der Türkei
Amtsblatt Nr. L 261 vom 20/10/1993 S. 0041 - 0042
BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 12. Oktober 1993 über die Einstellung der Überprüfung der Verordnung (EWG) Nr. 3905/88 des Rates betreffend die Einfuhren von Polyestergarn mit Ursprung in der Türkei (93/537/EWG)DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2423/88 des Rates vom 11. Juli 1988 über den Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern (1), insbesondere auf Artikel 14, nach Unterrichtung des Assoziationsrates EWG-Türkei gemäß Artikel 47 Absatz 2 des Zusatzprotokolls zu dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (2), auf Vorschlag der Kommission nach Konsultationen in dem mit der vorgenannten Verordnung eingesetzten Beratenden Ausschuß, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Verordnung (EWG) Nr. 3905/88 (3) führte der Rat u.a. einen endgültigen Antidumpingzoll von 13,2 % auf die Einfuhren von texturiertem Polyestergarn (PTY) der KN-Codes 5402 33 10 und 5402 33 90 mit Ursprung in der Türkei ein. Davon ausgenommen wurden die von mehreren namentlich genannten Unternehmen hergestellten und zur Ausfuhr in die Gemeinschaft verkauften Waren, für die ein niedrigerer Zollsatz festgesetzt wurde. (2) Nach Konsultationen in dem Beratenden Ausschuß und im Einklang mit Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 2423/88 veröffentlichte die Kommission am 18. März 1993 eine Bekanntmachung (4) über die Einleitung einer Überprüfung der Verordnung (EWG) Nr. 3905/88 für das türkische Unternehmen KORTEKS (Bursa, Türkei). Dieses Unternehmen hatte behauptet, daß es die dem Antidumpingzoll unterliegende Ware im vorausgehenden Untersuchungszeitraum (1. Januar bis 30. Juni 1987) nicht exportiert habe, aber die feste Absicht besässe, in Kürze mit solchen Ausfuhren zu beginnen, und dazu bereits Kontakte mit potentiellen Abnehmern in der Gemeinschaft aufgenommen habe. Ferner hatte das Unternehmen behauptet, mit keinem der Unternehmen geschäftlich verbunden zu sein, bei denen während der vorausgegangenen Untersuchung Dumping festgestellt worden war. (3) Am 25. August 1993 setzte der türkische Ausführer KORTEKS die Kommission davon in Kenntnis, daß er seinen Antrag auf Überprüfung der Verordnung wegen erheblich veränderter Marktbedingungen zurückzieht. Unter diesen Umständen ist die Kommission der Auffassung, daß sich eine weitere Untersuchung erübrigt und das Verfahren eingestellt werden sollte - BESCHLIESST: Einziger Artikel Die auf Antrag von KORTEKS (Bursa) eingeleitete Überprüfung der Verordnung (EWG) Nr. 3905/88 betreffend die Einfuhren von Polyestergarn mit Ursprung in der Türkei wird eingestellt. Brüssel, den 12. Oktober 1993 Für die Kommission Leon BRITTAN Vizepräsident (1) ABl. Nr. L 209 vom 2. 8. 1988, S. 1. (2) ABl. Nr. L 293 vom 29. 12. 1972, S. 15. (3) ABl. Nr. L 347 vom 16. 12. 1988, S. 10. (4) ABl. Nr. C 76 vom 18. 3. 1993, S. 3.