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Informationen über Investitionsvorhaben

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Informationen über Investitionsvorhaben

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Kommission über Investitionsvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse auf dem Erdöl-, Erdgas- und Elektrizitätssektor zu unterrichten.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 736/96 des Rates vom 22. April 1996 über die Mitteilung der Investitionsvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse auf dem Erdöl-, Erdgas- und Elektrizitätssektor an die Kommission.

ZUSAMMENFASSUNG

Ziel der Verordnung ist, der Kommission präzise Informationen über geplante, im gemeinschaftlichen Interesse liegende Investitionsvorhaben im Bereich der Energie zu übermitteln, damit sie sich einen Überblick über die Entwicklung der Energiekapazitäten und -anlagen in der Gemeinschaft verschaffen kann.

Die Investitionsvorhaben, über die die Kommission unterrichtet werden muss, werden im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgelistet.

Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission bis zum 15. April jedes Jahr mit, welche Investitionsvorhaben im Bereich Produktion, Transport, Lagerung und Verteilung von Erdöl, Erdgas und Elektrizität geplant sind, und zwar drei Jahre vor Baubeginn bei Eröl- und Ergasprojekten und fünf Jahre bei Projekten im Elektrizitätsbereich.

Personen und Unternehmen, die die Investitionsvorhaben durchführen wollen, sind verpflichtet, vor dem 15. März jedes Jahr den Mitgliedstaat, auf dessen Hoheitsgebiet das Investititonsvorhaben verwirklicht werden soll, zu unterrichten.

Für die in der Planung oder im Bau befindlichen Investitionen müssen folgende Informationen übermittelt werden:

  • Name und Sitz der Person oder des Unternehmens, die /das die Investitionen tätigt
  • genaue Bezeichnung und Natur der Investitionen
  • Kapazität bzw. geplante Leistung
  • voraussichtlicher Zeitpunkt der Inbetriebnahme
  • benutzte Rohstoffe.

Für geplante Außerbetriebnahmen müssen folgende Informationen geliefert werden:

  • Natur und Kapazität bzw. Leistung der Anlagen
  • voraussichtlicher Zeitpunkt der Außerbetriebnahme.

Diese Informationen sind vertraulich.

Im Jahre 2001 wird die Kommission dem Rat einen Bericht über die Anwendung der Verordnung vorlegen.

Die Verordnung setzt die Verordnung (EWG) Nr. 1056/72 außer Kraft.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 736/96

24.4.1996

-

ABl. L 102 vom 25.4.1996

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EG) Nr. 2386/96 der Kommission vom 16. Dezember 1996 zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 736/96 des Rates über die Mitteilung der Investitionsvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse auf dem Erdöl-, Erdgas- und Elektrizitätssektor an die Kommission [Amtsblatt L 326 vom 17.12.1996].

Letzte Änderung: 10.05.2007

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