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Document 32021R0234R(02)
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/234 der Kommission vom 7. Dezember 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 im Hinblick auf gemeinsame Datenanforderungen und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 im Hinblick auf die auf bestimmten Vordrucken zu verwendenden Codes (ABl. L 63 vom 23.2.2021)
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/234 der Kommission vom 7. Dezember 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 im Hinblick auf gemeinsame Datenanforderungen und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 im Hinblick auf die auf bestimmten Vordrucken zu verwendenden Codes (ABl. L 63 vom 23.2.2021)
C/2026/5221
Dz.U. L, 2026/90616, 22.7.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2021/234/corrigendum/2026-07-22/oj (DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2021/234/corrigendum/2026-07-22/oj
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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2026/90616 |
22.7.2026 |
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/234 der Kommission vom 7. Dezember 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 im Hinblick auf gemeinsame Datenanforderungen und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 im Hinblick auf die auf bestimmten Vordrucken zu verwendenden Codes
( Amtsblatt der Europäischen Union L 63 vom 23. Februar 2021 )
Seite 376, Anhang III zur Einfügung von Anhang D in die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446, Titel II „Anmerkungen im Zusammenhang mit den Datenanforderungen“, Gruppe 3 — „Beteiligte“, Datenelement 3/15 „Einführer“, unter der Überschrift „Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:“:
Anstatt:
„Name und Anschrift der Partei, die eine Einfuhranmeldung abgibt oder in deren Namen eine Einfuhranmeldung abgegeben wird.“
muss es heißen:
„Name und Anschrift der Partei, die eine Einfuhranmeldung abgibt oder für deren Rechnung eine Einfuhranmeldung abgegeben wird.“
Seite 376, Anhang III zur Einfügung von Anhang D in die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446, Titel II „Anmerkungen im Zusammenhang mit den Datenanforderungen“, Gruppe 3 — „Beteiligte“, Datenelement 3/16 „Kennnummer des Einführers“, unter der Überschrift „Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:“, Absatz 1:
Anstatt:
„Kennnummer der Partei, die eine Einfuhranmeldung abgibt oder in deren Namen eine Einfuhranmeldung abgegeben wird.“
muss es heißen:
„Kennnummer der Partei, die eine Einfuhranmeldung abgibt oder für deren Rechnung eine Einfuhranmeldung abgegeben wird.“
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2021/234/corrigendum/2026-07-22/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)