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Dokument L:1990:016:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 16, 20. Januar 1990


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 16
33. Jahrgang
20. Januar 1990



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Verordnung (EWG) Nr. 133/90 der Kommission vom 19. Januar 1990 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

1

  

Verordnung (EWG) Nr. 134/90 der Kommission vom 19. Januar 1990 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

3

  

Verordnung (EWG) Nr. 135/90 der Kommission vom 19. Januar 1990 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Reis und Bruchreis

5

  

Verordnung (EWG) Nr. 136/90 der Kommission vom 19. Januar 1990 zur Festsetzung der Prämien als Zuschlag zu den Einfuhrabschöpfungen für Reis und Bruchreis

7

 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 137/90 DER KOMMISSION vom 4. Januar 1990 zur Aenderung der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 ueber gemeinsame Durchfuehrungsvorschriften fuer Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen hinsichtlich des Nachweises der Ankunft in Drittlaendern

9

  

Verordnung (EWG) Nr. 138/90 der Kommission vom 19. Januar 1990 betreffend die Erteilung von Einfuhrlizenzen für frisches, gekühltes oder gefrorenes hochwertiges Rindfleisch

11

 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 139/90 DER KOMMISSION vom 19. Januar 1990 ueber den Verkauf von zur Ausfuhr bestimmtem Rindfleisch mit Knochen aus Bestaenden einiger Interventionsstellen nach dem Verfahren der Verordnung (EWG) Nr. 2539/84, zur Aenderung der Verordnung (EWG) Nr. 569/88 und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3551/89

12

  

VERORDNUNG ( EWG ) NR. 140/90 DER KOMMISSION VOM 19. JANUAR 1990 UEBER DIE LIEFERUNG VERSCHIEDENER PARTIEN BUTTEROIL IM RAHMEN DER NAHRUNGSMITTELHILFE

16

 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 141/90 DER KOMMISSION vom 19. Januar 1990 zur Aenderung der Verordnung (EWG) Nr. 1780/89 mit Durchfuehrungsbestimmungen fuer den Absatz von Alkohol aus der Destillation nach den Artikeln 35, 36 und 39 der Verordnung (EWG) Nr. 822/87 des Rates aus Bestaenden der Interventionsstellen

23

 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 142/90 DER KOMMISSION vom 19. Januar 1990 zur Aenderung der Verordnung (EWG) Nr. 1781/89 zur Eroeffnung eines im Wege der Dauerausschreibung durchzufuehrenden Verkaufs von Weinalkohol aus Bestaenden der Interventionsstellen zur Verwendung in der Gemeinschaft

25

 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 143/90 DER KOMMISSION vom 19. Januar 1990 zur Aenderung der Verordnung (EWG) Nr. 4024/89 ueber Durchfuehrungsbestimmungen zu der in der Verordnung (EWG) Nr. 3889/89 des Rates fuer gefrorenes Rindfleisch des KN-Code 0202 sowie fuer Waren des KN-Code 0206 29 91 vorgesehenen Einfuhrregelung

29

  

Verordnung (EWG) Nr. 144/90 der Kommission vom 19. Januar 1990 über das Ausmaß, in dem den im Januar 1990 für die Einfuhr von bestimmten Schweinefleischerzeugnissen eingereichten Lizenzanträgen stattgegeben werden kann

30

  

Verordnung (EWG) Nr. 145/90 der Kommission vom 19. Januar 1990 über das Ausmaß, in dem den im Januar 1990 für die Einfuhr von bestimmten Geflügelfleisch eingereichten Lizenzanträgen stattgegeben werden kann

31

  

Verordnung (EWG) Nr. 146/90 der Kommission vom 19. Januar 1990 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1627/89 über den Ankauf von Rindfleisch durch Ausschreibung

32

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Kommission

  

90/29/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 10. Januar 1990 zur zweiten Änderung der Entscheidung 80/775/EWG zur Festlegung der Kontrollmethoden für die Beibehaltung des amtlich anerkannt brucellosefreien Status der Rinderbestände in bestimmten Gebieten der Bundesrepublik Deutschland (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

34

  

90/30/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 10. Januar 1990 zur Genehmigung einer Abweichung für Spanien und zur Festlegung der gleichwertigen gesundheitlichen Bedingungen, die beim Zerlegen von frischem Fleisch einzuhalten sind

35

  

90/31/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 10. Januar 1990 zur Genehmigung einer Abweichung für Frankreich und zur Festlegung der gleichwertigen gesundheitlichen Bedingungen, die beim Zerlegen von frischem Fleisch einzuhalten sind

37

  

90/32/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 10. Januar 1990 zur Anpassung der Beihilfe für die Anpassung der portugiesischen Raffinationsbetriebe, die mit verminderter Abschöpfung aus Drittländern in Portugal eingeführten Rohzucker verarbeiten, für das Wirtschaftsjahr 1989/90 (Nur der portugiesische Text ist verbindlich)

39




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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