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Document 32004L0039R(04)
Berichtigung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates (ABl. L 145 vom 30.4.2004)
Berichtigung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates (ABl. L 145 vom 30.4.2004)
PB L 45 van 16.2.2005, pp. 18–21
(DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2004/39/corrigendum/2005-02-16/4/oj
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16.2.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 45/18 |
Berichtigung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates
( Amtsblatt der Europäischen Union L 145 vom 30. April 2004 )
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1. |
Seite 2, Erwägungsgrund 8: |
anstatt:
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„(8) |
Personen, die ihr eigenes Vermögen verwalten, und Unternehmen, deren Wertpapierdienstleistungen und/oder Anlagetätigkeiten nur im Handel für eigene Rechnung bestehen, …“ |
muss es heißen:
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„(8) |
Personen, die ihr eigenes Vermögen verwalten, und Unternehmen, die keine Wertpapierdienstleistungen erbringen und/oder Anlagetätigkeiten nur im Handel für eigene Rechnung vornehmen, ….“ |
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2. |
Seite 6, Erwägungsgründe 51, 53 und 54, Seite 22, Artikel 27 Absatz 1 Unterabsätze 2 (zwei Mal), 3 und 4, und Seite 23, Artikel 27 Absatz 3 Unterabsatz 6 (zwei Mal): |
anstatt:
„standardmäßige Marktgröße“ bzw. „standardmäßigen Marktgröße“
muss es heißen:
„Standardmarktgröße“.
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3. |
Seite 6, Erwägungsgrund 53: |
anstatt:
„die Anwendung von vorbörslichen Transparenzanforderungen“
muss es heißen:
„die Anwendung von Vorhandelstransparenzanforderungen“.
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4. |
Seite 10, Artikel 4 Absatz 1 Nummer 2 (Definition von „Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten“), erster und zweiter Gedankenstrich: |
anstatt:
„ob Clearing und Abrechnung über anerkannte Clearingstellen erfolgen oder ob eine Margin-Einschussforderung besteht;“
muss es heißen:
„ob Clearing und Abwicklung über anerkannte Clearingstellen erfolgen oder ob eine Margin-Einschusspflicht besteht;“.
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5. |
Seite 14, Artikel 13 Absatz 5 Unterabsatz 1 Satz 2: |
anstatt:
„… dass die Qualität …, faktisch beeinträchtigt werden.“
muss es heißen:
„… dass die Qualität …, wesentlich beeinträchtigt werden.“
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6. |
Seite 17, Artikel 19 Absatz 5 Unterabsatz 1: |
anstatt:
„(5) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Wertpapierfirmen bei anderen als den in Absatz 4 genannten Finanzdienstleistungen von Kunden oder potenziellen Kunden Angaben zu ihren Kenntnissen und Erfahrungen im Anlagebereich in Bezug auf den speziellen Typ der angebotenen oder angeforderten Produkte oder Dienstleistungen einholen, um beurteilen zu können, ob die in Betracht gezogenen Wertpapierdienstleistungen oder Produkte für den Kunden geeignet sind.“
muss es heißen:
„(5) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Wertpapierfirmen bei anderen als den in Absatz 4 genannten Finanzdienstleistungen Kunden oder potenzielle Kunden um Angaben zu ihren Kenntnissen und Erfahrungen im Anlagebereich in Bezug auf den speziellen Typ der angebotenen oder angeforderten Produkte oder Dienstleistungen bitten, um beurteilen zu können, ob die in Betracht gezogenen Wertpapierdienstleistungen oder Produkte für den Kunden angemessen sind.“
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7. |
Seite 18, Artikel 21 Absatz 1: |
anstatt:
„der Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abrechnung des Umfangs“
muss es heißen:
„der Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung des Umfangs“.
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8. |
Seite 19, Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 1: |
anstatt:
„… Verfahren und Systeme anwenden, die die unverzügliche, redliche und rasche Abwicklung von Kundenaufträgen … gewährleisten.“
muss es heißen:
„… Verfahren und Systeme einrichten, die die unverzügliche, redliche und rasche Ausführung von Kundenaufträgen … gewährleisten.“
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9. |
Seite 22, Artikel 27 Absatz 1:
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10. |
Seite 22, Artikel 27 Absatz 2 Satz 1: |
anstatt:
„(2) Die zuständige Behörde … legt mindestens einmal jährlich für jede Aktie auf der Grundlage des arithmetischen Durchschnittswertes der Aufträge, die an dem Markt für diese Aktie ausgeführt werden, die jeweilige Aktiengattung fest.“
muss es heißen:
„(2) Die zuständige Behörde … legt mindestens einmal jährlich für jede Aktie auf der Grundlage des arithmetischen Durchschnittswertes der Aufträge, die im Markt für diese Aktie ausgeführt werden, die jeweilige Aktienklasse fest.“
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11. |
Seite 22, Artikel 27 Absatz 3 Unterabsatz 4 Satz 2: |
anstatt:
„sofern … die Aufträge größer sind als der übliche Auftragsumfang von Kleinanlegern.“
muss es heißen:
„sofern … die Aufträge größer sind als die übliche Auftragsgröße von Kleinanlegern.“
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12. |
Seite 23, Artikel 27 Absatz 3 Unterabsatz 6 Satz 1: |
anstatt:
„Wenn ein systematischer Internalisierer, der nur eine Kursofferte angibt oder dessen höchste Kursofferte über der standardmäßigen Marktgröße liegt, …“
muss es heißen:
„Wenn ein systematischer Internalisierer, der nur eine Kursofferte angibt oder dessen höchste Kursofferte unter der standardmäßigen Marktgröße liegt, …“.
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13. |
Seite 23, Artikel 27 Absatz 5 Satz 3: |
anstatt:
„Systematische Internalisierer können es ablehnen, mit Anlegern eine Geschäftsbeziehung aufzunehmen oder eine solche beenden, wenn dies aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen wie der Kreditsituation des Anlegers, des Gegenparteirisikos und der Endabrechnung des Geschäfts erfolgt.“
muss es heißen:
„Systematische Internalisierer können es ablehnen, mit Anlegern eine Geschäftsbeziehung aufzunehmen, oder sie können eine solche beenden, wenn dies aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen wie der Bonität des Anlegers, des Gegenparteirisikos und der Abwicklung des Geschäfts erfolgt.“
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14. |
Seite 23, Artikel 27 Absatz 6 Satz 2: |
anstatt:
„Sie dürfen ferner … die Gesamtzahl der gleichzeitig ausgeführten Geschäfte verschiedener Kunden beschränken, sofern dies nur dann zulässig ist, wenn die Zahl und/oder der Umfang der Aufträge der Kunden erheblich über der Norm liegt.“
muss es heißen:
„Sie dürfen ferner … die Gesamtzahl der gleichzeitig ausgeführten Geschäfte verschiedener Kunden beschränken, sofern dies nur dann zugelassen wird, wenn die Zahl und/oder der Umfang der Aufträge der Kunden erheblich über der Norm liegt.“
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15. |
Seite 23, Artikel 27 Absatz 7 Buchstabe b) Ziffer ii): |
anstatt:
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„ii) |
über die zuständigen Stellen eines Dritten;“ |
muss es heißen:
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„ii) |
durch einen Dritten;“. |
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16. |
Seite 24, Artikel 29 Absatz 2 Satz 2: |
anstatt:
„für die betreffende Aktie oder Aktiengattung …“
muss es heißen:
„für die betreffende Aktie oder den betreffenden Aktientyp …“.
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17. |
Seite 27, Artikel 35 Absatz 1: |
anstatt:
„Abrechnungssystem“ bzw. „Abrechnung“
muss es heißen:
„Abwicklungssystem“ bzw. „Abwicklung“.
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18. |
Seite 27, Artikel 35 Absatz 2, und Seite 31, Artikel 46 Absatz 2
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19. |
Seite 31, Artikel 44 Absatz 2 Satz 2: |
anstatt:
„… bei der betreffenden Aktie oder Aktiengattung …“
muss es heißen:
„… bei der betreffenden Aktie oder dem betreffenden Aktientyp …“.
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20. |
Seite 34, Artikel 56 Absatz 2: |
anstatt:
„(2) Haben die Geschäfte eines geregelten Marktes mit Zweigniederlassungen …“
muss es heißen:
„(2) Haben die Geschäfte eines geregelten Marktes mit Vorkehrungen …“.
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21. |
Seite 38, Artikel 65: |
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a) |
Die Daten sind wie folgt zu vervollständigen:
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b) |
die Fußnoten mit einem, zwei und drei Sternchen entfallen. |
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22. |
Seite 38, Artikel 66, und Seite 39, Artikel 67 Nummer 1 und Artikel 68:
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23. |
Seite 39, Artikel 69, Seite 40, Artikel 70 Absatz 1, und Seite 40, Artikel 71 Absätze 1, 2, 3 und 4:
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24. |
Seite 40, Artikel 71 Absatz 5:
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25. |
Seite 40, Artikel 71 Absatz 6 Satz 1: |
anstatt:
„angesichts der Natur der geplanten Geschäfte …“
muss es heißen:
„angesichts des Wesens der geplanten Geschäfte …“.
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26. |
Seite 41, Anhang I Abschnitt B Nummer 7: |
anstatt:
„… betreffend die Unterlegung der … Derivate, wenn diese mit der Bereitstellung der Wertpapier- oder der Nebendienstleistung in Zusammenhang stehen“
muss es heißen:
„… betreffend den Basiswert der … Derivate, wenn diese mit der Erbringung der Wertpapier- oder der Nebendienstleistung in Zusammenhang stehen“.
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27. |
Seite 41, Anhang I Abschnitt C Nummer 4: |
anstatt:
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„4. |
Optionen, Terminkontrakte, Swaps, Zinsausgleichsvereinbarungen …“ |
muss es heißen:
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„4. |
Optionen, Terminkontrakte (Futures), Swaps, außerbörsliche Zinstermingeschäfte (Forward Rate Agreements) …“. |
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28. |
Seite 41, Anhang I Abschnitt C Nummer 5: |
anstatt:
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„5. |
Optionen, Terminkontrakte, Swaps, Termingeschäfte und alle anderen Derivatkontrakte in Bezug auf Waren, die bar abgerechnet werden müssen oder auf Wunsch einer der Parteien (anders als wegen eines zurechenbaren oder anderen Beendigungsgrunds) bar abgerechnet werden können“ |
muss es heißen:
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„5. |
Optionen, Terminkontrakte (Futures), Swaps, außerbörsliche Zinstermingeschäfte (Forward Rate Agreements) und alle anderen Derivatkontrakte in Bezug auf Waren, die bar abgerechnet werden müssen oder auf Wunsch einer der Parteien (anders als wegen eines vertraglich festgelegten Beendigungsgrunds) bar abgerechnet werden können“. |
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29. |
Seite 42, Anhang I Abschnitt C Nummer 6: |
anstatt:
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„6. |
Optionen, Terminkontrakte, Swaps …“ |
muss es heißen:
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„6. |
Optionen, Terminkontrakte (Futures), Swaps …“. |
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30. |
Seite 42, Anhang I Abschnitt C Nummer 7:
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31. |
Seite 42, Anhang I Abschnitt C Nummer 10:
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32. |
Seite 43, Anhang II Abschnitt I Nummer 4: |
anstatt:
„die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten“
muss es heißen:
„die wertpapiermäßige Verbriefung von Verbindlichkeiten“.