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Document 32014R1255R(02)
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1255/2014 der Kommission vom 17. Juli 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen durch Festlegung des Inhalts der jährlichen Durchführungsberichte und der Schlussberichte einschließlich der Liste gemeinsamer Indikatoren (ABl. L 337 vom 25.11.2014)
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1255/2014 der Kommission vom 17. Juli 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen durch Festlegung des Inhalts der jährlichen Durchführungsberichte und der Schlussberichte einschließlich der Liste gemeinsamer Indikatoren (ABl. L 337 vom 25.11.2014)
C/2017/2621
ĠU L 107, 25.4.2017, p. 37–37
(BG, ES, DE, HR, LV, LT, HU, NL, PL, SL, FI)
ĠU L 107, 25.4.2017, p. 37–38
(ET)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2014/1255/corrigendum/2017-04-25/oj
25.4.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 107/37 |
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1255/2014 der Kommission vom 17. Juli 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen durch Festlegung des Inhalts der jährlichen Durchführungsberichte und der Schlussberichte einschließlich der Liste gemeinsamer Indikatoren
( Amtsblatt der Europäischen Union L 337 vom 25. November 2014 )
Seite 47, Artikel 2 Absatz 3:
Anstatt:
„Zusätzlich zu den Informationen gemäß Absatz 1 müssen die Schlussberichte sowie die jährlichen Durchführungsberichte für die Jahre 2017 und 2022 Angaben über den Beitrag zur Erreichung der in Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 aufgeführten Einzelziele und allgemeinen Ziele des FEAD sowie eine Bewertung dieses Beitrags enthalten.“
muss es heißen:
„Zusätzlich zu den Informationen gemäß Absatz 1 müssen die Schlussberichte sowie die 2017 und 2022 einzureichenden jährlichen Durchführungsberichte Angaben über den Beitrag zur Erreichung der in Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 aufgeführten Einzelziele und allgemeinen Ziele des FEAD sowie eine Bewertung dieses Beitrags enthalten.“