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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 62022CJ0418

Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 17. Mai 2023.
SA Cezam gegen État belge.
Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2006/112/EG – Mehrwertsteuer – Pflicht zur Erklärung und Entrichtung der Mehrwertsteuer – Art. 273 – Sanktionen bei Nichtbeachtung der Verpflichtungen durch den Steuerpflichtigen – Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Neutralität der Mehrwertsteuer – Recht auf Vorsteuerabzug – Vereinbarkeit der Sanktionen.
Rechtssache C-418/22.

ECLI-Identifikator: ECLI:EU:C:2023:418

Rechtssache C‑418/22

SA Cezam

gegen

État belge

(Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance du Luxembourg [Belgien])

Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 17. Mai 2023

„Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2006/112/EG – Mehrwertsteuer – Pflicht zur Erklärung und Entrichtung der Mehrwertsteuer – Art. 273 – Sanktionen bei Nichtbeachtung der Verpflichtungen durch den Steuerpflichtigen – Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Neutralität der Mehrwertsteuer – Recht auf Vorsteuerabzug – Vereinbarkeit der Sanktionen“

Harmonisierung des Steuerrechts – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Pflichten der Steuerschuldner – Erklärung und Entrichtung der Mehrwertsteuer – Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der steuerlichen Neutralität – Sanktionen bei Nichtbeachtung der Erklärungspflicht – Pauschale Geldbuße in Höhe von 20 % der Mehrwertsteuer vor Abzug der Vorsteuer – Zulässigkeit – Voraussetzung – Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – Prüfung durch den nationalen Richter

(Richtlinie 2006/112 des Rates, Art. 273)

(vgl. Rn. 27, 28, 30, 36, 42 und Tenor)

Siehe Text der Entscheidung.

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