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Dokument C:2012:300A:FULL

Amtsblatt der Europäischen Union, CA 300, 5. Oktober 2012


Alle in diesem Amtsblatt veröffentlichten Dokumente anzeigen
 

ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.CA2012.300.ger

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 300A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

55. Jahrgang
5. Oktober 2012


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäisches Parlament

2012/C 300A/01

Stellenausschreibung Nr. PE/160/S — Direktor (m/w) (Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14) — Direktion für die Beziehungen zu den Fraktionen

1

ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN

Anbei finden Sie eine Liste der C A-Amtsblätter, die im Jahr 2012 bisher veröffentlicht wurden.

Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.

8

(DA/EL/HU/IT/MT/PL)

10

 

17

(LT)

20

(EN)

22

(DE/EN/FR)

27

 

30

(FR)

31

(ES)

37

 

44

 

46

 

53

 

55

 

59

 

69

(DE/EN/FR)

70

(EL)

71

(ES)

74

(HU)

75

(NL)

76

 

77

(RO)

84

(DE/EN/FR)

86

 

90

(EN)

101

 

110

(DE/EN/FR)

114

 

121

(BG)

122

 

134

 

136

(PT)

140

 

144

(DE/EN/FR)

146

(CS/DA)

160

 

161

 

169

(DE/EN/FR)

180

(DE/EN/FR)

187

 

189

 

197

(DA/DE/EN/SK)

198

(EN/FR)

199

(DE/EN/FR)

204

(ET/GA/LV/PT)

206

(CS)

210

(LT)

211

(MT)

212

(PL)

214

(SK)

215

(DE/EN/FR)

228

(SL)

266

 

270

 

274

(CS)

275

(LV)

276

(DE/EN/FR)

278

 

281

(MT)

283

(SV)

285

(ES)

288

(DE/EN/FR)

290

 

291

 

292

(HU)

294

(BG)

296

(BG)

300

 

DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäisches Parlament

5.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 300/1


STELLENAUSSCHREIBUNG Nr. PE/160/S — DIREKTOR (m/w)

(Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14)

DIREKTION FÜR DIE BEZIEHUNGEN ZU DEN FRAKTIONEN

(2012/C 300 A/01)

1.   Zu besetzende Stelle

Der Präsident des Europäischen Parlaments hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung der Stelle eines Direktors (1) (AD, Besoldungsgruppe 14) innerhalb der Direktion für die Beziehungen zu den Fraktionen gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (2) (im Folgenden als „Statut“ bezeichnet) zu eröffnen.

Dieses Ausleseverfahren soll die Auswahlmöglichkeiten der Anstellungsbehörde erweitern und findet parallel zu den internen und interinstitutionellen Verfahren zur Stellenbesetzung statt.

Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 14 (3). Das monatliche Grundgehalt beträgt 13 216,49 EUR. Das Grundgehalt unterliegt der Unionssteuer und ist von nationalen Steuern befreit. Es kann sich unter den im Statut vorgesehenen Bedingungen um bestimmte Zulagen erhöhen.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Stelle der vom Präsidium des Europäischen Parlaments am 29. März 2004 angenommenen Regelung über die Mobilitätspolitik unterliegt.

Für diese Stelle sind Einsatzbereitschaft und zahlreiche interne und externe Kontakte insbesondere zu den Abgeordneten im Europäischen Parlament erforderlich. Die dafür zuständige Person wird häufig Dienstreisen an die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments durchzuführen haben.

2.   Dienstort

Brüssel. Diese Stelle kann einem der anderen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments zugewiesen werden.

3.   Chancengleichheit

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung, des Familienstandes oder der familiären Situation.

4.   Beschreibung der Aufgaben

Hoher Beamter, der im Rahmen der von den parlamentarischen Entscheidungsgremien und vom Generalsekretär erlassenen Leitlinien und Beschlüsse folgende Aufgaben wahrnimmt (4):

Koordinierung der Kontakte zwischen dem Generalsekretär und allen Fraktionen, insbesondere was die ihnen zur Verfügung gestellten administrativen und technischen Einrichtungen betrifft,

Unterstützung des Generalsekretärs im Zusammenhang mit den den Mitgliedern, einschließlich der fraktionslosen Mitglieder, zur Verfügung zu stellenden Dienstleistungen,

Mitwirkung an der Koordinierung und Weiterverfolgung der politischen Initiativen der Fraktionen sowie der parlamentarischen Arbeiten,

Begleitung der gemäß Artikel 29 Absatz 3 des Statuts organisierten Auswahlverfahren,

Vorbereitung von Beschlüssen der Konferenz der Präsidenten bezüglich der Regelung für die Abhaltung von Fraktionssitzungen und Überwachung dieser Regelung,

Beteiligung an der Überprüfung der Finanzbestimmungen für die Fraktionen und Überwachung der Umsetzung dieser Bestimmungen,

Anwendung der die interfraktionellen Arbeitsgruppen betreffenden Beschlüsse der Konferenz der Präsidenten,

Unterstützung des Generalsekretärs bei der Organisation des Empfangs neuer Mitglieder,

Wahrnehmung punktueller Aufgaben in Verbindung mit den politischen Tätigkeiten des Organs und der Fraktionen, mit denen er vom Generalsekretär betraut wird.

5.   Zulassungsbedingungen (Anforderungsprofil)

An diesem Ausleseverfahren können Bewerber teilnehmen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Bewerbungen die nachstehenden Bedingungen erfüllen:

a)   Allgemeine Bedingungen

Gemäß Artikel 28 des Statuts müssen die Bewerber

Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein (5),

die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,

den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen.

b)   Besondere Bedingungen

i)   Erforderliche Befähigungsnachweise, Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung

Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Universitätsstudium, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht, wenn die Regelstudienzeit mindestens vier Jahre beträgt,

oder

Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium, bescheinigt durch ein Abschlusszeugnis, entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (6), wenn die Regelstudienzeit mindestens drei Jahre beträgt,

Berufserfahrung von mindestens zwölf Jahren, die nach dem Erwerb der vorstehend genannten Qualifikationen erworben wurde, davon mindestens sechs Jahre in leitenden Funktionen. In einer Fraktion gesammelte Erfahrungen und eine sehr gute Kenntnis der Beziehungen zwischen dem Generalsekretariat des Europäischen Parlaments und den Fraktionen sind wünschenswert.

ii)   Erforderliche Kenntnisse

Hervorragende Allgemeinbildung in europäischen Angelegenheiten,

hervorragendes Verständnis interner, einzelstaatlicher und internationaler politischer Fragen,

sehr gutes Verständnis für die Verschiedenartigkeit der in den Organen vertretenen Kulturen,

hervorragende Kenntnis der Verträge,

hervorragende Kenntnis des Aufbaus des Generalsekretariats, seiner Organisation, seines Umfelds und der beteiligten Akteure,

hervorragende Kenntnis der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, der Legislativverfahren, der internen Regelungen und Methoden,

hervorragende Kenntnis des Statuts der Beamten, seiner Auslegung und der abgeleiteten Anforderungen,

sehr gute verwaltungstechnische Kenntnisse (Humanressourcen, Verwaltung, Haushalt, Finanzen, Datenverarbeitung, Recht usw.),

hervorragende Kenntnis von Managementtechniken.

iii)   Sprachkenntnisse

Es werden gründliche Kenntnisse in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (7) sowie sehr gute Kenntnisse in mindestens einer weiteren dieser Sprachen verlangt.

Die Kenntnis weiterer Amtssprachen der Europäischen Union wird vom Beratenden Ausschuss berücksichtigt.

iv)   Erforderliche Fähigkeiten

Strategisches Denken,

Führungsqualitäten,

Planungsfähigkeit,

Kommunikationsfähigkeit,

Reaktionsvermögen,

Durchsetzungsfähigkeit.

6.   Auswahlverfahren

Um der Anstellungsbehörde bei ihrer Entscheidung behilflich zu sein, erstellt der Beratende Ausschuss für die Ernennung hoher Beamter das Verzeichnis der Bewerber und gibt gegenüber dem Präsidium eine Empfehlung ab, welche Personen zu einem Gespräch eingeladen werden sollen. Das Präsidium legt das endgültige Verzeichnis dieser Personen fest; der Ausschuss führt die Gespräche und legt dem Präsidium seinen Abschlussbericht zur Entscheidung vor. In diesem Rahmen kann das Präsidium eine Anhörung der Bewerber durchführen.

7.   Einreichung der Bewerbungen

Die Bewerber werden gebeten, ihr Bewerbungsschreiben (mit dem Vermerk „avis de recrutement numéro PE/160/S“) zusammen mit einem Begründungsschreiben und einem Lebenslauf im Format Europass (8) an folgende Anschrift zu senden:

Monsieur le Secrétaire général

Parlement européen

Bâtiment Konrad Adenauer

2929 Luxemburg

LUXEMBOURG

Dieses Bewerbungsschreiben ist bis spätestens 22. Oktober 2012 per Einschreiben zu übermitteln; maßgeblich ist das Datum des Poststempels.

Bewerber, die zu einem Gespräch eingeladen werden, werden darauf hingewiesen, dass die bis zum Gesprächstermin vorzulegenden Nachweise über ihr Studium, ihre Berufserfahrung und die von ihnen derzeit ausgeübte Funktion nur als Kopien oder Fotokopien einzureichen sind  (9). Die Bewerber erhalten keinen dieser Nachweise zurück.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(2)  ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1.

(3)  Der Beamte wird bei seiner Einstellung gemäß Artikel 32 des Statuts eingestuft.

(4)  Hauptaufgaben: siehe Anlage.

(5)  Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind: Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich.

(6)  Diese einjährige Erfahrung wird bei der Bewertung der gemäß dem folgenden Unterabsatz erforderlichen Berufserfahrung nicht berücksichtigt.

(7)  Die Amtssprachen der Europäischen Union sind: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

(8)  http://europass.cedefop.europa.eu/

(9)  Dies gilt nicht für diejenigen Bewerber, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist im Dienst des Europäischen Parlaments stehen.


ANHANG

DIREKTION FÜR DIE BEZIEHUNGEN ZU DEN FRAKTIONEN

1.   Hauptaufgaben

Verbindungsarbeit zwischen den Fraktionen und der Verwaltung des Europäischen Parlaments,

Wahrnehmung einer Vermittlerrolle zwischen Verwaltung und Fraktionen, damit den jeweiligen Forderungen nachgekommen wird, insbesondere hinsichtlich der ihnen zustehenden administrativen und technischen Dienstleistungen,

Unterstützung des Generalsekretärs im Zusammenhang mit allen Dienstleistungen für die Mitglieder, einschließlich der fraktionslosen Mitglieder,

Unterstützung des Generalsekretärs bei der Organisation der Empfangsdienste für neue Mitglieder und Beobachter,

Vorbereitung und Weiterverfolgung der Beschlüsse der Konferenz der Präsidenten bezüglich der Regeln für die Abhaltung von Fraktionssitzungen,

Zuständigkeit für die interfraktionellen Arbeitsgruppen des Europäischen Parlaments,

Begleitung der gemäß Artikel 29 Absatz 3 des Statuts durchgeführten Auswahlverfahren.

2.   Stellenplan (20)

1 Direktor,

12 Verwaltungsräte,

7 Assistenten.


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