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Dokument 52014XX0920(01)
Executive summary of the Opinion of the European Data Protection Supervisor on the proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on structural measures improving the resilience of EU credit institutions and on the proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on the reporting and transparency of securities financing transactions
Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der Union und zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Meldung und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften
Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der Union und zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Meldung und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften
IO C 328, 20.9.2014, S. 3-4
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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20.9.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 328/3 |
Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der Union und zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Meldung und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften
(Der vollständige Text dieser Stellungnahme ist in englischer, französischer und deutscher Sprache auf der Internetpräsenz des EDSB unter www.edps.europa.eu erhältlich.)
2014/C 328/03
1. Einleitung
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1. |
Am 29. Januar 2014 nahm die Kommission zwei Vorschläge zur Regulierung des europäischen Bankensystems an: einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der Union („Vorschlag über die Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten“) (1) und einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Meldung und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften („Vorschlag über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften“) (2). Die Vorschläge sind Bestandteil einer weitreichenden Reform der Regulierung und Beaufsichtigung des Finanzsektors, die die EU seit Ausbruch der Finanzkrise in Angriff genommen hat. Sie legen Vorschriften fest, mit denen die größten und komplexesten Banken vom Eigenhandel abgehalten werden sollen, geben Aufsichtsbehörden die Befugnis, von diesen Banken die Trennung von potenziell risikoreichen Handelstätigkeiten und ihrem Einlagengeschäft zu verlangen, und verstärken die Transparenz bestimmter Transaktionen im Schatten-Bankensektor. Sie wurden mit einer gemeinsamen Folgenabschätzung vorgelegt und als Paket angenommen. |
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2. |
Jeder der beiden Vorschläge sieht die Verarbeitung personenbezogener Daten einschließlich der Veröffentlichung von Angaben zu natürlichen Personen vor, gegen die aufgrund von Verstößen gegen die vorgeschlagenen Vorschriften Sanktionen verhängt wurden. Es ist daher bedauerlich, dass der EDSB nicht, wie in Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 verlangt (3), vor der Annahme der Vorschläge konsultiert wurde. Der EDSB erkennt das hinter diesen Vorschlägen stehende legitime Ziel der öffentlichen Ordnung an und begrüßt, dass einige Datenschutzgarantien vorgesehen sind. In mehreren Bereichen sollte jedoch den Rechten natürlicher Personen größere Aufmerksamkeit gewidmet werden. |
4. Schlussfolgerung
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19. |
Der EDSB stellt erfreut fest, dass in gewissem Umfang Datenschutzaspekte in den Vorschlägen berücksichtigt wurden, und empfiehlt eine umfassendere Integration der Achtung des Rechts auf Privatsphäre und auf den Schutz personenbezogener Daten durch folgende Änderungen:
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Brüssel, den 11. Juli 2014
Giovanni BUTTARELLI
Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter
(1) COM(2014) 43 final.
(2) COM(2014) 40 final.
(3) Siehe das Strategiepapier des EDSB „Der EDSB als Berater von EU-Organen in Fragen der Strategie und Gesetzgebung: ein Rückblick auf die Erfahrungen aus zehn Jahren“, 4. Juni 2014, abrufbar auf der Website des EDSB unter www.edps.europa.eu