EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 30.6.2017
COM(2017) 601 final
BERICHT DER KOMMISSION
JAHRESBERICHT 2016
ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION
UND DEN NATIONALEN PARLAMENTEN
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Dokument 52017DC0601R(01)
REPORT FROM THE COMMISSION ANNUAL REPORT 2016 ON RELATIONS BETWEEN THE EUROPEAN COMMISSION AND NATIONAL PARLIAMENTS
RAPPORT DE LA COMMISSION RAPPORT ANNUEL 2016 SUR LES RELATIONS ENTRE LA COMMISSION EUROPÉENNE ET LES PARLEMENTS NATIONAUX
RAPPORT DE LA COMMISSION RAPPORT ANNUEL 2016 SUR LES RELATIONS ENTRE LA COMMISSION EUROPÉENNE ET LES PARLEMENTS NATIONAUX
COM/2017/0601 final/2
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 30.6.2017
COM(2017) 601 final
BERICHT DER KOMMISSION
JAHRESBERICHT 2016
ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION
UND DEN NATIONALEN PARLAMENTEN
BERICHT DER KOMMISSION
JAHRESBERICHT 2016
ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION
UND DEN NATIONALEN PARLAMENTEN
1. EINLEITUNG
Bei der Vorstellung der Politischen Leitlinien, mit denen er den Rahmen für die Tätigkeit der Kommission unter seiner Führung absteckte, im Jahr 2014 hob Präsident Juncker die Bedeutung der Beziehungen zu den nationalen Parlamenten, insbesondere bei der Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips, hervor. Im zweiten kompletten Jahr ihrer Amtszeit hat die Kommission ihre Bemühungen zur Vertiefung der wichtigen Beziehungen zu den nationalen Parlamenten mit dem Ziel, die Europäische Union ihren Bürgerinnen und Bürgern näher zu bringen, fortgesetzt.
Welche Bedeutung die Kommission ihren Beziehungen zu den nationalen Parlamenten beimisst, wurde von Präsident Juncker in den Aufgabenbeschreibungen zum Ausdruck gebracht, die er an alle Mitglieder der Kommission richtete, und in seiner Rede zur Lage der Union am 14. September 2016 vor dem Europäischen Parlament erneut hervorgehoben, in der er betonte „Europa kann nur mit den Mitgliedstaaten aufgebaut werden, niemals gegen sie“. Präsident Juncker wies auf die Zahl der Zusammenkünfte von Mitgliedern der Kommission und nationaler Parlamente seit Beginn der Amtszeit der Kommission hin, durch die eine weitere Annäherung der Europäischen Union an ihre Bürgerinnen und Bürger und deren nationalen Vertreter erreicht wurde. Ferner kündigte er die Absicht der Kommission an, diese Beziehungen weiter zu intensivieren, auch indem Kommissionsmitglieder die Lage der Union in den nationalen Parlamenten vorstellen. In der Folge wurde die Lage der Union seither in fast allen nationalen Parlamenten vorgestellt und erörtert.
Neben diesen direkten Kontakten zwischen den Kommissionsmitgliedern und den nationalen Parlamenten unterhielt die Kommission im Wege des politischen Dialogs und des Subsidiaritätskontrollmechanismus einen aktiven schriftlichen Austausch mit den nationalen Parlamenten.
Der Schwerpunkt dieses zwölften Jahresberichts liegt auf dem politischen Dialog mit den nationalen Parlamenten, der von der Kommission 2006 angestoßen wurde, um die Beteiligung der nationalen Parlamente an der Gestaltung und Umsetzung der EUPolitik zu fördern. Auf den Subsidiaritätskontrollmechanismus, der den nationalen Parlamenten das Recht verleiht, zu bewerten, ob Legislativvorschläge in Bereichen, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union fallen, mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar sind, wird im Jahresbericht 2016 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit 1 eingegangen. Dieser Bericht wird parallel zum vorliegenden Bericht veröffentlicht und ergänzt diesen.
2. SCHRIFTLICHE STELLUNGNAHMEN DER NATIONALEN PARLAMENTE
a. Allgemeine Anmerkungen
Die Zahl der Stellungnahmen (einschließlich begründeter Stellungnahmen), die der Kommission von den nationalen Parlamenten übermittelt wurden, ist 2016 deutlich gestiegen. Insgesamt gaben die nationalen Parlamente im Jahresverlauf 620 Stellungnahmen ab; dies entspricht einem Anstieg um 77 % gegenüber dem Jahr 2015 mit 350 Stellungnahmen. Die Zahl der begründeten Stellungnahmen stieg von acht im Jahr 2015 auf 65 im Jahr 2016, was einem Zuwachs von mehr als 700 % entspricht. 2
b. Beteiligung und Schwerpunkte
Wie in den Vorjahren war die Zahl der Stellungnahmen, die an die Kommission übermittelt wurden, ungleich auf die nationalen Parlamente verteilt. Auf die zehn aktivsten Kammern entfielen rund 73 % aller Stellungnahmen (bzw. 452 Stellungnahmen); dieser Wert entspricht in etwa dem Wert von 2015, als 70 % aller Stellungnahmen von den zehn aktivsten Kammern eingereicht wurden.
Im Unterschied zu den Vorjahren, in denen die portugiesische Assembleia da República die aktivste Kammer gewesen war, übermittelt 2016 der italienische Senato della Repubblica die meisten Stellungnahmen. Dessen 81 Stellungnahmen machten etwa 13 % aller eingegangenen Stellungnahmen aus. Die weiteren nationalen Parlamente oder Kammern, die mindestens zehn Stellungnahmen übermittelten, waren die rumänische Camera Deputaților (70 Stellungnahmen), die portugiesische Assembleia da República (57 Stellungnahmen), der deutsche Bundesrat (47 Stellungnahmen), der tschechische Senát (46 Stellungnahmen), der rumänische Senat (43 Stellungnahmen), die französische Assemblée nationale (33 Stellungnahmen), die italienische Camera dei Deputati (27 Stellungnahmen), der französische Sénat (25 Stellungnahmen), der schwedische Riksdag (23 Stellungnahmen), die tschechische Poslanecká sněmovna (19 Stellungnahmen), der polnische Senat (17 Stellungnahmen), das britische House of Lords (17 Stellungnahmen), die spanischen Cortes Generales (13 Stellungnahmen) 3 und der österreichische Bundesrat (11 Stellungnahmen).
c. Schlüsselthemen des politischen Dialogs
Die besondere Aufmerksamkeit der nationalen Parlamente galt unter anderem folgenden Kommissionsdokumenten (nähere Einzelheiten siehe Anhang 2).
1. Mitteilung über das Arbeitsprogramm der Kommission 2016: Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual 4
2. Vorschlag für eine Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen 5
3. Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) 6
4. Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte 7 und Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren 8
Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern gab Anlass zu 14 begründeten Stellungnahmen und führte – erst zum dritten Mal seit dessen Inkrafttreten – zur Anwendung des in Artikel 7 Absatz 2 von Protokoll Nr. 2 zu den Verträgen beschriebenen und unter der Bezeichnung Verfahren der „gelben Karte“ bekannt gewordenen Mechanismus. Der Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) veranlasste die nationalen Parlamente zur Übermittlung von acht begründeten Stellungnahmen. Eine nähere Beschreibung findet sich im Jahresbericht über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.
·Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über das Arbeitsprogramm der Kommission 2016: Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual.
Entsprechend der in den Politischen Leitlinien getroffenen Zusage, den Schwerpunkt auf die Bereiche zu legen, in denen Europa etwas bewirken kann, enthielt das Arbeitsprogramm 2016 nur eine begrenzte Zahl neuer Initiativen zu den zehn Prioritäten, die von Präsident Juncker zu Beginn seiner Amtszeit festgelegt worden waren. Wie bereits das Programm für das Vorjahr so beinhaltete auch das Arbeitsprogramm 2016 eine Liste zur Rücknahme anhängiger Vorschläge für Gesetzgebungsakte sowie eine Liste von Rechtsakten, die zur Überprüfung im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) anstanden.
Das Arbeitsprogramm 2016 wurde am 27. Oktober 2015 angenommen und vom Ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans an die Vorsitzenden der Ausschüsse für europäische Angelegenheiten in allen nationalen Parlamenten übermittelt; dem Arbeitsprogramm war ein Begleitschreiben beigefügt, in welchem Vizepräsident Timmermans die Bereitschaft der Mitglieder der Kommission bekräftigte, auf Wunsch die nationalen Parlamente zu besuchen, um das Arbeitsprogramm vorzustellen und darüber zu diskutieren.
Zum Arbeitsprogramm 2016 gingen bei der Kommission insgesamt 25 Stellungnahmen ein, darunter individuelle Stellungnahmen von neun Kammern 9 und eine gemeinsame Stellungnahme, die von der niederländischen Tweede Kamer im Namen von 16 Kammern 10 eingereicht wurde und in der jede Kammer ihre eigenen Prioritäten unter den von der Kommission vorgeschlagenen Initiativen aufführte. Fast alle Kammern, die die gemeinsame Stellungnahme unterzeichnet hatten, gaben das Paket zur Energieunion und die Bessere Steuerung der Migration als ihre Prioritäten an. Zu den weiteren Prioritäten, die von den meisten Kammern genannt wurden, zählten das Paket zur Kreislaufwirtschaft, die Überprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens 20142020, die Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, das Paket zur Mobilität von Arbeitskräften, die Vollendung der Bankenunion und das Paket zum Grenzmanagement.
In ihren Antworten auf die eingegangenen Stellungnahmen begrüßte die Kommission das Interesse, das die nationalen Parlamente ihrem Arbeitsprogramm entgegenbrachten, und die anhaltende Unterstützung für die Fokussierung auf eine begrenzte Zahl von Initiativen, die einen europäischen Mehrwert bieten. Ferner begrüßte sie die durch das Arbeitsprogramm geschaffene Möglichkeit, sich frühzeitig mit den nationalen Parlamenten über deren Prioritäten auszutauschen.
·Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
Am 8. März 2016 verabschiedete die Kommission einen Vorschlag für eine gezielte Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern von 1996 11 . Im Kern soll durch diese Überarbeitung sichergestellt werden, dass die Umsetzung der Dienstleistungsfreiheit in der Union unter Bedingungen erfolgt, die gleiche Bedingungen für Unternehmen und die Wahrung der Arbeitnehmerrechte gewährleisten. Mit dem Vorschlag werden Änderungen in drei wesentlichen Bereichen eingeführt: Entlohnung von entsandten Arbeitnehmern, auch bei Untervergabe von Aufträgen, Vorschriften für die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern und langfristige Entsendung. Insbesondere sieht der Vorschlag vor, dass alle für den Aufnahmemitgliedstaat geltenden zwingenden Bestimmungen über die Entlohnung auch für Arbeitnehmer gelten, die in diesen Mitgliedstaat entsandt werden.
Zu diesem Vorschlag wurden der Kommission 23 Stellungnahmen 12 übermittelt, darunter 14 begründete Stellungnahmen, die zur Anwendung des in Artikel 7 Absatz 2 von Protokoll Nr. 2 zu den Verträgen beschriebenen Verfahrens (das so genannte Verfahren der „Gelben Karte“) führten. Auf den Inhalt der begründeten Stellungnahmen und die Antwort der Kommission auf die Ausführungen der nationalen Parlamente zur Subsidiarität wird im Jahresbericht 2016 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit ausführlicher eingegangen. Grundsätzlich ließen die eingegangenen Stellungnahmen stark divergierende Standpunkte der nationalen Mitgliedstaaten erkennen: Während einige Kammern deutliche Kritik an dem Vorschlag übten, bekundeten andere ihre Unterstützung für die Initiative. Die kritischen Bemerkungen der nationalen Parlamente bezogen sich unter anderem auf die Wahl der Rechtsgrundlage, die Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die mögliche Beeinträchtigung der Kompetenz der Sozialpartner zum Abschluss eines Tarifvertrags oder der Kompetenz der Regierungen der Mitgliedstaaten Tarifverträge für allgemein verbindlich zu erklären.
In ihren Antworten an alle betreffenden Kammern ging die Kommission auf deren jeweilige Bemerkungen zu allen Themen ein, die nicht die Subsidiarität betrafen. Die Bemerkungen zu Fragen der Subsidiarität wurden in der Mitteilung der Kommission vom 20. Juli 2016 13 thematisiert.
·Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung)
Am 4. Mai 2016 legte die Kommission drei Vorschläge für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems 14 vor. Mit dem Vorschlag zur Überprüfung der Dublin-Verordnung 15 wurde ein neuer „Korrekturmechanismus für die Zuweisung“ eingeführt, der dafür sorgen soll, dass kein Mitgliedstaat einem unverhältnismäßigen Druck auf sein Asylsystem ausgesetzt bleibt. Dieser Mechanismus sieht vor, dass in Zeiten, in denen sich ein Mitgliedstaat einem unverhältnismäßigen Migrationsdruck ausgesetzt sieht, ein automatisiertes System ausgelöst wird, mit dem Asylsuchende in andere EULänder umgesiedelt werden. Die Mitgliedstaaten können ihre Beteiligung an dem Mechanismus vorübergehend aussetzen; in diesem Fall sind sie verpflichtet, einen finanziellen Beitrag von 250 000 EUR pro nicht akzeptiertem Asylbewerber zu entrichten.
Der Vorschlag veranlasste die nationalen Parlamente 2016 zur Übermittlung von 14 Stellungnahmen 16 , darunter acht begründete Stellungnahmen. Auf den Inhalt der begründeten Stellungnahmen und die Antwort der Kommission auf die Ausführungen der nationalen Parlamente zur Subsidiarität wird im Jahresbericht 2016 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit ausführlicher eingegangen. Was die in den Stellungnahmen vorgetragenen Argumente anbelangt, die sich nicht auf die Subsidiarität bezogen, so machten mehrere Kammern deutlich, dass der finanzielle Beitrag von 250 000 EUR unverhältnismäßig und in der Höhe nicht gerechtfertigt sei. Einige nationale Parlamente bestanden auch darauf, dass die Bestimmungen über unbegleitete Minderjährige im Lichte des Kindeswohls und einschlägiger Schutzmaßnahmen abgeändert werden sollten. Nicht zuletzt äußerten mehrere Kammern Zweifel hinsichtlich der Rechtsgrundlage des Vorschlags.
Hierauf erläuterte die Kommission, dass der Solidarbeitrag pro Asylbewerber die Kosten für die Aufnahme von Asylsuchenden über mehrere Jahre hinweg abdecke. Ferner verwies die Kommission auf das abschreckende Element des Beitrags, da mit dem Vorschlag das Ziel verfolgt werde, dass sich alle Mitgliedstaaten an dem Lastenteilungsverfahren beteiligen.
Zum Thema der unbegleiteten Minderjährigen erklärte die Kommission, dass, um sicherzustellen, dass unbegleitete Minderjährige rasch Zugang zum Asylverfahren erhalten, in dem Vorschlag klargestellt werde, dass derjenige Mitgliedstaat, in dem ein Minderjähriger seinen Antrag auf internationalen Schutz erstmals gestellt hat, zuständig sein wird, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass dies dem Wohl des Minderjährigen zuwiderläuft. Wie die Kommission hervorhob, hat der Grundsatz, dass das Wohl des Kindes in allen nach der Dublin-Verordnung vorgesehenen Verfahren eine vorrangige Erwägung sein soll, weiterhin Gültigkeit.
Hinsichtlich der Rechtsgrundlage des Vorschlags erklärte die Kommission, dass Artikel 78 Absatz 2 Buchstabe e des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorsehe, dass das Europäische Parlament und der Rat Maßnahmen in Bezug auf ein gemeinsames europäisches Asylsystem erlassen, die unter anderem Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats vorsehen, der für die Prüfung eines Antrags auf Asyl oder subsidiären Schutz zuständig ist, und dass sich der Vorschlag für die Neufassung dieser Verordnung wie bestehende „DublinIII“-Verordnung (Verordnung (EU) 604/2013) auf diese Bestimmung stütze.
·Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren
Als Teil ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt verabschiedete die Kommission im Dezember 2015 zwei Vorschläge, mit denen die Verbraucher in der EU beim Online-Einkauf besser geschützt und die Unternehmen beim Online-Warenhandel unterstützt werden sollen. Wichtigste Zielsetzung beider Vorschläge ist es, zum Nutzen sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmen vertragsrechtliche Barrieren abzubauen, die den grenzüberschreitenden Handel behindern.
Bei der Kommission gingen elf Stellungnahmen zum Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte 17 und zwölf Stellungnahmen zum Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren 18 ein; acht der Stellungnahmen 19 bezogen sich auf beide Vorschläge. Bei einer der Stellungnahmen, die sich auf beide Vorschläge erstreckten, handelte es sich um eine begründete Stellungnahme des französischen Sénat.
In der Mehrzahl ihrer Stellungnahmen stimmten die nationalen Parlamente der Notwendigkeit eines EUweit angemessenen Verbraucherschutzniveaus im Hinblick auf die Bereitstellung digitaler Inhalte zu. Hinsichtlich des Vorschlags für eine Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte äußerten sich mehrere nationale Parlamente zur Kohärenz des Vorschlags mit anderen EURechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher, der Rechte des geistigen Eigentums und zum Datenschutz, zur Möglichkeit der Anbieter, die Haftung für Vertragswidrigkeit zu umgehen und zur Einbeziehung von digitalen Inhalten, die im Austausch für Daten bereitgestellt werden, in den Anwendungsbereich des Vorschlags.
In ihren Antworten wies die Kommission darauf hin, dass durch einheitliche Vorschriften zum einen eine Rechtslücke geschlossen und Rechtssicherheit geschaffen werde, und zum anderen eine Fragmentierung des Binnenmarktes verhindert werde. Inhaltlich werde durch den Vorschlag zwar keine Mindestgewährleistungsfrist für Produkte mit digitalem Inhalt festgelegt, da diese nicht der Abnutzung unterliegen, doch werde durch die unbefristete Umkehr der Beweislast in dem Vorschlag ein sehr hohes Verbraucherschutzniveau erreicht. Zum Zusammenhang zwischen dem Vorschlag bezüglich digitaler Inhalte und der Datenschutz-Grundverordnung führte die Kommission in ihrer Antwort aus, dass in dem Vorschlag klargestellt werde, dass die Richtlinie die Datenschutzvorschriften, einschließlich der Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen, unberührt lasse.
In Bezug auf den Vorschlag für den Online-Warenhandel und andere Formen des Fernabsatzes von Waren bemängelten einige nationale Parlamente, dass die neuen Vorschriften nur für den Online-Warenhandel und andere Formen des Fernabsatzes von Waren gelten würden, nicht jedoch für den klassischen Einzelhandel. Ferner äußerten sich die nationalen Parlamente zu den vorgeschlagenen neuen Vorschriften für die Umkehr der Beweislast und für die Haftung für Schäden sowie zur vorgeschlagenen Mindestgewährleistungsfrist.
Die Kommission wies in ihren Antworten darauf hin, dass es notwendig sei, die Unterschiede zwischen den nationalen Verbrauchervertragsrechtsvorschriften in wichtigen Bereichen abzubauen, beispielsweise bei der Mindestgewährleistungsfrist und der Umkehr der Beweislast. Auch betonte die Kommission, dass es wichtig sei, in der gesamten EU einen einheitlichen Rechtsrahmen sowohl für den Online-Warenhandel und andere Formen des Fernabsatzes von Waren als auch für den klassischen Einzelhandel sicherzustellen. Darüber hinaus teilte die Kommission mit, dass sie einen „Fitness-Check“ der EUVerbraucher- und Marketingvorschriften eingeleitet habe, der sechs Richtlinien einschließe, darunter die Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter. Abschließend hob die Kommission hervor, dass in allen Mitgliedstaaten weiterhin ein insgesamt hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet werde, da eine mögliche Absenkung des nationalen Verbraucherschutzniveaus in einigen wenigen spezifischen Punkten in gewissem Umfang durch andere Vorschriften in dem Vorschlag, die ein höheres Verbraucherschutzniveau vorsehen, ausgeglichen werde, beispielweise durch die Verlängerung der Frist für die Umkehr der Beweislast von sechs Monaten auf zwei Jahre.
Mit Blick auf die vom französischen Sénat vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der Subsidiarität, erinnerte die Kommission daran, dass die vollständige Harmonisierung auf europäischer Ebene in Verbindung mit einem hohen Verbraucherschutzniveau die einzige Möglichkeit biete, beide Ziele – Rechtssicherheit und Vertrauen der Verbraucher – zu erreichen. Wie die Kommission hervorhob, wären die Mitgliedstaaten auf eigene Initiative nicht in der Lage, die bestehenden Barrieren zwischen den nationalen vertragsrechtlichen Vorschriften in ausreichendem Maße abzubauen. Unterschiedliche vertragsrechtliche Vorschriften, beispielsweise zur Mindestgewährleistungsfrist oder zur Vertragsmäßigkeit sind genau die Hindernisse, zu deren Überwindung der Vorschlag der Kommission gedacht ist.
d. Ergebnis des politischen Dialogs
Der Gesetzgebungsprozess zur Annahme von zwei Kommissionsvorschlägen, zu denen 2016 eine ganze Anzahl von Stellungnahmen der nationalen Parlamente eingingen, wurde im selben Jahr abgeschlossen. Daher besteht die Möglichkeit, in diesem Bericht die ursprünglich von der Kommission vorgelegten Vorschläge mit den verabschiedeten endgültigen Fassungen zu vergleichen. Wegen der Vielzahl der beteiligten Akteure kann kein direkter Zusammenhang zwischen dem Standpunkt einzelner nationaler Parlamente und dem Ergebnis des Gesetzgebungsprozesses hergestellt werden. Unabhängig hiervon trugen die Stellungnahmen der nationalen Parlamente wertvolle Erkenntnisse und Analysen für die Interaktionen der Kommission mit den übrigen Organen bei.
·Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004, der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 und der Entscheidung 2005/267/EG des Rates
Am 15. Dezember 2015 nahm die Kommission einen Vorschlag zur Einführung einer Europäischen Grenz- und Küstenwache 20 als Teil der Bemühungen zur Sicherstellung eines leistungsfähigen gemeinsamen Grenzmanagements für die Außengrenzen der Europäischen Union an. In der Europäischen Grenz- und Küstenwache als einer der Maßnahmen, die in der Europäischen Migrationsagenda 21 vorgeschlagen worden waren, werden eine Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, die auf der Agentur Frontex aufbaut, und die für das Grenzmanagement zuständigen nationalen Behörden, welche weiterhin das laufende Management der Außengrenze wahrnehmen, zusammenarbeiten.
Zu dem Vorschlag gingen zehn Stellungnahmen 22 bei der Kommission ein. Viele Kammern befürworteten die Einführung einer Europäischen Grenz- und Küstenwache. Allerdings äußerten auch zahlreiche Kammern Bedenken hinsichtlich der Bestimmungen, wonach die Kompetenzen der Agentur mit den Kompetenzen der Mitgliedstaaten zum Schutz ihrer Grenzen sowie zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und der öffentlichen Ordnung in Konflikt geraten könnten. Viele Kammern hatten Zweifel an den Bestimmungen des Artikels 18 des Kommissionsvorschlags, der vorsah, dass in Situationen an den Außengrenzen, in denen dringendes Handeln geboten ist (beispielsweise bei einem unverhältnismäßig hohen Migrationsdruck), die Kommission einen Beschluss erlassen könnte, mit dem die von der Agentur durchzuführenden Maßnahmen festgelegt werden und der betreffende Mitgliedstaat zur Zusammenarbeit mit der Agentur bei der Durchführung dieser Maßnahmen aufgefordert wird. Nach Auffassung der Kammern sollten nicht die Kommission und die Agentur, sondern vielmehr der Rat derartige Maßnahmen erlassen, denen die Mitgliedstaaten zustimmen müssten.
Nach den Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat wurde die vorgeschlagene Verordnung am 14. September 2016 23 erlassen, womit unter Beweis gestellt wurde, dass die EUOrgane in der Lage sind, auf drängende Herausforderungen rasch zu reagieren. Nach der Verordnung wird in der Europäischen Grenz- und Küstenwache eine neue, aus Frontex hervorgehende Agentur mit der Fähigkeit verknüpft, auf einen vorgeschriebenen Soforteinsatzpool aus Grenzbeamten der Mitgliedstaaten zurückgreifen zu können. In der Verordnung ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten weiterhin die Hauptverantwortung dafür tragen, ihren Abschnitt der Außengrenze der Union zu schützen. Die Mitgliedstaaten behalten die Zuständigkeit für und die Souveränität über ihre Grenzen und sind weiter für das laufende Management ihrer Außengrenzen verantwortlich. Bei Situationen an den Außengrenzen, in denen dringendes Handeln geboten ist, kann der Rat gemäß der Verordnung auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission und nach Konsultation der Agentur die erforderlichen Beschlüsse erlassen. Diese Beschlüsse können Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken vorsehen, die von der Agentur in Zusammenarbeit mit dem betreffenden Mitgliedstaat auf der Grundlage eines gemeinsam festgelegten Einsatzplans durchzuführen sind.
·Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts
Am 28. Januar 2016 legte die Kommission als Teil des Pakets zur Bekämpfung der Steuervermeidung ihren Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken 24 vor. Am 20. Juni 2016 beschloss der Rat die Richtlinie (EU) 2016/1164 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts 25 . Um einen umfassenden Rahmen für hybride Gestaltungen, auch unter Beteiligung von Drittländern, vorzugeben, legte die Kommission am 25. Oktober 2016 einen Vorschlag vor, der die geltenden Vorschriften für hybride Gestaltungen ergänzen soll {COM(2016) 687 final}. Durch die Vorschriften für hybride Gestaltungen sollen Unternehmen davon abgehalten werden, Unterschiede bei den nationalen Rechtsvorschriften auszunutzen, um eine Besteuerung zu vermeiden.
Die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken beinhaltet fünf rechtlich verpflichtende Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung, welche von allen Mitgliedstaaten gegen gängige Formen von aggressiver Steuerplanung angewendet werden sollen. Bei den fünf Maßnahmen handelt es sich um Vorschriften, die Unternehmen davon abhalten sollen, Gewinne in Steueroasen oder Niedrigsteuerländer zu verlagern; doppelte Nichtbesteuerung bestimmter Einkünfte verhindern sollen; Unternehmen davon abhalten sollen, Vermögenswerte allein zum Zweck der Steuervermeidung zu verlagern; Unternehmen von künstlichen Kreditgestaltungen abhalten sollen, die nur darauf ausgerichtet sind, ihre Steuerbelastung zu verringern, und aggressive Steuerplanung eindämmen sollen, wenn keine andere Vorschriften greifen.
Zu dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken erhielt die Kommission insgesamt sieben Stellungnahmen 26 nationaler Parlamente, darunter zwei begründete Stellungnahmen der maltesischen Kamra tad-Deputati und des schwedischen Riksdag. Die Kamra tad-Deputati vertrat den Standpunkt, dass die Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken nicht auf einheitlichen Vorschriften beruhen sollte, die keine Flexibilität ermöglichen. Der Riksdag bekundete zwar seine Unterstützung für die Ziele des Vorschlags, kritisierte jedoch, dass dieser von der Kommission übereilt und ohne vorherige Folgenabschätzung ausgearbeitet worden sei.
Nach Auffassung der Kommission sind harmonisierte Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken im Interesse eines funktionierenden Binnenmarkts, daher hob sie hervor, dass einseitige Maßnahmen der Mitgliedstaaten neue Schlupflöcher für aggressive Steuerplaner schaffen und einen Wettbewerb unter den Mitgliedstaaten auslösen und dadurch die Wirksamkeit ihrer jeweiligen Vorschriften für die Besteuerung untergraben könnten. In der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu dem Vorschlag wurden umfangreiche Belege aus der Wirtschaft vorgestellt und auf die Triebkräfte für aggressive Steuerplanung hingewiesen.
Der deutsche Bundesrat sprach sich zwar grundsätzlich für den Vorschlag der Kommission aus, kritisierte jedoch, dass die Richtlinie nur für Unternehmen gelte, die körperschaftsteuerpflichtig sind, und forderte die Einbeziehung von Unternehmen, die als Personengesellschaften und Einzelunternehmen geführt werden. Allerdings entsprach der Anwendungsbereich der angenommenen Richtlinie dem Vorschlag der Kommission, der sich auf Unternehmen bezog, die körperschaftsteuerpflichtig sind. Auch wollte der Bundesrat Ausnahmen für bestimmte Wirtschaftszweige vermeiden. Die Kommission hatte vorgeschlagen, dass die Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen nicht für Gesellschaften gelten sollten, deren Hauptaktiengattung regelmäßig an einer oder mehr amtlichen Börsen gehandelt wird. In der angenommenen Fassung der Richtlinie ist diese Bestimmung nicht mehr enthalten. Der Bundesrat äußerte sich besorgt über die Auswirkungen der Vorschrift zur Begrenzung der Zinsabzugsmöglichkeiten auf kleine und mittlere Unternehmen. Die Höhe der abzugsfähigen überschüssigen Fremdkapitalkosten ist in der angenommenen Richtlinie auf 3 Mio. EUR begrenzt, während der ursprüngliche Vorschlag der Kommission eine Grenze von 1 Mio. EUR vorgesehen hatte.
Als Letztes schlug der Bundesrat vor, dass im Fall hybrider Gestaltungen geprüft werden sollte, ob es vorzuziehen wäre, die im Bericht zum Thema BEPS (Base Erosion and Profit Shifting – Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) dargestellten differenzierenden Ansätze zu übernehmen. Als Bestandteil des endgültigen Kompromissvorschlags für die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, über den am 20. Juni 2016 Einvernehmen erzielt wurde, legte der Rat (Wirtschaft und Finanzen) eine Erklärung zu hybriden Gestaltungen vor. In dieser Erklärung ersuchte der Rat (Wirtschaft und Finanzen) die Kommission, „bis Oktober 2016 einen Vorschlag über hybride Gestaltungen, an denen Drittländer beteiligt sind, vorzulegen, damit Vorschriften vorgesehen werden können, die mit den im OECD-Bericht zum Thema BEPS ... empfohlenen Vorschriften in Einklang stehen und nicht weniger wirksam sind als diese, sodass bis Ende 2016 Einigung erzielt werden kann“. Am 25. Oktober 2016 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken 27 vor, der sich auf die Empfehlungen unter Aktionspunkt 2 „Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen“ des OECD-Berichts zum Thema BEPS stützt.
3. SONSTIGE ENTWICKLUNGEN
·Eine zweite „grüne Karte“
In den letzten Jahren hatte eine Reihe nationaler Parlamente den Wunsch geäußert, die Kommission mittels eines verstärkten politischen Dialogs, der auch als Verfahren der „grünen Karte“ bekannt ist, dazu auffordern zu können, einen Legislativvorschlag oder Vorschläge zur Änderung bestehender Rechtsvorschriften vorzulegen. Am 11. Juli 2016 unterzeichneten acht Parlamentskammern 28 auf Initiative der französischen Assemblée nationale eine „grüne Karte“, mit der die Kommission aufgefordert wurde, einen ambitionierten Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der Grundsätze der sozialen Verantwortung der Unternehmen auf europäischer Ebene vorzulegen, der für alle Unternehmen gelten soll, die in der Europäischen Union ihren Hauptsitz haben, und der genaue Angaben zu Pflichten und Sanktionen enthalten soll. Am 26. Juli 2016 schloss sich eine neunte Kammer 29 an. Dies war nach der Initiative von 2015 zur Verringerung der Lebensmittelabfälle 30 die zweite Initiative im Rahmen des Verfahrens der „grünen Karte“.
In ihrer Antwort dankte die Kommission den Kammern für ihre Beiträge zu dieser wichtigen Angelegenheit und hob hervor, dass sie sich weiterhin proaktiv für die Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen durch alle ihre politischen Maßnahmen einsetze. Sie verwies auf die zahlreichen Maßnahmen, die sie auf dem Gebiet der sozialen Verantwortung der Unternehmen eingeleitet hatte – zum einen auf der Regulierungsseite (Holzhandelsverordnung, Verordnung über Konfliktmineralien, geänderte Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge, Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen, Vorschlag für eine geänderte Richtlinie über Aktionärsrechte und Vorschlag zur Änderung der Richtlinie im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen) und zum anderen durch allgemeine Grundsatzpapiere sowie freiwillige Leitlinien und Konsultationsinitiativen.
In ihrer im November 2016 veröffentlichten Mitteilung „Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft“ 31 hob die Kommission hervor, dass sie ihre Arbeiten für ein verantwortungsvolles Verhalten der Unternehmen intensivieren und sich dabei nach Maßgabe der Hauptgrundsätze und des politischen Konzepts der von ihr im Jahr 2011 vorgestellten EU-Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen auf konkrete Maßnahmen konzentrieren werde, die den gegenwärtigen und den künftigen sozialen, ökologischen und ordnungspolitischen Herausforderungen gerecht werden. Begleitend beobachtet die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den wichtigsten Interessenträgern genau, wie sich die Situation in den Mitgliedstaaten und in den internationalen Gremien, die am Prozess der Stärkung der sozialen Verantwortung der Unternehmen beteiligt sind, entwickelt.
·Die Rolle der regionalen Parlamente
Die regionalen Parlamente haben auf die Beziehungen der Kommission zu den nationalen Parlamenten indirekten Einfluss. Nach Maßgabe von Protokoll Nr. 2 zu den Verträgen konsultieren die nationalen Parlamente bei der Durchführung der Subsidiaritätsprüfung von EUGesetzgebungsakten mit Blick auf die Abgabe von begründeten Stellungnahmen gegebenenfalls die regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen. 32
Die regionalen Parlamente sind auch im Ausschuss der Regionen vertreten. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde dem Ausschuss mehr Verantwortung im Hinblick auf die Subsidiarität übertragen, die, wie in Artikel 5 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union 33 ausdrücklich festgelegt, eine lokale und regionale Dimension beinhaltet. Der Ausschuss der Regionen übt über das Netz für Subsidiaritätskontrolle und dessen Internetplattform zur Unterstützung der Teilnahme der regionalen Parlamente am Frühwarnsystem zur Überwachung von Subsidiarität (REGPEX) Überwachungstätigkeiten aus. Die Tätigkeit des Ausschusses der Regionen im Zusammenhang mit der Subsidiaritätskontrolle wird im Jahresbericht 2016 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit ausführlicher beschrieben.
Wenngleich die Verträge keine ausdrückliche Bestimmung über eine direkte Interaktion zwischen der Kommission und regionalen Parlamenten enthalten, übermittelten mehrere regionale Parlamente, insbesondere österreichische und deutsche Landesparlamente, 2016 eine Reihe von Stellungnahmen an die Kommission, in denen sie sich zu verschiedenen Aspekten von Vorschlägen der Kommission äußerten. Eine Delegation der regionalen Parlamente, die die Erklärung von Heiligendamm 34 unterzeichnet haben, traf im Januar 2016 mit Frans Timmermans, dem Ersten Vizepräsidenten der Kommission zu einem Meinungsaustausch zusammen. Darüber hinaus traf Präsident Juncker im Verlauf des Jahres mit Vertretern zahlreicher Regionalregierungen und behörden zusammen, unter anderem von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Hessen (Deutschland), Provence-Alpes-Côte d'Azur und Alsace-Champagne-Ardenne-Lorraine (Frankreich), Tirol und Steiermark (Österreich), Wallonien (Belgien) und Trentino-Alto Adige (Italien). Andere Kommissionsmitglieder, darunter insbesondere die Kommissarin für Regionalpolitik, Corina Creţu, führten vergleichbare Treffen durch.
4. BILATERALE KONTAKTE UND BESUCHE
Wie in den Vorjahren statteten Mitglieder der Kommission im Jahr 2016 fast allen 28 nationalen Parlamenten Besuche ab. Zahlreiche Kammern wurden von Präsident Juncker, dem Ersten Vizepräsidenten, den Vizepräsidenten und den Kommissionsmitgliedern sogar mehrfach besucht. Darüber hinaus entsandten einige nationale Parlamente Delegationen nach Brüssel oder setzten Ausschusssitzungen dort an und nutzten dabei die Gelegenheit, sich mit Mitgliedern der Kommission zu treffen. Insgesamt fanden 2016 fast 180 Besuche und Treffen statt.
Besondere Bedeutung kam in diesem Zusammenhang den Besuchen von Mitgliedern der Kommission bei den nationalen Parlamenten zur Vorstellung der Rede von Präsident Juncker zur Lage der Union 35 zu. Nach der Rede des Präsidenten im Europäischen Parlament wurden fast alle Kammern von Kommissionsmitgliedern besucht. Aus Sicht der Kommission sind diese Besuche und Treffen mit nationalen Parlamentariern unentbehrlich, um die Unionspolitik besser verständlich zu machen und um Unterstützung zu werben. In seiner Rede zur Lage der Union kündigte Präsident Juncker für die Zukunft noch häufigere Besuche und Treffen mit den nationalen Parlamenten an, um deutlich zu machen, dass Europa nur mit den Mitgliedstaaten aufgebaut werden kann, niemals gegen sie.
Im Verlauf des Jahres 2016 nahmen Beamte der Kommission an über 80 Sitzungen von Ausschüssen der nationalen Parlamente teil, um auf einer fachlicheren Ebene über Legislativvorschläge zu beraten. Darüber hinaus wurden Kommissionsbeamte regelmäßig dazu eingeladen, auf Sitzungen der in Brüssel angesiedelten Ständigen Vertreter der nationalen Parlamente wichtige Initiativen vorzustellen. Die Beauftragten für das Europäische Semester in den Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten hielten ihre Kontakte mit den nationalen Parlamenten aufrecht, etwa um sich über das Europäische Semester und andere Wirtschaftsfragen auszutauschen.
5. WICHTIGSTE ZUSAMMENKÜNFTE UND KONFERENZEN
Die intensive Interaktion der Kommission mit den nationalen Parlamenten wurde im gesamten Jahresverlauf 2016 mit der Teilnahme an zahlreichen wichtigen interparlamentarischen Zusammenkünften und Konferenzen fortgesetzt, darunter die Konferenz der Ausschüsse für Unionsangelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union (COSAC), die Europäische parlamentarische Woche und die interparlamentarischen Konferenzen für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
COSAC
Die Konferenz der Ausschüsse für Unionsangelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union (COSAC), das einzige in den Verträgen verankerte interparlamentarische Forum 36 , trat 2016 zweimal in jedem der beiden Mitgliedstaaten zusammen, die in diesem Jahr turnusmäßig den Vorsitz im Rat der Europäischen Union innehatten. Das Europäische Parlament als Vollmitglied der COSAC nahm an allen Tagungen teil. Auch die Kommission, die Beobachterstatus hat, war bei allen Tagungen zugegen und übermittelte eine schriftliche Antwort zu den Beiträgen, die von der COSAC auf ihren beiden jährlichen Plenartagungen angenommen wurden. 37
Auf der Tagung der COSAC-Vorsitzenden am 8. Februar 2016 in Den Haag berieten die Delegierten auf der Grundlage einer Fallstudie über Europol und der europäischen Prioritäten für 2016 und die Jahre danach über die Organisation und die Zusammenarbeit bei der parlamentarischen Kontrolle; die damalige Vizepräsidentin für Haushalt und Personal der Kommission, Kristalina Georgieva, und Bert Koenders, Außenminister der Niederlande, hielten Grundsatzreden hierzu. Auf der LV. Plenartagung im Juni, an der auch der Erste Vizepräsident der Kommission, Frans Timmermans, teilnahm, wurde die Debatte über die Rolle der nationalen Parlamente mit Sitzungen zum Austausch beispielhafter Verfahrensweisen der parlamentarischen Kontrolle und der parlamentarischen Diplomatie sowie zur Rolle der nationalen Parlamente beim Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union fortgeführt. Außerdem führten die Delegierten eine Debatte über die Migration, in deren Mittelpunkt die Umsetzung der Erklärung EUTürkei stand.
Die Tagung der COSAC-Vorsitzenden während des slowakischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union, die am 11. und 12. Juli 2016 in Bratislava stattfand, bot ein Forum für die Diskussion über die soziale Dimension der Europäischen Union und die Kohäsionspolitik. Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, bekundete die Entschlossenheit der Kommission, die soziale Dimension der Europäischen Union zu vertiefen, und ging auf eine Reihe bevorstehender Vorschläge der Kommission auf diesem Gebiet, unter anderem zur europäischen Säule sozialer Rechte und zur europäischen Agenda für Kompetenzen, ein. Kommissarin Thyssen nutzte die Gelegenheit auch, um einige der Bedenken anzusprechen, die von den nationalen Parlamenten in ihren begründeten Stellungnahmen zum Vorschlag der Kommission zu Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern vorgetragen worden waren.
Auf der letzten COSAC-Tagung des Jahres, der LVI. Plenartagung am 14. und 15. November 2016 in Bratislava, wurde ein breites Themenspektrum erörtert, darunter die Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente mit einer Grundsatzrede des Ersten Vizepräsidenten, Frans Timmermans, die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), die Energieunion (in Anwesenheit von Vizepräsident Maroš Šefčovič) und die Sicherung der Außengrenze der EU vor dem Hintergrund irregulärer Migration.
Europäische parlamentarische Woche
Anlässlich der Europäischen parlamentarischen Woche, die am 16. und 17. Februar 2016 im Europäischen Parlament stattfand, kamen Mitglieder der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments zu gemeinsamen Debatten über die Zyklen des Europäischen Semesters 2015 und 2016 und über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der Europäischen Union zusammen, wobei die letztere Debatte vom niederländischen Parlament und vom Europäischen Parlament gemeinsam organisiert und geleitet wurde. 38 Die zweite Interparlamentarische Konferenz 2016 über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der Europäischen Union fand während des slowakischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union vom 16.18. Oktober 2016 in Bratislava statt. 39
Konferenz der Präsidenten der Parlamente der Europäischen Union
Die Konferenz der Präsidenten der Parlamente der Europäischen Union, die jährlich in dem Mitgliedstaat stattfindet, welcher turnusmäßig im zweiten Halbjahr des vorhergehenden Jahres den Vorsitz im Rat der Europäischen Union innehatte, fand vom 22.24. Mai 2016 in Luxemburg statt. In seiner Grundsatzrede vor der Konferenz thematisierte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker die Herausforderungen, vor denen die Europäische Union steht, und die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Parlamenten. 40
Konferenzen zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Die Konferenzen zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GASP/GSVP) boten den nationalen Parlamenten und den Organen der Europäischen Union Gelegenheit zum Meinungsaustausch auf dem Gebiet der Außenpolitik. Die achte Sitzung, die vom niederländischen Parlament ausgerichtet wurde, fand im April 2016 statt. Federica Mogherini, die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, übermittelte eine Videobotschaft an die Konferenzteilnehmer in Den Haag; ihr Sonderberater und hochrangige Vertreter des Europäischen Auswärtigen Dienstes beteiligten sich mit Vorträgen. An der neunten Sitzung im September, die von der slowakischen Národná rada ausgerichtet wurde, nahmen neben der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, Federica Mogherini, auch hochrangige Vertreter des Europäischen Auswärtigen Dienstes teil.
Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)
Vor dem Hintergrund der neuen Europol-Verordnung, die seit dem 1. Mai 2017 gilt, 41 bildeten die nationalen Parlamente mit dem Europäischen Parlament einen gemeinsamen parlamentarischen Kontrollausschuss, der die Aufgabe hat, die ordnungsgemäße demokratische Kontrolle der Tätigkeiten von Europol nach Maßgabe von Artikel 88 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union 42 sicherzustellen. Am 28. November 2016 trat der interparlamentarische Kontrollausschuss für Europol zu seiner ersten Sitzung zusammen, an der auch Kommissionsmitglied Sir Julian King teilnahm.
6. FAZIT UND AUSBLICK
Im zweiten kompletten Jahr ihrer Amtszeit unter Jean-Claude Juncker als Präsident setzte die Kommission ihre Bemühungen um vertiefte und engere Beziehungen zu den nationalen Parlamenten fort. Neben häufigen Zusammenkünften mit Vertretern der nationalen Parlamente in Brüssel statteten Kommissionsmitglieder und Beamte der Kommission den nationalen Parlamenten im Laufe des Jahres zahlreiche Besuche ab, um den Dialog über wichtige politische Maßnahmen und Vorschläge der Kommission zu suchen. Parallel hierzu nahm auch der schriftliche Meinungsaustausch zwischen der Kommission und den nationalen Parlamenten deutlich zu.
Der Erfolg der Bemühungen der Kommission, eine neue Partnerschaft mit den nationalen Parlamenten aufzubauen, lässt sich jedoch nicht allein an der Zahl der Besuche, Zusammenkünfte und Stellungnahmen messen, auch wenn diese auf ihre Weise wichtig sind. Da die Europäische Union 60 Jahre nach der Unterzeichnung der Römischen Verträge gefordert ist, eine strategische Vision für ihre Zukunft mit 27 Mitgliedstaaten zu entwickeln, muss in ganz Europa eine intensivere Diskussion geführt werden. Das im März 2017 als Beitrag der Kommission zu einer offenen und ehrlichen Debatte mit den Bürgerinnen und Bürgern Europas vorgelegte Weißbuch zur Zukunft Europas 43 umreißt fünf unterschiedliche Szenarien, wie sich Europa bis 2025 entwickeln könnte. Um Anstöße zu dieser Debatte zu vermitteln, wird die Kommission gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten in den nationalen Parlamenten, Städten und Regionen Europas eine Reihe von „Debatten über die Zukunft Europas“ veranstalten. Wie Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union im September 2016 deutlich machte, müssen und werden die nationalen Parlamente eng in diesen Prozess eingebunden sein.
COM(2017) 600 final.
Nähere Angaben zu den begründeten Stellungnahmen sind dem Jahresbericht 2016 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (COM(2017) 600 final) zu entnehmen.
Gezählt als 13 Stellungnahmen von zwei Kammern.
COM(2015) 610 final vom 27. Oktober 2015.
COM(2016) 128 final vom 8. März 2016.
COM(2016) 270 final vom 4. Mai 2016.
COM(2015) 634 final vom 9. Dezember 2015.
COM(2015) 635 final vom 9. Dezember 2015.
Vom deutschen Bundesrat, dem französischen Sénat, dem italienischen Senato della Repubblica, der lettischen Saeima, dem litauischen Seimas, der ungarischen Országgyűlés, der portugiesischen Assembleia da República, dem schwedischen Riksdag und dem britischen House of Lords.
Von der tschechischen Poslanecká sněmovna und dem tschechischen Senát, dem kroatischen Hrvatski sabor, dem italienischen Senato della Repubblica, der lettischen Saeima, dem litauischen Seimas, der ungarischen Országgyűlés, der niederländischen Tweede Kamer und der niederländischen Eerste Kamer, dem polnischen Senat, der portugiesischen Assembleia de República, der rumänischen Camera Deputaților und dem rumänischen Senat, der slowakischen Národná rada sowie dem britischen House of Commons und dem britischen House of Lords.
Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, ABl. L 18 vom 21.1.1997, S. 1.
Vom bulgarischen Narodno sabranie, der tschechischen Poslanecká sněmovna und dem tschechischen Senát, dem dänischen Folketing, dem estnischen Riigikogu, der französischen Assemblée nationale und dem französischen Sénat, den spanischen Cortes Generales, dem kroatischen Hrvatski sabor, der italienischen Camera dei Deputati und dem italienischen Senato della Repubblica, dem litauischen Seimas, der lettischen Saeima, der ungarischen Országgyűlés, dem polnischen Sejm und dem polnischen Senat (begründete Stellungnahme und Stellungnahme), der portugiesischen Assembleia da República, der rumänischen Camera Deputaților (begründete Stellungnahme und Stellungnahme) und dem rumänischen Senat, der slowakischen Národná rada und dem britischen House of Commons.
COM(2016) 505 final vom 20. Juli 2016. Siehe auch Jahresbericht 2016 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.
COM(2016) 270 final, COM(2016) 271 final und COM(2016) 272 final vom 4. Mai 2016.
COM(2016) 270 final vom 4. Mai 2016.
Von der tschechischen Poslanecká sněmovna (begründete Stellungnahme) und dem tschechischen Senát (begründete Stellungnahme), dem deutschen Bundesrat, der ungarischen Országgyűlés (begründete Stellungnahme), der italienischen Camera dei Deputati und dem italienischen Senato della Repubblica (begründete Stellungnahme), dem polnischen Sejm (begründete Stellungnahme) und dem polnischen Senat (begründete Stellungnahme und Stellungnahme), der portugiesischen Assembleia da República, der rumänischen Camera Deputaților (begründete Stellungnahme und Stellungnahme) und dem rumänischen Senat sowie der slowakische Národná rada (begründete Stellungnahme).
COM(2015) 634 final vom 9. Dezember 2015.
COM(2015) 635 final vom 9. Dezember 2015.
Vom tschechischen Senát, dem französischen Sénat (begründete Stellungnahme), der luxemburgischen Chambre des Députés, der niederländischen Eerste Kamer (zwei Stellungnahmen), dem österreichischen Bundesrat, der portugiesischen Assembleia da República und dem rumänischen Senat.
COM(2015) 671 final vom 15. Dezember 2015.
COM(2015) 240 final vom 13. Mai 2015.
Von der tschechischen Poslanecká sněmovna und dem tschechischen Senát, der französischen Assemblée nationale, der italienischen Camera dei Deputati und dem italienischen Senato della Repubblica, der niederländischen Tweede Kamer, dem polnischen Senat, der portugiesischen Assembleia da República sowie der rumänischen Camera Deputaților und dem rumänischen Senat.
Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 und der Entscheidung des Rates 2005/267/EG, ABl. L 251 vom 16.9.2016, S. 1.
COM(2016) 26 final vom 28. Januar 2016.
ABl. L 193 vom 19.7.2016, S. 1.
Vom tschechischen Senát, dem deutschen Bundesrat, der französischen Assemblée nationale, der maltesischen Kamra tad-Deputati, der portugiesischen Assembleia da República, der rumänischen Camera Deputaţilor und dem schwedischen Riksdag.
COM(2016) 687 final vom 25. Oktober 2016.
Die französische Assemblée nationale, der italienische Senato della Repubblica, die lettische Saeima, der litauische Seimas, die niederländische Tweede Kamer, die portugiesische Assembleia da República, die slowakische Národná rada und das britische House of Lords.
Der griechische Vouli ton Ellinon.
Siehe Jahresbericht 2015 über die Beziehungen zwischen der Kommission und den nationalen Parlamenten, COM(2016) 471 vom 15. Juli 2016, S. 10.
COM(2016) 739 final vom 22. November 2016.
Artikel 6 (Absatz 1) des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit: „Die nationalen Parlamente oder die Kammern eines dieser Parlamente können binnen acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Übermittlung eines Entwurfs eines Gesetzgebungsakts in den Amtssprachen der Union in einer begründeten Stellungnahme an die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission darlegen, weshalb der Entwurf ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Dabei obliegt es dem jeweiligen nationalen Parlament oder der jeweiligen Kammer eines nationalen Parlaments, gegebenenfalls die regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen zu konsultieren.“
Artikel 5 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union: „Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind.“
Die Erklärung von Heiligendamm vom 16. Juni 2015 wurde von den Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente sowie des Südtiroler Landtags gemeinsam unterzeichnet. In der Erklärung wird gefordert, dass die regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen bei der Kontrolle der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips verstärkt eingebunden werden und dass Beschlüsse dieser regionalen Parlamente im Rahmen des Subsidiaritätsfrühwarnsystems von der Europäischen Kommission in offiziellen Dokumenten, beispielsweise in ihren Jahresberichten über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, erwähnt werden.
Protokoll Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union.
Die ausführlichen Protokolle der COSAC-Tagungen sowie Kopien der Beiträge auf der COSAC und der Antwort der Kommission sind auf der Website der COSAC abrufbar unter http://www.cosac.eu/en/ .
http://www.europarl.europa.eu/relnatparl/en/conferences/european-parliamentary-week.html
http://www.ipex.eu/IPEXL-WEB/euspeakers/getspeakers.do?id=082dbcc54d8d4eaf014d9095cb270339&appLng=DE
Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates, ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53114.
Artikel 88 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union: „Das Europäische Parlament und der Rat legen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen den Aufbau, die Arbeitsweise, den Tätigkeitsbereich und die Aufgaben von Europol fest. Zu diesen Aufgaben kann Folgendes gehören: a) Einholen, Speichern, Verarbeiten, Analysieren und Austauschen von Informationen, die insbesondere von den Behörden der Mitgliedstaaten oder Drittländern beziehungsweise Stellen außerhalb der Union übermittelt werden; b) Koordinierung, Organisation und Durchführung von Ermittlungen und von operativen Maßnahmen, die gemeinsam mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten oder im Rahmen gemeinsamer Ermittlungsgruppen durchgeführt werden, gegebenenfalls in Verbindung mit Eurojust. Durch diese Verordnungen werden ferner die Einzelheiten für die Kontrolle der Tätigkeiten von Europol durch das Europäische Parlament festgelegt; an dieser Kontrolle werden die nationalen Parlamente beteiligt.“
COM(2017) 2025 final.
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 28.7.2017
COM(2017) 601 final/2
CORRIGENDUM
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ANHÄNGE
zu dem
BERICHT DER KOMMISSION
Jahresbericht 2016
über die Beziehungen zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Parlamenten
Anhang 1
Zahl der im Jahr 2016 bei der Kommission (im Rahmen des politischen Dialogs und des Subsidiaritätskontrollmechanismus) eingegangenen Stellungnahmen, aufgeschlüsselt nach nationalem Parlament/Kammer
|
Mitgliedstaat |
Kammer |
Gesamtzahl der Stellungnahmen 1 |
Davon begründete Stellungnahmen (Protokoll Nr. 2) 2 |
|
Italien |
Senato della Repubblica |
81 |
3 |
|
Rumänien |
Camera Deputaților |
70 |
2 |
|
Portugal |
Assembleia da República |
57 |
1 |
|
Deutschland |
Bundesrat |
47 |
0 |
|
Tschechische Republik |
Senát |
46 |
3 |
|
Rumänien |
Senat |
43 |
1 |
|
Frankreich |
Assemblée nationale |
33 |
0 3 |
|
Italien |
Camera dei Deputati |
27 |
0 |
|
Frankreich |
Sénat |
25 |
3 |
|
Schweden |
Riksdag |
23 |
12 |
|
Tschechische Republik |
Poslanecká sněmovna |
19 |
4 |
|
Polen |
Senat |
17 |
2 |
|
Vereinigtes Königreich |
House of Lords |
17 |
0 |
|
Spanien |
Cortes Generales |
13 4 |
0 |
|
Österreich |
Bundesrat |
11 |
4 |
|
Niederlande |
Tweede Kamer |
8 |
3 |
|
Dänemark |
Folketing |
7 |
2 |
|
Slowakei |
Národná rada |
7 |
2 |
|
Litauen |
Seimas |
7 |
1 |
|
Niederlande |
Eerste Kamer |
7 |
1 |
|
Malta |
Kamra tad-Deputati |
6 |
5 |
|
Bulgarien |
Narodno sabranie |
6 |
3 |
|
Ungarn |
Országgyűlés |
6 |
2 |
|
Luxemburg |
Chambre des Députés |
6 |
2 |
|
Deutschland |
Bundestag |
5 |
0 |
|
Polen |
Sejm |
4 |
2 |
|
Lettland |
Saeima |
4 |
1 |
|
Zypern |
Vouli ton Antiprosopon |
4 |
0 |
|
Vereinigtes Königreich |
House of Commons |
3 |
1 |
|
Irland |
Houses of the Oireachtas |
3 |
0 |
|
Irland |
Dáil Éireann |
2 |
2 |
|
Kroatien |
Hrvatski sabor |
2 |
1 |
|
Estland |
Riigikogu |
1 |
1 |
|
Irland |
Seanad Éireann |
1 |
1 |
|
Österreich |
Nationalrat |
1 |
0 |
|
Griechenland |
Vouli ton Ellinon |
1 |
0 |
|
Belgien |
Sénat de Belgique / Belgische Senaat |
0 |
0 |
|
Belgien |
Chambre des représentants / Kamer van volksvertegenwoordigers |
0 |
0 |
|
Finnland |
Eduskunta |
0 |
0 |
|
Slowenien |
Državni zbor |
0 |
0 |
|
Slowenien |
Državni svet |
0 |
0 |
|
GESAMT |
620 |
65 |
|
Anhang 2
Kommissionsdokumente, zu denen die Kommission im Jahr 2016 (im Rahmen des politischen Dialogs und des Subsidiaritätskontrollmechanismus) die meisten Stellungnahmen 5 erhielt
|
Kommissionsdokument |
Titel |
Gesamtzahl der Stellungnahmen 6 |
Davon begründete Stellung-nahmen (Protokoll Nr. 2) 7 |
|
|
1 |
COM(2015) 610 |
Mitteilung über das Arbeitsprogramm der Kommission 2016: Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual |
25 |
0 |
|
2 |
COM(2016) 128 |
Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen |
23 |
14 |
|
3 |
COM(2016) 270 |
Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) |
14 8 |
8 |
|
4 |
COM(2015) 635 |
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren |
12 9 |
1 |
|
5 |
COM(2016) 683 |
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) |
11 10 |
8 |
|
6 |
COM(2016) 685 |
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage |
11 11 |
8 |
|
7 |
COM(2015) 634 |
Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte |
11 12 |
1 |
|
8 |
COM(2016) 52 |
Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 |
11 13 |
1 |
|
9 |
COM(2016) 53 |
Vorschlag für einen Beschluss zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen und nicht verbindliche Instrumente zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 994/2012/EU |
10 14 |
4 |
|
10 |
COM(2015) 750 |
Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen |
10 15 |
1 |
|
11 |
COM(2015) 671 |
Vorschlag für eine Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004, der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 und der Entscheidung 2005/267/EG des Rates |
10 16 |
0 |
|
12 |
COM(2016) 378 |
Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer umfassende Qualifikationen voraussetzenden Beschäftigung |
9 |
3 |
|
13 |
COM(2015) 595 |
Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle |
9 17 |
2 |
|
14 |
COM(2015) 625 |
Vorschlag für eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung |
9 18 |
0 |
|
15 |
COM(2015) 596 |
Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle |
8 19 |
1 |
|
16 |
COM(2016) 271 |
Vorschlag für eine Verordnung über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 |
8 20 |
0 |
Anhang 3
Zahl der im Jahr 2016 bei der Kommission (im Rahmen des politischen Dialogs und des Subsidiaritätskontrollmechanismus) eingegangenen Stellungnahmen, aufgeschlüsselt nach federführender Kommissionsdienststelle
|
Federführende Kommissionsdienststelle |
Gesamtzahl der Stellungnahmen 21 |
|
GD Migration und Inneres |
113 |
|
Generalsekretariat |
59 |
|
GD Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien |
58 |
|
GD Justiz und Verbraucher |
49 |
|
GD Steuern und Zollunion |
46 |
|
GD Beschäftigung, Soziales und Integration |
45 |
|
GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU |
41 |
|
GD Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion |
34 |
|
GD Energie |
32 |
|
GD Mobilität und Verkehr |
25 |
|
GD Umwelt |
21 |
|
Europäischer Auswärtiger Dienst 22 |
14 |
|
GD Wirtschaft und Finanzen |
13 |
|
GD Klimapolitik |
12 |
|
GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung |
8 |
|
GD Handel |
7 |
|
GD Eurostat – europäische Statistiken |
6 |
|
GD Bildung, Jugend, Sport und Kultur |
6 |
|
GD Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen |
4 |
|
GD Haushaltsplan |
3 |
|
GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit |
3 |
|
GD Maritime Angelegenheiten und Fischerei |
3 |
|
GD Forschung und Innovation |
3 |
|
Dienst für außenpolitische Instrumente |
3 |
|
GD Wettbewerb |
1 |
|
Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe |
1 |
|
GD Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung |
1 |
|
GD Regionalpolitik und Stadtentwicklung |
1 |
|
GESAMT |
612 23 |
Summe der von den nationalen Parlamenten übermittelten Stellungnahmen und begründeten Stellungnahmen.
Um eine begründete Stellungnahme im Sinne des Protokolls Nr. 2 handelt es sich, wenn darin ein Verstoß gegen die Subsidiarität festgestellt wird und sie innerhalb von acht Wochen nach der Übermittlung des Vorschlags an die nationalen Parlamente an die Kommission übermittelt wird.
Die französische Assemblée nationale übermittelte eine Stellungnahme, in der ein Verstoß gegen die Subsidiarität festgestellt wurde. Allerdings wurde die Stellungnahme mehr als acht Wochen nach Übermittlung des Legislativvorschlags an die nationalen Parlamente durch die Kommission abgeschickt.
Gewertet als 13 Stellungnahmen beider Kammern.
In der Tabelle sind alle Kommissionsdokumente berücksichtigt, die mindestens acht Stellungnahmen der nationalen Parlamente hervorriefen.
Summe der von den nationalen Parlamenten übermittelten Stellungnahmen und begründeten Stellungnahmen.
Um eine begründete Stellungnahme im Sinne des Protokolls Nr. 2 handelt es sich, wenn darin ein Verstoß gegen die Subsidiarität festgestellt wird und sie innerhalb von acht Wochen nach der Übermittlung des Vorschlags an die nationalen Parlamente an die Kommission übermittelt wird.
Eine der Stellungnahmen zu diesem Kommissionsdokument – die der tschechischen Poslanecká sněmovna – betraf die Dokumente COM(2016) 270, COM(2016) 271 und COM(2016) 272. Eine Stellungnahme – die der portugiesischen Assembleia da República – betraf die Dokumente COM(2016) 197, COM(2016) 270, COM(2016) 271 und COM(2016) 272.
Sechs Stellungnahmen – die des tschechischen Senát, des französischen Sénat, der luxemburgischen Chambre des Députés, des österreichischen Bundesrates, der portugiesischen Assembleia da República und des rumänischen Senat – betrafen die Dokumente COM(2015) 634 und COM(2015) 635. Die niederländische Eerste Kamer übermittelte zwei Stellungnahmen, die beide die Dokumente COM(2015) 633, COM(2015) 634 und COM(2015) 635 betrafen.
Acht Stellungnahmen – die des dänischen Folketing, des irischen Dáil Éireann, des irischen Seanad Éireann, der spanischen Cortes Generales, der luxemburgischen Chambre des Députés, der maltesischen Kamra tad-Deputati, der niederländischen Tweede Kamer und der portugiesischen Assembleia da República – betrafen die Dokumente COM(2016) 683 und COM(2016) 685. Eine Stellungnahme – die der niederländischen Eerste Kamer – betraf die Dokumente COM(2016) 683, COM(2016) 685 und COM(2016) 687.
Acht Stellungnahmen – die des dänischen Folketing, des irischen Dáil Éireann, des irischen Seanad Éireann, der spanischen Cortes Generales, der luxemburgischen Chambre des Députés, der maltesischen Kamra tad-Deputati, der niederländischen Tweede Kamer und der portugiesischen Assembleia da República – betrafen die Dokumente COM(2016) 683 und COM(2016) 685. Eine Stellungnahme – die der niederländischen Eerste Kamer – betraf die Dokumente COM(2016) 683, COM(2016) 685 und COM(2016) 687.
Eine Stellungnahme – die der italienischen Camera dei Deputati – betraf die Dokumente COM(2015) 633 und COM(2015) 634. Sechs Stellungnahmen – die des tschechischen Senát, des französischen Sénat, der luxemburgischen Chambre des Députés, des österreichischen Bundesrates, der portugiesischen Assembleia da República und des rumänischen Senat – betrafen die Dokumente COM(2015) 634 und COM(2015) 635. Die niederländische Eerste Kamer übermittelte zwei Stellungnahmen, die beide die Dokumente COM(2015) 633, COM(2015) 634 und COM(2015) 635 betrafen.
Zwei Stellungnahmen – die des österreichischen Bundesrates und der französischen Assemblée nationale – betrafen die Dokumente COM(2016) 52 und COM(2016) 53. Zwei Stellungnahmen – die des tschechischen Senát und der tschechischen Poslanecká sněmovna – betrafen die Dokumente COM(2016) 49, COM(2016) 51, COM(2016) 52 und COM(2016) 53.
Zwei Stellungnahmen – die der französischen Assemblée nationale und des österreichischen Bundesrates – betrafen die Dokumente COM(2016) 52 und COM(2016) 53. Zwei Stellungnahmen – die des tschechischen Senát und der tschechischen Poslanecká sněmovna – betrafen die Dokumente COM(2016) 49, COM(2016) 51, COM(2016) 52 und COM(2016) 53.
Eine Stellungnahme – die des tschechischen Senát – betraf die Dokumente COM(2015) 750 und COM(2015) 624.
Eine Stellungnahme – die der rumänischen Camera Deputaților – betraf die Dokumente COM(2015) 671 und COM(2015) 673.
Eine Stellungnahme – die der französischen Assemblée nationale – betraf die Dokumente COM(2015) 593, COM(2015) 594, COM(2015) 595 und COM(2015) 596. Drei Stellungnahmen – die des tschechischen Senát, des italienischen Senato della Repubblica und des rumänischen Senat – betrafen die Dokumente COM(2015) 593, COM(2015) 594, COM(2015) 595, COM(2015) 596 und COM(2015) 614. Zwei Stellungnahmen – die des französischen Sénat und des polnischen Senat – betrafen die Dokumente COM(2015) 594, COM(2015) 595 und COM(2015) 596. Eine Stellungnahme – die des dänischen Folketing – betraf die Dokumente COM(2015) 595 und COM(2015) 596.
Eine Stellungnahme – die der französischen Assemblée nationale – betraf die Dokumente COM(2013) 534, COM(2015) 185, COM(2015) 624 und COM(2015) 625.
Eine Stellungnahme – die der französischen Assemblée nationale – betraf die Dokumente COM(2015) 593, COM(2015) 594, COM(2015) 595 und COM(2015) 596. Drei Stellungnahmen – die des tschechischen Senát, des italienischen Senato della Repubblica und des rumänischen Senat – betrafen die Dokumente COM(2015) 593, COM(2015) 594, COM(2015) 595, COM(2015) 596 und COM(2015) 614. Zwei Stellungnahmen – die des französischen Sénat und des polnischen Senat – betrafen die Dokumente COM(2015) 594, COM(2015) 595 und COM(2015) 596. Eine Stellungnahme – die des dänischen Folketing – betraf die Dokumente COM(2015) 595 und COM(2015) 596.
Eine Stellungnahme – die der portugiesischen Assembleia da República – betraf die Dokumente COM(2016) 197, COM(2016) 270, COM(2016) 271 und COM(2016) 272. Eine Stellungnahme – die der tschechischen Poslanecká sněmovna – betraf die Dokumente COM(2016) 270, COM(2016) 271 und COM(2016) 272.
Summe der von den nationalen Parlamenten übermittelten Stellungnahmen und begründeten Stellungnahmen.
Der EAD ist keine Dienststelle der Kommission, sondern eine unabhängige Einrichtung.
Eine Initiativstellungnahme der französischen Assemblée nationale und sieben Initiativstellungnahmen des britischen House of Lords wurden nur zu Informationszwecken übermittelt und keiner Dienststelle der Kommission zugewiesen.