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Document 32006D0368R(01)

Berichtigung der Entscheidung 2006/368/EG der Kommission vom 20. März 2006 über die ausführlichen technischen Vorschriften für die Durchführung der in der Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Kraftfahrzeugen genannten Prüfungen ( ABl. L 140 vom 29.5.2006 )

DO L 246 de 8.9.2006, p. 17–17 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2006/368(1)/corrigendum/2006-09-08/oj

8.9.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 246/17


Berichtigung der Entscheidung 2006/368/EG der Kommission vom 20. März 2006 über die ausführlichen technischen Vorschriften für die Durchführung der in der Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Kraftfahrzeugen genannten Prüfungen

( Amtsblatt der Europäischen Union L 140 vom 29. Mai 2006 )

Auf Seite 37, Kapitel II Nummer 2.1:

anstatt:

„Unterschenkel-Schlagkörper“

muss es heißen:

„Beinform-Schlagkörper“.

Auf Seite 37, Kapitel II Nummer 2.2:

anstatt:

„Oberschenkel-Schlagkörper“

muss es heißen:

„Hüftform-Schlagkörper“.

Auf Seite 45, Kapitel V Nummern 4.5 und 4.6:

anstatt:

„4.5.

Die erforderliche Aufschlaggeschwindigkeit und Aufschlagrichtung für die Höhe des Aufschlagpunktes auf der Bezugslinie der Frontschutzsystem-Vorderkante und dem Vorsprung des Frontschutzsystems sind mithilfe der in Bild 11 und 12 wiedergegebenen Grafiken zu ermitteln.

4.6.

Die erforderliche Aufprallenergie für Höhe des Aufschlagpunktes auf der Frontschutzsystem-Vorderkante über der Standflächen-Bezugsebene und dem Vorsprung des Frontschutzsystems ist mithilfe der Grafik in Bild 13 zu ermitteln.“

muss es heißen:

„4.5.

Die erforderliche Aufschlaggeschwindigkeit und Aufschlagrichtung (Aufschlagwinkel) sind — unter Berücksichtigung der Höhe des Aufschlagpunktes auf der Bezugslinie der Frontschutzsystem-Vorderkante und des Vorsprungs des Frontschutzsystems — mithilfe der in Bild 11 und 12 wiedergegebenen Grafiken zu ermitteln.

4.6.

Die erforderliche Aufprallenergie ist — unter Berücksichtigung der Höhe des Aufschlagpunktes auf der Frontschutzsystem-Vorderkante über der Standflächen-Bezugsebene und des Vorsprungs des Frontschutzsystems — mithilfe der Grafik in Bild 13 zu ermitteln.“

Auf Seite 46, Bezeichnung der Vertikalachse der Graphik in Bild 11:

anstatt:

„Vorsprung des Frontschutzbügels (mm)“

muss es heißen:

„Vorsprung des Frontschutzsystems (mm)“.


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