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Document 32020R0691R(03)

Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/691 der Kommission vom 30. Januar 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für Aquakulturbetriebe und Transportunternehmer, die Wassertiere befördern (ABl. L 174 vom 3.6.2020)

C/2024/7707

OJ L, 2024/90694, 6.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2020/691/corrigendum/2024-11-06/oj (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2020/691/corrigendum/2024-11-06/oj

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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/90694

6.11.2024

Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/691 der Kommission vom 30. Januar 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für Aquakulturbetriebe und Transportunternehmer, die Wassertiere befördern

( Amtsblatt der Europäischen Union L 174 vom 3. Juni 2020 )

In der gesamten Delegierten Verordnung:

Anstatt:

„Aquakulturtiere“

muss es heißen:

„Tiere aus Aquakultur“.

In der gesamten Delegierten Verordnung:

Anstatt:

„Aquakulturtieren“

muss es heißen:

„Tieren aus Aquakultur“.

Seite 349, Artikel 2 Absatz 2 Nummer 2:

Anstatt:

„2.

‚Reinigungszentrum‘ einen Betrieb mit Becken, die mit sauberem Meerwasser gespeist werden und in denen Weichtiere so lange gehalten werden, bis Kontaminationen so weit reduziert sind, dass sie genusstauglich sind;“

muss es heißen:

„2.

‚Reinigungszentrum‘ einen Betrieb mit Tanks, die mit sauberem Meerwasser gespeist werden und in denen Weichtiere so lange gehalten werden, bis Kontaminationen so weit reduziert sind, dass sie genusstauglich sind;“.

Seite 350, Artikel 2 Absatz 2 Nummer 15, berichtigt im ABl. L 204 vom 10.6.2021, Seite 49:

Anstatt:

„15.

‚Erzeugungseinheiten‘ Wannen, Teiche, Fließkanäle, Becken, Käfige, Gehege oder ähnliche Strukturen, die Gruppen von Aquakulturtieren in einem Aquakulturbetrieb enthalten;“

muss es heißen:

„15.

‚Erzeugungseinheiten‘ Wannen, Teiche, Fließkanäle, Tanks, Käfige, Gehege oder ähnliche Strukturen, die Gruppen von Tieren aus Aquakultur in einem Aquakulturbetrieb enthalten;“.

Seite 367, Anhang I Teil 3 Nummer 3 Buchstabe d einleitender Satzteil, berichtigt im ABl. L 204 vom 10.6.2021, Seite 50:

Anstatt:

„Becken und andere Haltungseinrichtungen müssen einem geeigneten Standard entsprechen und so gebaut sein, dass“

muss es heißen:

„Tanks und andere Haltungseinrichtungen müssen einem geeigneten Standard entsprechen und so gebaut sein, dass“.

Seite 378, Anhang II Teil 2 Nummer 2 Buchstabe c Absatz 1 Ziffer ii:

Anstatt:

„ii)

in dem Betrieb, aus dem seit dem letzten Besuch im Rahmen einer risikobasierten Überwachung die meisten Verbringungen von Aquakulturtieren zur Weiterzucht stattgefunden haben.“

muss es heißen:

„ii)

in dem Betrieb, aus dem seit dem letzten Besuch im Rahmen einer risikobasierten Überwachung die meisten Verbringungen von Tieren aus Aquakultur zur weiteren Haltung stattgefunden haben.“


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2020/691/corrigendum/2024-11-06/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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