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Document 32020R0691R(03)
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/691 der Kommission vom 30. Januar 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für Aquakulturbetriebe und Transportunternehmer, die Wassertiere befördern (ABl. L 174 vom 3.6.2020)
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/691 der Kommission vom 30. Januar 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für Aquakulturbetriebe und Transportunternehmer, die Wassertiere befördern (ABl. L 174 vom 3.6.2020)
C/2024/7707
OJ L, 2024/90694, 6.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2020/691/corrigendum/2024-11-06/oj (DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2020/691/corrigendum/2024-11-06/oj
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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2024/90694 |
6.11.2024 |
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/691 der Kommission vom 30. Januar 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für Aquakulturbetriebe und Transportunternehmer, die Wassertiere befördern
In der gesamten Delegierten Verordnung:
Anstatt:
„Aquakulturtiere“
muss es heißen:
„Tiere aus Aquakultur“.
In der gesamten Delegierten Verordnung:
Anstatt:
„Aquakulturtieren“
muss es heißen:
„Tieren aus Aquakultur“.
Seite 349, Artikel 2 Absatz 2 Nummer 2:
Anstatt:
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„2. |
‚Reinigungszentrum‘ einen Betrieb mit Becken, die mit sauberem Meerwasser gespeist werden und in denen Weichtiere so lange gehalten werden, bis Kontaminationen so weit reduziert sind, dass sie genusstauglich sind;“ |
muss es heißen:
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„2. |
‚Reinigungszentrum‘ einen Betrieb mit Tanks, die mit sauberem Meerwasser gespeist werden und in denen Weichtiere so lange gehalten werden, bis Kontaminationen so weit reduziert sind, dass sie genusstauglich sind;“. |
Seite 350, Artikel 2 Absatz 2 Nummer 15, berichtigt im ABl. L 204 vom 10.6.2021, Seite 49:
Anstatt:
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„15. |
‚Erzeugungseinheiten‘ Wannen, Teiche, Fließkanäle, Becken, Käfige, Gehege oder ähnliche Strukturen, die Gruppen von Aquakulturtieren in einem Aquakulturbetrieb enthalten;“ |
muss es heißen:
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„15. |
‚Erzeugungseinheiten‘ Wannen, Teiche, Fließkanäle, Tanks, Käfige, Gehege oder ähnliche Strukturen, die Gruppen von Tieren aus Aquakultur in einem Aquakulturbetrieb enthalten;“. |
Seite 367, Anhang I Teil 3 Nummer 3 Buchstabe d einleitender Satzteil, berichtigt im ABl. L 204 vom 10.6.2021, Seite 50:
Anstatt:
„Becken und andere Haltungseinrichtungen müssen einem geeigneten Standard entsprechen und so gebaut sein, dass“
muss es heißen:
„Tanks und andere Haltungseinrichtungen müssen einem geeigneten Standard entsprechen und so gebaut sein, dass“.
Seite 378, Anhang II Teil 2 Nummer 2 Buchstabe c Absatz 1 Ziffer ii:
Anstatt:
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„ii) |
in dem Betrieb, aus dem seit dem letzten Besuch im Rahmen einer risikobasierten Überwachung die meisten Verbringungen von Aquakulturtieren zur Weiterzucht stattgefunden haben.“ |
muss es heißen:
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„ii) |
in dem Betrieb, aus dem seit dem letzten Besuch im Rahmen einer risikobasierten Überwachung die meisten Verbringungen von Tieren aus Aquakultur zur weiteren Haltung stattgefunden haben.“ |
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2020/691/corrigendum/2024-11-06/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)