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Document 32024R1874R(01)

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1874 der Kommission vom 8. Juli 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 mit Durchführungsbestimmungen zu den Verordnungen (EU) 2016/429 und (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Muster für Veterinärbescheinigungen, der Muster für amtliche Bescheinigungen und der Muster für Veterinär-/amtliche Bescheinigungen für den Eingang in die Union von Sendungen bestimmter Kategorien von Tieren und Waren und für deren Verbringungen innerhalb der Union und hinsichtlich der amtlichen Bescheinigungstätigkeit im Zusammenhang mit derartigen Bescheinigungen (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2024/1874, 9. Juli 2024)

OJ L, 2024/90515, 16.8.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1874/corrigendum/2024-08-16/oj (DE, ET, MT, RO)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1874/corrigendum/2024-08-16/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/90515

16.8.2024

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1874 der Kommission vom 8. Juli 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 mit Durchführungsbestimmungen zu den Verordnungen (EU) 2016/429 und (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Muster für Veterinärbescheinigungen, der Muster für amtliche Bescheinigungen und der Muster für Veterinär-/amtliche Bescheinigungen für den Eingang in die Union von Sendungen bestimmter Kategorien von Tieren und Waren und für deren Verbringungen innerhalb der Union und hinsichtlich der amtlichen Bescheinigungstätigkeit im Zusammenhang mit derartigen Bescheinigungen

( Amtsblatt der Europäischen Union L, 2024/1874, 9. Juli 2024 )

Seite 7, der Anhang lautet wie folgt:

„ANHANG

Die Anhänge III und IV der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 werden wie folgt geändert:

1.

Anhang III wird wie folgt geändert:

a)

Die Liste der Musterbescheinigungen in der Tabelle wird wie folgt geändert:

i)

Der Eintrag für ‚GEL‘ erhält folgende Fassung:

‚GEL

Kapitel 41: Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von für den menschlichen Verzehr bestimmter Gelatine außer Gelatinekapseln, die nicht aus Wiederkäuerknochen gewonnen wurden‘

ii)

der Eintrag für ‚COMP‘ erhält folgende Fassung:

‚COMP

Kapitel 50: Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von für den menschlichen Verzehr bestimmten nicht haltbaren zusammengesetzten Erzeugnissen und von für den menschlichen Verzehr bestimmten haltbaren zusammengesetzten Erzeugnissen, die eine beliebige Menge an Fleischerzeugnissen, ausgenommen Gelatine, die nicht aus Wiederkäuerknochen gewonnen wurde, Kollagen, das nicht aus Wiederkäuerknochen gewonnen wurde, und hochverarbeitete Erzeugnisse, sowie eine beliebige Menge an Erzeugnissen auf Kolostrumbasis enthalten.‘

iii)

der Eintrag für ‚TRANSIT-COMP‘ erhält folgende Fassung:

‚TRANSIT-COMP

Kapitel 52: Muster der Veterinärbescheinigung für die Durchfuhr durch die Union in ein Drittland, entweder als sofortige Durchfuhr oder nach Lagerung in der Union, von für den menschlichen Verzehr bestimmten nicht haltbaren zusammengesetzten Erzeugnissen und von für den menschlichen Verzehr bestimmten haltbaren zusammengesetzten Erzeugnissen, die eine beliebige Menge an Fleischerzeugnissen, ausgenommen Gelatine, Kollagen und hochverarbeitete Erzeugnisse, sowie eine beliebige Menge an Erzeugnissen auf Kolostrumbasis enthalten‘

b)

die Überschrift von Kapitel 41 erhält folgende Fassung:

‚KAPITEL 41

MUSTER DER AMTLICHEN BESCHEINIGUNG FÜR DEN EINGANG IN DIE UNION VON FÜR DEN MENSCHLICHEN VERZEHR BESTIMMTER GELATINE AUẞER GELATINEKAPSELN, DIE NICHT AUS WIEDERKÄUERKNOCHEN GEWONNEN WURDEN (MUSTER GEL)

c)

Kapitel 50 erhält folgende Fassung:

‚KAPITEL 50

MUSTER DER VETERINÄR-/AMTLICHEN BESCHEINIGUNG FÜR DEN EINGANG IN DIE UNION VON FÜR DEN MENSCHLICHEN VERZEHR BESTIMMTEN NICHT HALTBAREN ZUSAMMENGESETZTEN ERZEUGNISSEN UND VON FÜR DEN MENSCHLICHEN VERZEHR BESTIMMTEN HALTBAREN ZUSAMMENGESETZTEN ERZEUGNISSEN, DIE EINE BELIEBIGE MENGE AN FLEISCHERZEUGNISSEN, AUSGENOMMEN GELATINE, DIE NICHT AUS WIEDERKÄUERKNOCHEN GEWONNEN WURDE, KOLLAGEN, DAS NICHT AUS WIEDERKÄUERKNOCHEN GEWONNEN WURDE, UND HOCHVERARBEITETE ERZEUGNISSE, SOWIE EINE BELIEBIGE MENGE AN ERZEUGNISSEN AUF KOLOSTRUMBASIS ENTHALTEN (MUSTER COMP)

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d)

die Überschrift von Kapitel 52 erhält folgende Fassung:

‚KAPITEL 52

MUSTER DER VETERINÄRBESCHEINIGUNG FÜR DIE DURCHFUHR DURCH DIE UNION IN EIN DRITTLAND, ENTWEDER ALS SOFORTIGE DURCHFUHR ODER NACH LAGERUNG IN DER UNION, VON FÜR DEN MENSCHLICHEN VERZEHR BESTIMMTEN NICHT HALTBAREN ZUSAMMENGESETZTEN ERZEUGNISSEN UND VON FÜR DEN MENSCHLICHEN VERZEHR BESTIMMTEN HALTBAREN ZUSAMMENGESETZTEN ERZEUGNISSEN, DIE FLEISCHERZEUGNISSE IN BELIEBIGER MENGE, AUSGENOMMEN GELATINE, KOLLAGEN UND HOCHVERARBEITETE ERZEUGNISSE, SOWIE ERZEUGNISSE AUF KOLOSTRUMBASIS IN BELIEBIGER MENGE ENTHALTEN (MUSTER TRANSIT-COMP)

2.

Anhang IV erhält folgende Fassung:

„‚ANHANG IV

Anhang IV enthält die folgenden Musterveterinärbescheinigungen:

Kapitel 1:

Muster der Veterinärbescheinigung für lebende Tiere, die vor der Beförderung zum Schlachtbetrieb einer Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb unterzogen werden, gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624

Kapitel 2:

Muster der Veterinärbescheinigung für zur Erzeugung von Stopfleber (‚Foie gras‘) gehaltenes Geflügel und für verzögert ausgeweidetes Geflügel, das im Herkunftsbetrieb geschlachtet wird, gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624

Kapitel 3:

Muster der Veterinärbescheinigung für Hausrinder, Hausschweine, Hausschafe und Hausziegen, als Haustiere gehaltene Einhufer und Farmwild, die/das im Herkunftsbetrieb geschlachtet werden/wird, gemäß Anhang III Abschnitt I Kapitel VIa und Abschnitt III Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und Artikel 6 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624

Kapitel 4:

Muster der Veterinärbescheinigung für im Herkunftsbetrieb geschlachtetes Farmwild gemäß Anhang III Abschnitt III Nummer 3a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und Artikel 6 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624

Kapitel 5:

Muster der Veterinärbescheinigung im Fall einer Notschlachtung außerhalb des Schlachtbetriebs gemäß Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624

KAPITEL 1

MUSTER DER VETERINÄRBESCHEINIGUNG FÜR LEBENDE TIERE, DIE VOR DER BEFÖRDERUNG ZUM SCHLACHTBETRIEB EINER SCHLACHTTIERUNTERSUCHUNG IM HERKUNFTSBETRIEB UNTERZOGEN WERDEN, GEMÄß ARTIKEL 5 ABSATZ 2 BUCHSTABE F DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2019/624

Name des amtlichen Tierarztes/der amtlichen Tierärztin: …

Nr.: …

1.   Identifizierung der Tiere

Art: …

Anzahl Tiere: …

Identitätskennzeichen: …

Eigentümer der Tiere: …

2.   Herkunft der Tiere

Anschrift des Herkunftsbetriebs: …

Kennnummer des Betriebs *: …

3   Bestimmungsort der Tiere

Die Tiere werden zu folgendem Schlachtbetrieb befördert: …

mit folgendem Transportmittel: …

4.   Sonstige zweckdienliche Angaben

5.   Erklärung

Der/Die Unterzeichnete erklärt:

a)

Die unter Nummer 1 bezeichneten Tiere wurden am … (Datum) um … Uhr im vorgenannten Herkunftsbetrieb der Schlachttieruntersuchung unterzogen und für schlachttauglich befunden.

b)

In Bezug auf Tiergesundheit und Tierschutz wurde Folgendes bei diesen Tieren festgestellt: …

c)

Die Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen zu diesen Tieren genügten den rechtlichen Anforderungen und standen ihrer Schlachtung nicht entgegen.

d)

Er/Sie hat die Informationen zur Lebensmittelkette überprüft.

Ausgestellt in: …

(Ort)

am: …

(Datum)

Stempel

(Unterschrift des amtlichen Tierarztes/der amtlichen Tierärztin)

*

Optional.

KAPITEL 2

MUSTER DER VETERINÄRBESCHEINIGUNG FÜR ZUR ERZEUGUNG VON STOPFLEBER (‚FOIE GRAS‘) GEHALTENES GEFLÜGEL UND FÜR VERZÖGERT AUSGEWEIDETES GEFLÜGEL, DAS IM HERKUNFTSBETRIEB GESCHLACHTET WIRD, GEMÄß ARTIKEL 6 ABSATZ 2 DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2019/624

Name des amtlichen Tierarztes/der amtlichen Tierärztin: …

Nr.: …

1.   Angaben zur Identifizierung der nicht ausgeweideten Schlachtkörper

Art: …

Anzahl Tiere: …

Eigentümer der Tiere: …

2.   Herkunft der nicht ausgeweideten Schlachtkörper

Anschrift des Herkunftsbetriebs: …

3.   Bestimmungsort der nicht ausgeweideten Schlachtkörper

Die nicht ausgeweideten Schlachtkörper werden zu folgendem Schlachtbetrieb oder Zerlegungsbetrieb befördert: …

mit folgendem Transportmittel: …

4.   Erklärung

Der/Die Unterzeichnete erklärt:

a)

Die unter Nummer 1 bezeichneten nicht ausgeweideten Schlachtkörper stammen von Vögeln, die am … (Datum) um … (Uhrzeit) im vorgenannten Herkunftsbetrieb der Schlachttieruntersuchung unterzogen und für schlachttauglich befunden wurden.

b)

In Bezug auf Tiergesundheit und Tierschutz wurde bei diesen Vögeln Folgendes festgestellt: …

c)

Die Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen zu diesen Vögeln genügten den rechtlichen Anforderungen und standen seiner Schlachtung nicht entgegen.

d)

Er/Sie hat die Informationen zur Lebensmittelkette überprüft.

Ausgestellt in: …

(Ort)

am: …

(Datum)

Stempel

(Unterschrift des amtlichen Tierarztes/der amtlichen Tierärztin)

KAPITEL 3

MUSTER DER VETERINÄRBESCHEINIGUNG FÜR HAUSRINDER, HAUSSCHWEINE, HAUSSCHAFE UND HAUSZIEGEN, ALS HAUSTIERE GEHALTENE EINHUFER UND FARMWILD, DIE/DAS IM HERKUNFTSBETRIEB GESCHLACHTET WERDEN/WIRD, GEMÄß ANHANG III ABSCHNITT I KAPITEL VIA UND ABSCHNITT III NUMMER 3 DER VERORDNUNG (EG) NR. 853/2004 UND ARTIKEL 6 ABSATZ 3 DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2019/624

Name des amtlichen Tierarztes/der amtlichen Tierärztin: …

Nr.: …

1.   Identifizierung der Tiere

Art: …

Anzahl Tiere: …

Identitätskennzeichen: …

Eigentümer der Tiere: …

2.   Herkunft der Tiere

Anschrift des Herkunftsbetriebs: …

Kennnummer des Betriebs *: …

3.   Bestimmungsort der Tiere

Die Tiere werden zu folgendem Schlachtbetrieb bzw. im Fall von Farmwild zu folgendem Wildbearbeitungsbetrieb befördert: …

mit folgendem Transportmittel: …

4.   Sonstige zweckdienliche Angaben

5.   Erklärung

Der/Die Unterzeichnete erklärt:

a)

Die unter Nummer 1 bezeichneten Tiere wurden am … (Datum) um … (Uhrzeit) im unter Nummer 2 genannten Herkunftsbetrieb der Schlachttieruntersuchung unterzogen und für schlachttauglich befunden.

b)

Die Tiere wurden am … (Datum) um … (Uhrzeit) im Herkunftsbetrieb geschlachtet und die Schlachtung und das Ausbluten wurden ordnungsgemäß durchgeführt.

c)

In Bezug auf Tiergesundheit und Tierschutz wurde Folgendes bei diesen Tieren festgestellt: …

d)

Die Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen zu diesen Tieren genügten den rechtlichen Anforderungen und standen ihrer Schlachtung nicht entgegen.

e)

Er/Sie hat die Informationen zur Lebensmittelkette überprüft.

Ausgestellt in: …

(Ort)

am: …

(Datum)

Stempel

(Unterschrift des amtlichen Tierarztes/der amtlichen Tierärztin)

*

Optional.

KAPITEL 4

MUSTER DER VETERINÄRBESCHEINIGUNG FÜR IM HERKUNFTSBETRIEB GESCHLACHTETES FARMWILD GEMÄß ANHANG III ABSCHNITT III NUMMER 3A DER VERORDNUNG (EG) NR. 853/2004 UND ARTIKEL 6 ABSATZ 4 DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2019/624

Name des amtlichen Tierarztes/der amtlichen Tierärztin: …

Nr.: …

1.   Identifizierung der Tiere

Art: …

Anzahl Tiere: …

Identitätskennzeichen: …

Eigentümer der Tiere: …

2.   Herkunft der Tiere

Anschrift des Herkunftsbetriebs: …

Kennnummer des Betriebs *: …

3.   Bestimmungsort der Tiere

Die Tiere werden zu folgendem Schlachtbetrieb oder Wildbearbeitungsbetrieb befördert: …

mit folgendem Transportmittel: …

4.   Sonstige zweckdienliche Angaben

5.   Erklärung

Der/Die Unterzeichnete erklärt:

a)

Die unter Nummer 1 bezeichneten Tiere wurden am … (Datum) um … (Uhrzeit) im unter Nummer 2 genannten Herkunftsbetrieb der Schlachttieruntersuchung unterzogen und für schlachttauglich befunden.

b)

In Bezug auf Tiergesundheit und Tierschutz wurde Folgendes bei diesen Tieren festgestellt: …

c)

Die Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen zu diesen Tieren genügten den rechtlichen Anforderungen und standen ihrer Schlachtung nicht entgegen.

d)

Er/Sie hat die Informationen zur Lebensmittelkette überprüft.

Ausgestellt in: …

(Ort)

am: …

(Datum)

Stempel

(Unterschrift des amtlichen Tierarztes/der amtlichen Tierärztin)

*

Optional.

KAPITEL 5

MUSTER DER VETERINÄRBESCHEINIGUNG IM FALL EINER NOTSCHLACHTUNG AUßERHALB DES SCHLACHTBETRIEBS GEMÄß ARTIKEL 4 DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2019/624

Name des amtlichen Tierarztes/der amtlichen Tierärztin: …

Nr.: …

1.   Identifizierung der Tiere

Art: …

Anzahl Tiere: …

Identitätskennzeichen: …

Eigentümer der Tiere: …

2.   Ort der Notschlachtung

Anschrift: …

Kennnummer des Betriebs *: …

3.   Bestimmungsort der Tiere

Die Tiere werden zu folgendem Schlachtbetrieb befördert: …

mit folgendem Transportmittel: …

4.   Sonstige zweckdienliche Angaben

5.   Erklärung

Der/Die Unterzeichnete erklärt:

a)

Die unter Nummer 1 bezeichneten Tiere wurden am … (Datum) um … (Uhrzeit) am unter Nummer 2 genannten Ort der Schlachttieruntersuchung unterzogen und für schlachttauglich befunden.

b)

Die Tiere wurden am … (Datum) um … (Uhrzeit) geschlachtet und die Schlachtung und das Ausbluten wurden ordnungsgemäß durchgeführt.

c)

Die Notschlachtung wurde aus folgendem Grund durchgeführt: …

d)

In Bezug auf Tiergesundheit und Tierschutz wurde Folgendes bei diesen Tieren festgestellt: …

e)

Er/Sie hat die Informationen zur Lebensmittelkette überprüft.

Ausgestellt in: …

(Ort)

am: …

(Datum)

Stempel

(Unterschrift des amtlichen Tierarztes/der amtlichen Tierärztin)

*

Optional.

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1874/corrigendum/2024-08-16/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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