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Document 32010M5941

Commission Decision of 23/08/2010 declaring a concentration to be compatible with the common market (Case No COMP/M.5941 - BDMI / DUMONT VENTURE / LEARNSHIP) according to Council Regulation (EC) No 139/2004 (Only the German text is authentic)

Legal status of the document In force

32010M5941

Entscheidung der Kommission vom 23/08/2010 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall COMP/M.5941 - BDMI / DUMONT VENTURE / LEARNSHIP) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich)


(.PICT.) |EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 23.08.2010

SG-Greffe(2010) D/12853/12854

K(2010) 5925

ÖFFENTLICHE VERSION

FUSIONSKONTROLLVERFAHREN BESCHLUSS NACH ARTIKEL 6 ABSATZ 1 BUCHSTABE B

VEREINFACHTES VERFAHREN

An die anmeldenden Parteien

Betr.: Sache COMP/M.5941 - BDMI/ DUMONT VENTURE/ LEARNSHIP Anmeldung vom 23. Juli 2010 nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates [1] Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 210 vom 3. August 2010, S. 6

Sehr geehrte Damen und Herren!

1. Am 23. Juli 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates („EG-Fusionskontrollverordnung“) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Bertelsmann AG („Bertelsmann“, Deutschland) und das Unternehmen Mediengruppe M. DuMont Schauberg GmbH & Co. KG („DuMont“, Deutschland) erwerben über ihre jeweiligen Tochterunternehmen Bertelsmann Digital Media Investments, S.A. („BDMI“, Deutschland) bzw. DuMont Venture Holding GmbH & Co. KG („DuMont Venture“, Deutschland) im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der EG Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Learnship Networks GmbH („Learnship“, Deutschland).

2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

- Bertelsmann: internationales Medienunternehmen, das in den Bereichen Fernsehen und Radio, Buchverlage, Zeitschriften, Buchclubs und sonstige Medien- und Kommunikationsdienstleistungen tätig ist,

- BDMI: Risikokapitalinvestor mit weltweitem Investitionsschwerpunkt auf Unternehmen, Produkten und Handelsgesellschaften, die auf innovative Technologien für digitale Medien ausgerichtet sind,

- DuMont: Produktion und Vertrieb von Tageszeitungen und Anzeigenblättern,

- DuMont Venture: auf Unternehmen spezialisierter Risikokapitalinvestor im Bereich digitale Medien und IT,

- Learnship: Online-Sprachkurse.

3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe a der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates [2] fällt.

4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung.

Für die Europäische Kommission (gezeichnet) Cecilio Madero Villarejo für Alexander ITALIANER Generaldirektor

[1]ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.

[2]ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.

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