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Document 32022R0263R(03)

Berichtigung der Verordnung (EU) 2022/263 des Rates vom 23. Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete (Amtsblatt der Europäischen Union L 42I vom 23. Februar 2022)

ST/8439/2022/INIT

OJ L 140, 19.5.2022, p. 63–63 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/263/corrigendum/2022-05-19/oj

19.5.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 140/63


Berichtigung der Verordnung (EU) 2022/263 des Rates vom 23. Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete

( Amtsblatt der Europäischen Union L 42I vom 23. Februar 2022 )

Seite 79, Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a

Anstatt:

„die Erfüllung von Handelsverträgen, die vor dem 24. Mai 2022 abgeschlossen wurden, oder von akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, bis zum 23 Februar 2022, vorausgesetzt, die natürliche oder juristische Person, Einrichtung oder Organisation, die den Vertrag erfüllen will, hat die Tätigkeit oder Transaktion mindestens 10 Arbeitstage im Voraus bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen ist, gemeldet;“

muss es heißen:

„die Erfüllung — bis zum 24. Mai 2022 — von Handelsverträgen, die vor dem 23. Februar 2022 abgeschlossen wurden, oder von akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, vorausgesetzt, die natürliche oder juristische Person, Einrichtung oder Organisation, die den Vertrag erfüllen will, hat die Tätigkeit oder Transaktion mindestens 10 Arbeitstage im Voraus bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen ist, gemeldet;“


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