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Document 32010R0177R(02)

    Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 177/2010 der Kommission vom 2. März 2010 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften ( ABl. L 52 vom 3.3.2010 )

    OJ L 51, 25.2.2011, p. 23–24 (DE, EL, PT)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/177/corrigendum/2011-02-25/2/oj

    25.2.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 51/23


    Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 177/2010 der Kommission vom 2. März 2010 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 52 vom 3. März 2010 )

    Seite 29, Artikel 313 Absatz 3 Buchstabe a:

    anstatt:

    „… einem Flughafen der Gemeinschaft …“

    muss es heißen:

    „… einem Flughafen im Zollgebiet der Gemeinschaft …“

    Seite 29, Artikel 313 Absatz 3 Buchstabe a:

    anstatt:

    „… anderen Flughafen der Gemeinschaft …“

    muss es heißen:

    „… anderen Flughafen im Zollgebiet der Gemeinschaft …“

    Seite 29, Artikel 313b Absatz 1:

    anstatt:

    „… oder andernfalls ein …“

    muss es heißen:

    „… oder, sofern dies nicht der Fall ist, ein …“

    Seite 29, Artikel 313b Absatz 3 Unterabsatz 1:

    anstatt:

    „… (nachfolgend: ‚korrespondierende Zollbehörden‘) …“

    muss es heißen:

    „… (nachfolgend: ‚ersuchte Zollbehörden‘) …“

    Seite 29, Artikel 313b Absatz 3 Unterabsatz 2:

    anstatt:

    „… können die korrespondierenden Zollbehörden …“

    muss es heißen:

    „… können die ersuchten Zollbehörden …“

    Seite 29, Artikel 313b Absatz 3 Unterabsatz 2:

    anstatt:

    „Die korrespondierenden Zollbehörden …“

    muss es heißen:

    „Die ersuchten Zollbehörden …“

    Seite 29, Artikel 313b Absatz 3 Unterabsatz 3:

    anstatt:

    „… korrespondierenden Zollbehörden …“

    muss es heißen:

    „… ersuchten Zollbehörden …“

    Seite 29, Artikel 313b Absatz 3 Unterabsatz 3:

    anstatt:

    „… korrespondierenden Zollbehörden …“

    muss es heißen:

    „… ersuchten Zollbehörden …“

    Seite 29, Artikel 313b Absatz 3 Unterabsatz 3:

    anstatt:

    „… von dem Verkehr …“

    muss es heißen:

    „… von dem Linienverkehr …“

    Seite 29, Artikel 313c Absatz 1:

    anstatt:

    „… erteilt wurde, setzt die Zulassung für zu diesem Zweck registrierte Schiffe ein.“

    muss es heißen:

    „… erteilt wurde, ist verpflichtet, die Zulassung für zu diesem Zweck registrierte Schiffe einzusetzen.“

    Seite 30, Artikel 313c Absatz 2 Unterabsatz 2:

    anstatt:

    „… teilt die bewilligende Zollbehörde den korrespondierenden Zollbehörden …“

    muss es heißen:

    „… teilt die bewilligende Zollbehörde den ersuchten Zollbehörden …“

    Seite 30, Artikel 313d Absatz 2:

    anstatt:

    „Die bewilligende Zollbehörde registriert die gemäß … Häfen tätig sind, zugänglich.“

    muss es heißen:

    „Die bewilligende Zollbehörde registriert die gemäß Absatz 1 übermittelten Angaben innerhalb eines Arbeitstages nach deren Übermittlung in dem in Artikel 14x genannten Informations- und Kommunikationssystem. Sie sind den Zollbehörden, die in im Zollgebiet der Gemeinschaft gelegenen Häfen tätig sind, zugänglich.“

    Seite 30, Artikel 313e:

    anstatt:

    „… auf hoher See …“

    muss es heißen:

    „… auf See …“

    Seite 30, Artikel 324c Absatz 1 Unterabsatz 2:

    anstatt:

    „… Abschnitt 27 …“

    muss es heißen:

    „… Nummer 27 …“


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