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Document 32006R1924R(04)

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel ( ABl. L 404 vom 30.12.2006 . Berichtigte Fassung im ABl. L 12 vom 18.1.2007 )

OJ L 86, 28.3.2008, p. 34–34 (CS, DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1924/corrigendum/2008-03-28/oj

28.3.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 86/34


Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

( Amtsblatt der Europäischen Union L 404 vom 30. Dezember 2006 . Berichtigte Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union L 12 vom 18. Januar 2007 )

Die nachstehenden Bezugnahmen beziehen sich auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union L 12 vom 18. Januar 2007.

Seite 17, Anhang — Nährwertbezogene Angaben und Bedingungen für ihre Verwendung, Überschrift „HOHER BALLASTSTOFFGEHALT“:

anstatt:

„Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Ballaststoffgehalt, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt im Fall von festen Lebensmitteln mindestens 6 g Ballaststoffe pro 100 g oder im Fall von flüssigen Lebensmitteln mindestens 3 g Ballaststoffe pro 100 kcal enthält.“

muss es heißen:

„Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Ballaststoffgehalt, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt mindestens 6 g Ballaststoffe pro 100 g oder mindestens 3 g Ballaststoffe pro 100 kcal enthält.“


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